langsam wird`s hier interessant...
...als tierpfleger (und ehemaliger tierheim-mitarbeiter) gebe ich hier mal kurz laut und hoffe damit helfen zu können:
1.) laut gesetzt darf jeder soviele tiere in seiner wohnung, im haus oder wo auch immer halten, sofern diese art - und verhaltensgerecht untergbracht sind und versorgt werden. 50 katzen sind sicherlich zu viel - hängt aber von den räumlichkeiten und zustand dieser ab.
2.) gegen den tierhalter kann nur dann vom gesetzt her vorgegangen werden, wenn dieser gegen das tierschutzgesetz verstößt.
um dies festzustellen, ist der zuständige amtsveterinär zu benachrichtigen. parallel dazu empfehle ich bei der polizei (muß ja nicht wimmi sein) eine anzeige wegen verstoß gegen das tierschutzgesetz zu erstatten. BEIDE müssen der sache nachgehen. als weiteres empfehle ich das zuständige tierheim oder den tierschutzverein zu benachrichtigen, oder besser, persönlich dort hinfahren und mit der tierheimleitung reden. wahrscheinlich ist der tierhalter dort schon bekannt.
3.) info : der amtsveterinär ist der EINZIGE (außer polizei), dem der tierhalter den zutritt auf sein grundstück nicht verweigern darf!! das tierheim hat kein recht dazu.
4.) -schwanzlose katzen-
natürlich verstößt das aufstellen von schlagfallen und ähnlichen fallen die ein tier töten oder verletzen können(mit ausnahme von mäuse,-rattenfallen) gegen das tierschutzgesetz. diese fallen - sofern es sich um fallen handelt - dürfen nur von jagdscheininhabern mit entsprechendem "fallenschein" aufgestellt werden !!
also: auch hier besteht die möglichkeit - und die sollte dann genutzt werden - eine anzeige wegen tierquälerei zu erstatten.
5.) tipps für anzeigen:
am meisten erfolg haben anzeigen, die von mehreren personen, unabhängig von einander, wegen der gleichen sache eine anzeige aufgeben. kommen mehrere anzeige nur von ein und derselben person, dann schleicht sich schnell der verdacht von "persönlichen auseinandersetzungen" ein. anzeigen von mehreren persönen erregt mehr aufmerksamkeit.
wenn eine anzeige erstattet wird, ist es unbedingt erforderlich, zeugen zu benennen und beweise zu sichern(fotos von den fallen und den "schwanzlosen katzen z.b.) und diese der anzeige beizulegen.
6.) kinder zu tierquälerei...
natürlich sind kinder in diesen sachen sehr gut als "waffe" "einzusetzen".
allerdingsmuß man abwiegen wie weit das für die kinder zumutbar ist. aber im großen und ganzen eine tolle idee mit den kindern.
7.) kastration von katzen
ich selbst habe neben meinem pferd noch vier katzen. die jüngste hatte gerade das erstmal junge. leider hatte ich es verpaßt sie kastrieren zu lassen...
im falle von wimmi, würde wahrscheinlich der tierschutzverein eintreten und die katzen kastrieren lassen (jedenfalls die kater). werden die tiere vom nachbarn durch die polizei oder den amtsveterinär beschlagnahmt und enteignet, dann landen die katzen im tierheim und werden dann zuerst in der quarantänestation landen. dort werden sie entfloht, entwurmt, geimpft und kastriert, leider auch eingeschläfert wenn ihr gesundheitszustand keine hoffnung mit erfährt :mad:
IM GROBEN UND GANZEN:
(wenn ein persönliches gespräch mit dem nachbarn kein erfolg hat, bzw. der zustand der katzen, oder einiger katzen schlecht ist, dann wäre folgendes zu tun
1. tierschutzverein informieren
2. amtsveterinär informieren (schriftlich und mündlich !)
3. anzeige bei der polizei erstatten (beweise und zeugen !)
8.) tiere als freund
trotz alle dem, sollte man nicht vergessen, das tiere gerade für ältere menschen den einzigen lebenssinn bedeuten. manchmal verlieren diese menschen den überblick. ein oder mehrere gespräche sind sicherlich als erstes angebracht. nur; wenn absolut keine einsicht da ist, oder der nachbar einfach kein geld hat für kastration etc. dann ist der tierschutzverein einzuschalten...
möge dem jenigen der den katzen dieses antut der schwanz abfallen, sonst kommt der wolfsmond und :saw
jaulenderweise
wolfsmond
...als tierpfleger (und ehemaliger tierheim-mitarbeiter) gebe ich hier mal kurz laut und hoffe damit helfen zu können:
1.) laut gesetzt darf jeder soviele tiere in seiner wohnung, im haus oder wo auch immer halten, sofern diese art - und verhaltensgerecht untergbracht sind und versorgt werden. 50 katzen sind sicherlich zu viel - hängt aber von den räumlichkeiten und zustand dieser ab.
2.) gegen den tierhalter kann nur dann vom gesetzt her vorgegangen werden, wenn dieser gegen das tierschutzgesetz verstößt.
um dies festzustellen, ist der zuständige amtsveterinär zu benachrichtigen. parallel dazu empfehle ich bei der polizei (muß ja nicht wimmi sein) eine anzeige wegen verstoß gegen das tierschutzgesetz zu erstatten. BEIDE müssen der sache nachgehen. als weiteres empfehle ich das zuständige tierheim oder den tierschutzverein zu benachrichtigen, oder besser, persönlich dort hinfahren und mit der tierheimleitung reden. wahrscheinlich ist der tierhalter dort schon bekannt.
3.) info : der amtsveterinär ist der EINZIGE (außer polizei), dem der tierhalter den zutritt auf sein grundstück nicht verweigern darf!! das tierheim hat kein recht dazu.
4.) -schwanzlose katzen-
natürlich verstößt das aufstellen von schlagfallen und ähnlichen fallen die ein tier töten oder verletzen können(mit ausnahme von mäuse,-rattenfallen) gegen das tierschutzgesetz. diese fallen - sofern es sich um fallen handelt - dürfen nur von jagdscheininhabern mit entsprechendem "fallenschein" aufgestellt werden !!
also: auch hier besteht die möglichkeit - und die sollte dann genutzt werden - eine anzeige wegen tierquälerei zu erstatten.
5.) tipps für anzeigen:
am meisten erfolg haben anzeigen, die von mehreren personen, unabhängig von einander, wegen der gleichen sache eine anzeige aufgeben. kommen mehrere anzeige nur von ein und derselben person, dann schleicht sich schnell der verdacht von "persönlichen auseinandersetzungen" ein. anzeigen von mehreren persönen erregt mehr aufmerksamkeit.
wenn eine anzeige erstattet wird, ist es unbedingt erforderlich, zeugen zu benennen und beweise zu sichern(fotos von den fallen und den "schwanzlosen katzen z.b.) und diese der anzeige beizulegen.
6.) kinder zu tierquälerei...

