Sachverhalt: Am Montag Abend teilte mir Herr Holger Sch. mit, dass er seinen Ehering beim Baden
im Seebad xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, im Wasser verloren hat. Er bat mich ihm zu helfen den Ring
wieder zu finden. Ich sagte zu und bat ihn, sich mit dem Betreiber in Verbindung zu setzen und abzuklären ob es von dessen
Seite Einwände zur geplanten Suche mittels Metalldetektor gibt.
Überraschender Weise erhielt ich von xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, die Nachricht dass der Eigentümer des Grundstücks die Suche nicht
zu lässt.
Kopie aus der E-Mail von xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, :
“Unter dieser Rufnummer meldet sich der Pächter, der einer Suche positiv gegenüber steht. Er ist allerdings an die Weisung des Eigentümers gebunden keine Suche zuzulassen.
Zwei telefonische Rücksprachen mit dem Eigentümer, Herr M.(Nachname von mir erstmal gekürzt), Rufnummer xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, , durch mich sowie meiner Gattin ergaben kein Entgegenkommen seinerseits. Nach seiner Aussage habe er schlechte Erfahrungen mit privaten Suchen gemacht. Außerdem würde der Seegrund Anfang der Badesaison (also Frühjahr 2016) durch Taucher auf Fremdgegenstände abgesucht. Würde der Ring dabei gefunden; würde er sich melden. Auch sei er vertraglich an die Tauchgruppe gebunden. Im Übrigen solle ich besser auf meine Sachen aufpassen oder mir von meiner Frau einen neuen Ring schenken lassen.”
Auf diese E-Mail hin habe ich Herrn M. angerufen und nachgefragt ob es nicht doch zu einer Suche kommen könnte und ich ihm auch alles vorlege was ich aus dem Wasser hole.
Er blieb bei seiner Haltung und untermauerte diese damit, dass er gar nicht der Eigentümer der Wasserfläche sei, sondern eine Erbengemeinschaft, und er deshalb keine Genehmigung erteilen könne. "Ich möchte mir die Genehmigung von der Erbengemeinschaft einholen."
Dies teilte ich dem Verlierer mit und gab ihn den Rat zum Liegenschaftsamt zu gehen um die Kontaktdaten der Eigentümer zu erhalte. Dies tat er auch mit Erfolg.
Die Erbengemeinschaft, welche nicht in Berlin ansässig ist, wir hier in allen Belangen durch einen Steuerberater mit allen Vollmachten vertreten. Diesen hat der Verlierer aufgesucht und mußte erfahren, dass im Pachtvertrag zur Wasserfläche auch das Hausrecht an den Pächter abgetreten ist. Aber im Nahmen der Eigentümer wird er sich beim Pächter für eine Suche einsetzen.
Ergebnis, auch dem Vertreter der Eigentümer hat der Pächter die Suche abgelehnt.
Was soll mal von diesen Menschen halte?
... sämtliche persönlichen Daten wurden entfernt.
... was ich von Leuten halte, die so etwas machen, erkläre ich im Wiederholungsfall ...
Sorgnix - 22:20,




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