Genehmigung...

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  • Hottel68
    Geselle


    • 27.04.2014
    • 52
    • NRW

    #1

    Genehmigung...

    So habe heute die benötigten Unterlagen verschickt, bin mal gespannt.
    Jetzt ist erst mal WE, da läuft sowieso nichts.
    Darf man eigentlich nur mit Genehmigung, mit einem Metalldetektor suchen?
    Ich fände das schon sehr krass, dann könnte man ja direkt alle Flächen unter Bodendenkmal stellen und aus die Maus.
  • Hottel68
    Geselle


    • 27.04.2014
    • 52
    • NRW

    #2
    ich habe mich schwer getan, musste mich jetzt für Flächen entscheiden, kriege ggf. die Genehmigung und sehe dann ein Feld/Acker der gepflügt und interessant für mich scheint!
    Was dann, darf ich drauf oder nicht?

    Kommentar

    • Sir Quickly
      Heerführer


      • 24.01.2010
      • 3151
      • Rhain-Mein
      • Oculus Rift

      #3
      Zitat von Hottel68
      ich habe mich schwer getan, musste mich jetzt für Flächen entscheiden, kriege ggf. die Genehmigung und sehe dann ein Feld/Acker der gepflügt und interessant für mich scheint!
      Was dann, darf ich drauf oder nicht?
      Ein gepflügter Acker hat ja offensichtlich einen Besitzer/Pächter. Letzteren würd ich dann mal höflich fragen. Ohne seine Zustimmung geht garnix.

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      • Hottel68
        Geselle


        • 27.04.2014
        • 52
        • NRW

        #4
        sorry, die Zustimmung der Grund/Bodeneigentümer hole ich mir immer ein.
        Ich meinte die Genehmigung von Amtswegen,
        bekomme die doch auf Antrag nur für ein gestimmtes Gebiet.
        Meine Frage/Sorge ist wenn ich ausserhalb der amtl. Genehmigung auf Flächen Suche die nicht den BDS unterliegen.

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        • Gimbli
          Moderator

          • 27.09.2008
          • 6849
          • Essen/Ruhrgebiet
          • Tesoro Tejon/Minelab Safari

          #5
          Die Genehmigung gilt nur für das eingetragene Gebiet.
          Ist bei mir leider auch so.
          Ich nehme mal an du suchst im Bereich des LVR?

          Gruß Michael
          Der Weg ist das Ziel
          No DSU inside!

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          • Hottel68
            Geselle


            • 27.04.2014
            • 52
            • NRW

            #6
            ja genau, so ist es.
            Bis heute suche ich ja ohne amtl. Genehmigung, ist das wirklich verboten?
            Ich dachte wenn ich die Eigentümer/Pächter gefragt habe so lange es kein BD ist währe das ok

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            • Hottel68
              Geselle


              • 27.04.2014
              • 52
              • NRW

              #7
              Im übrigen habe ich jemand kennen gelernt der eine Genehmigung für bestimmte Areale hat, er hat mich häufiger mitgehen lassen und meinte das es ok wäre, da er die Genehmigung hat, geht das so?

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              • rhaselow1
                Heerführer


                • 13.12.2009
                • 4969
                • meck.pomm.
                • Fisher,F2,F75 Ltd

                #8
                Ohne ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger Genehmigung läuft bei uns nichts.Da ist es egal was der Eigentümer,Pächter sagt.Das ok vom Besitzer ist selbstverständlich aber kein Freifahrtschein um nach Artefakt zu suchen mit Hilfe eines MD.Sagte mir mal die Polizei,die machen verstärkt Kontrolle,Förster,Ordnungsamt habe auch die Augen auf,wegen Raubgräber u.s.w.Gut wenn man sich mit dem Denkmalamt gut stellt(Funde zeigen und an Jahresendtreffen Teil nehmen)Halt Pluspunkte sammeln...m.f.g.Rico;-)))

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                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von Hottel68
                  ja genau, so ist es.
                  Bis heute suche ich ja ohne amtl. Genehmigung, ist das wirklich verboten?
                  Ich dachte wenn ich die Eigentümer/Pächter gefragt habe so lange es kein BD ist währe das ok
                  Leider ja. Es wird ab sofort auch angenommen werden, dass bei Suchern ohne Genehmigung eine Unterschlagung stattgefunden hat....es gilt ja ein Schatzregal (das eigentlich nicht so schlimm ist wie befürchtet, wenn man eine Genehmigung hat). Also, die Genehmigung ist schon sinnvoll, wenn man nicht über werweißwelche Geldmittel verfügt...wer weiß, was da noch alles kommt. Mag zwar ein bisschen schwarzmalerisch klingen. Aber wer möchte schon gerne der sein, an dem ein Exempel statuiert wird?

                  Zur anderen Frage: Du darfst mit Genehmigung suchen- auf Ackerflächen, Baustellen usw. die KEIN BD sind. Für das BD brauchst Du eine Sondergenehmigung (die aber dann meist unkomplizierter direkt von "Deinem" Archi erteilt werden kann...setzt eben dann etwas Vertrauen voraus.)

                  Andere Frage: woher, wenn nicht über den Archi, willst Du wissen, dass Du nicht auf einem BD läufst?

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                  • Hottel68
                    Geselle


                    • 27.04.2014
                    • 52
                    • NRW

                    #10
                    ich habe von der Gemeinde, nach Anfrage eine Karte erhalten in dem die aktuellen BD rot mackiert/eingezeichnet sind.

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #11
                      Zitat von Hottel68
                      ich habe von der Gemeinde, nach Anfrage eine Karte erhalten in dem die aktuellen BD rot mackiert/eingezeichnet sind.
                      Das ist ja schon mal gut. Das sind die eingetragenen Bodendenkmäler... es gibt noch welche auf der "Warteliste". Die sind meist nicht erfasst.

                      Aber wie gesagt, die Genehmigungspflicht ist unabhängig davon, ob es ein BD ist oder nicht. Genehmigung brauchst Du immer.

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