Verkäufer gibt Fz-Brief nicht raus

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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #1

    Verkäufer gibt Fz-Brief nicht raus

    hier einmal eine frage an die rechtsexperten:


    vor einigen monaten habe ich von bekannten einen pferdeanhänger geschenkt bekommen. sie hatten lediglich noch den fz-schein, da der verkäufer ihnen schon damals nicht den brief übergeben konnte.
    nun habe ich den "eigentümer" laut fz-schein mehrere male angerufen und gebeten mir den brief zuzuschicken. selbst nach einer schriftlichen bitte um zusendung des briefes ist nach wochen nichts passiert.

    was habe ich nun für rechtliche möglichkeiten den brief zu erhalten??
    klar, wer den brief hat ist der eigentümer. aber er hat kein interesse an dem anhänger. kann ich das gerichtlich oder per anwalt einfordern??


    wolfsmond
  • Don Corleone
    unter Dauerbeobachtung
    • 12.10.2000
    • 1492
    • In der Neumark
    • ogf l und w,vallonsonde,white 6000 pro sl,Fisher UW

    #2
    Re: Verkäufer gibt Fz-Brief nicht raus

    Original geschrieben von wolfsmond
    hier einmal eine frage an die rechtsexperten:


    vor einigen monaten habe ich von bekannten einen pferdeanhänger geschenkt bekommen. sie hatten lediglich noch den fz-schein, da der verkäufer ihnen schon damals nicht den brief übergeben konnte.
    nun habe ich den "eigentümer" laut fz-schein mehrere male angerufen und gebeten mir den brief zuzuschicken. selbst nach einer schriftlichen bitte um zusendung des briefes ist nach wochen nichts passiert.

    was habe ich nun für rechtliche möglichkeiten den brief zu erhalten??
    klar, wer den brief hat ist der eigentümer. aber er hat kein interesse an dem anhänger. kann ich das gerichtlich oder per anwalt einfordern??


    wolfsmond
    Keine.Wer im Brief steht und den Brief hat ist so lange Eigentümer bis jemand anders im Brief steht.Dagegen kommt du ohne einen schriftlichen Kaufvertrag nicht an.Hast du den kannst du ihn gerichtlich rausklagen.Meist reicht schon ein böser Anwaltsbrief.Viel Glück.Wenn nicht,würd ich ihm nen Pferdekopf ans Fußende legen

    Axel
    Der Mensch ist immer gefährlich. Wenn nicht durch seine Bosheit, dann durch seine Dummheit. (Henri de Montherlant)

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    • Rotti
      Heerführer

      • 16.09.2000
      • 1832
      • Im finstren Bayern / M
      • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

      #3
      So einfach

      ist das nicht. Der Brief ist ledigich ein starkes Indiz für die Eigentumsrechte. Aber auch nur ein Stück Papier, das verloren gehen kann.Lass Dir vom Vorbesitzer den Schein und einen "Kaufvertrag" geben.Auch wenn er über Null Mark lautet. Damit gehst Du zur Zulassungsstelle, und lässt den Brief neu aufbieten. Gut wäre es auch, eine eidesstattliche Versicherung des Vorbesitzers im Gepäck zu haben, die aussagt ,daß der Hänger sein unbeschränktes Eigentum war und keine Rechte Dritter drauf lasten. Damit solltest Du ohne Probleme (wenn auch nicht ohne Zahlung!) einen neuen Brief kriegen!

      Viel Glück!
      Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
      die Asche bleibt uns doch!

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25923
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4
        upps ...

        ... verstehe ich richtig:

        - Es gibt einen Eigentümer, der den Hänger an Deine Bekannten - in welcher Form auch immer - verkauft hat. Ohne Brief, nur mit Schein

        - Es gibt Deine Bekannten, die Dir den Hänger geschenkt haben - nur mit Schein.

        - Es gibt nun Dich, als Besitzer eines Hängers ohne Brief.


        Wenn Du damit jetzt vor Gericht ziehen willst, mußt Du nachweisen, daß Du den Hänger rechtlich einwandfrei erworben hast.
        Das solltest Du mit nem Vertrag oder Urkunde zwischen Dir und Deinen Bekannten nachweisen.

        DIESE wiederum sollten Ihren Erwerb vom Eigentümer jedoch auch in irgendeiner Form nachweisen können ...
        ... sonst käme am Ende ein ganz schlechter Zeitgenosse auf die Idee, ihnen Hehlerei von Diebesgut vorzuwerfen ...


        Wenn diese Nachweise vorliegen, könnte einer erzwungenen Herausgabe wohl nichts im Wege stehen.


        ... oder : Wie isses mit ner Neuausstellung wg. Verlust der Papiere??
        Wenn der Zulassungsstelle die Nachweise vorgelegt erden, könnte man ja einen neuen Brief beantragen.
        Die würden dann doch wahrscheinlich trotzdem beim letzten nachweisbaren "Eigentümer" nachfragen, ob nicht vielleicht doch noch irgendwo was rumliegt ...
        DEM dürfte dann ja nichts anderes übrig bleiben, als den Brief rauszurücken - oder als verlustig zu melden.
        (Wenner sagt, er hat ihn und der Hänger ist geklaut, kann man ihn ja immer noch vor den Kadi zerren ...)


        Variante 2 erscheint mir praktikabler.
        Geht vielleicht schneller als bei Variante 1 - und ist wohl billiger bzw. streßfreier.


        ... sind übrigens nur Ideen eines in diesem Bereich eigentlich Rechtsunkundigen!
        Ein Telefonat mit der Zualassungsstelle wäre wohl am Hilfreichsten.
        Vielleicht geht´s so ja auch ohne Anwalt bzw. Gericht.


        Glück wünschend
        Jörg
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
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          #5
          upps ...

          ... Drei Dumme - ein Gedanke ...

          so schnell hatter wohl nicht mit Hilfe gerechnet ...

          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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          • Superkater
            Anwärter

            • 18.10.2002
            • 22
            • Berlin

            #6
            also eigentlich sollte der Eigentümer eines Fahrzeuges schon bedacht sein , das der akuelle Stand des Nutzersvorliegt , und möglichst ein und die selbe Person sind.
            Ich hatte mal einen PKW in Zahlung gegeben , danach böse Post erhalten das der abgestellt wurde.
            Bin dann zu dem Händler , der ihn nicht abgemeldet , statt dessen weiterveräußert hat.
            Es ist auch eine frage der zu entrichtenden Steuern (bei nem Pferdehänger kenn ich mich leider nicht so aus) wer die nun bezahlt.
            Ich würde den betreffenden mal fragen was wohl passiert wenn Du das Gefährt irgentwo vergisst *g*
            Ob er dann beweisen kann nicht der Eigentümer zu sein.
            Persönlich würde ich es mich nichtmal trauen ihn zu benutzen , was wenn die Pferde sich losreissen , es zum Unfall kommt ?
            Ohne Papiere ist auch keine Haftpflicht möglich , wenn Du ihn nur auf dem Privatgelände benutzt , würd ich mich nicht weiter drüber aufregen , und das ganze so belassen.
            Ansonnsten könnte es schon heikel werden...


            mfg Ralf

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