Hallo Leute,
ich komme mir wieder mal vor wie ein Volldepp.
Ich habe mir ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft. Nun geht es darum, das KFZ vom Haendler nach Hause zu bringen. Mein altes Auto hat noch TUEV bis Ende Maerz 2013. Also wird das neue Auto erst mal in die Garage gestellt.
Abholung ist Freitag diese Woche.
Ich spreche hier von Kurzzeitkennzeichen (im Volksmund auch Ueberfuehrungskennzeichen genannt), NICHT(!) von den roten Nummernschildern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gehe ich so vor:
1.) Ich bestelle mir z.B. hier eine eVB-Nummer-Gueltigkeit fuer 1 Tag:
Die drucke ich mir aus.
Richtig soweit?
2.) Mit dem Ausdruck gehe ich zum Schilderfuzzi, lege die eVB Nummer vor und lasse mir ein Kennzeichen mit einem gelben Rand machen. Richtig?
3.) Die Beamten in der Zulassungsstelle lasse ich aussen vor - oder muss ich auch zu denen?
4.) Auto holen - nach 1 Tag Schilder wegwerfen, Auto steht unangemeldet in der Garage. Richtig?
Was ich nicht verstehe - wo gebe ich denn an, dass das Kennzeichen und die eVB Nummer nur und ausschliesslich am Freitag, dem 25.01.2013 gueltig sein soll? Wie wird das denn kontrolliert? Sonst kann man ja mit der gleichen eVB Nummer sich immer wieder Schilder machen lassen.
Sorry fuer die bloede Fragerei, aber im Internet stehen ueberall nur widerspruechliche Infos, deren Aussage sich zeitlich sicherlich schon ueberholt hat.
Klaert mich bitte mal auf und verbessert mich bitte. Danke.
/Chris
ich komme mir wieder mal vor wie ein Volldepp.
Ich habe mir ein neues (gebrauchtes) Auto gekauft. Nun geht es darum, das KFZ vom Haendler nach Hause zu bringen. Mein altes Auto hat noch TUEV bis Ende Maerz 2013. Also wird das neue Auto erst mal in die Garage gestellt.
Abholung ist Freitag diese Woche.
Ich spreche hier von Kurzzeitkennzeichen (im Volksmund auch Ueberfuehrungskennzeichen genannt), NICHT(!) von den roten Nummernschildern.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gehe ich so vor:
1.) Ich bestelle mir z.B. hier eine eVB-Nummer-Gueltigkeit fuer 1 Tag:
Die drucke ich mir aus.
Richtig soweit?
2.) Mit dem Ausdruck gehe ich zum Schilderfuzzi, lege die eVB Nummer vor und lasse mir ein Kennzeichen mit einem gelben Rand machen. Richtig?
3.) Die Beamten in der Zulassungsstelle lasse ich aussen vor - oder muss ich auch zu denen?
4.) Auto holen - nach 1 Tag Schilder wegwerfen, Auto steht unangemeldet in der Garage. Richtig?
Was ich nicht verstehe - wo gebe ich denn an, dass das Kennzeichen und die eVB Nummer nur und ausschliesslich am Freitag, dem 25.01.2013 gueltig sein soll? Wie wird das denn kontrolliert? Sonst kann man ja mit der gleichen eVB Nummer sich immer wieder Schilder machen lassen.
Sorry fuer die bloede Fragerei, aber im Internet stehen ueberall nur widerspruechliche Infos, deren Aussage sich zeitlich sicherlich schon ueberholt hat.
Klaert mich bitte mal auf und verbessert mich bitte. Danke.
/Chris
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