natürlich sind kinder in diesen sachen sehr gut als "waffe" "einzusetzen".
allerdingsmuß man abwiegen wie weit das für die kinder zumutbar ist. aber im großen und ganzen eine tolle idee mit den kindern.
7.) kastration von katzen
ich selbst habe neben meinem pferd noch vier katzen. die jüngste hatte gerade das erstmal junge. leider hatte ich es verpaßt sie kastrieren zu lassen...
im falle von wimmi, würde wahrscheinlich der tierschutzverein eintreten und die katzen kastrieren lassen (jedenfalls die kater). werden die tiere vom nachbarn durch die polizei oder den amtsveterinär beschlagnahmt und enteignet, dann landen die katzen im tierheim und werden dann zuerst in der quarantänestation landen. dort werden sie entfloht, entwurmt, geimpft und kastriert, leider auch eingeschläfert wenn ihr gesundheitszustand keine hoffnung mit erfährt :mad:
IM GROBEN UND GANZEN:
(wenn ein persönliches gespräch mit dem nachbarn kein erfolg hat, bzw. der zustand der katzen, oder einiger katzen schlecht ist, dann wäre folgendes zu tun

1. tierschutzverein informieren
2. amtsveterinär informieren (schriftlich und mündlich !)
3. anzeige bei der polizei erstatten (beweise und zeugen !)
8.) tiere als freund
trotz alle dem, sollte man nicht vergessen, das tiere gerade für ältere menschen den einzigen lebenssinn bedeuten. manchmal verlieren diese menschen den überblick. ein oder mehrere gespräche sind sicherlich als erstes angebracht. nur; wenn absolut keine einsicht da ist, oder der nachbar einfach kein geld hat für kastration etc. dann ist der tierschutzverein einzuschalten...
möge dem jenigen der den katzen dieses antut der schwanz abfallen, sonst kommt der wolfsmond und :saw
jaulenderweise
wolfsmond

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