Bin ich gekündigt ?

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  • Sabine M.
    Ritter


    • 04.12.2012
    • 383
    • Adensen LK Hildesheim

    #1

    Bin ich gekündigt ?

    Hallo in die Runde,

    ich habe heute die Kündigung von meinem Arbeitgeber bekommen, zum 28.12.2015 !

    Wäre der richtige Termin nicht der 31.12.2015 ??? (Monatsende), denn ich bin dort schon 3 Jahre

    Wenn die Kündigung jetzt falsch ist, was sollte ich machen ?????

    Gruß Sabine
    genieße jede Minute, denn es könnte deine "letzte" sein
  • rhaselow1
    Heerführer


    • 13.12.2009
    • 4969
    • meck.pomm.
    • Fisher,F2,F75 Ltd

    #2
    Hmm...nach 3 Jahren hat man da nicht ne Kündigungsfrist von 6Monaten???Wenn man ich keine Probezeit hat, hat man ne Kündigungsfrist von 4 Wochen.Must mal in deinen Arbeitsvertrag nach lesen.m.f.g.Rico;-)))

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    • oktavian
      Heerführer


      • 13.12.2011
      • 1736
      • Adensen LK Hildesheim

      #3
      Das Problem ist das Ende laut gesetzt ist die Frist nach 2 Jahren ein Monat bis zum Monatsende. Die Frist von einem Monat ist ja eingehalten aber zum falschen Zeitpunkt gekündigt oder? Heisst das jetzt nicht dass Sabine erst zum 31.1. raus ist
      Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

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      • erich 1964
        Heerführer


        • 31.08.2007
        • 4108
        • Raetia - Rätien
        • Cibola SE , Ace 150, Garrett Pro Pinpointer

        #4
        Hallo Sabine!
        Also bei uns in Felix Austria gibt's da die AK (Arbeiterkammer)...
        Denen gibt man die Unterlagen und die holen dann das Beste für den Arbeitnehmer raus ((kostenlos)...
        Liebe Grüße und alles Gute - Erich
        Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!

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        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Die Kündigung ist falsch datiert. Richtig wäre das Monatsende.

          Wenn nicht "hilfsweise zum nächstmöglichen Termin" gekündigt worden ist, ist das schon mal ein guter Ansatzpunkt für Wiedereinstellungsklage, resp. Unwirksamkeit der Kündigung.

          Im Normalfall wird die Klage dann eh in einer Güteverhandlung zu einer Abfindung ausgepokert.

          Gibt noch andere wichtige Punkte, die aber ein Anwalt prüfen sollte.

          Viel Erfolg.

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          • Brainiac
            Heerführer


            • 21.12.2003
            • 3194
            • Berlin
            • Augen, Ohren, Nase und Verstand

            #6
            Wichtig wäre auch der Grund der Kündigung.
            ______________
            mfg Swen


            2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

            Kommentar

            • Sabine M.
              Ritter


              • 04.12.2012
              • 383
              • Adensen LK Hildesheim

              #7
              In der Kündigung steht kein Grund, allerdings bin ich schon 3 Wochen mit einer dicken Erkältung zu Hause
              genieße jede Minute, denn es könnte deine "letzte" sein

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              • Duisburger
                Landesfürst


                • 27.03.2012
                • 823
                • Niedersachsen
                • Augen, Canon EOS 600D

                #8
                Moin Sabine

                Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, setzt dich mit denen zusammen, die kennen den Grund!

                Gruß
                Andreas
                Schaut mal bei den Fotowettbewerben rein!

                Kommentar

                • Fingerhueter
                  Heerführer


                  • 12.01.2014
                  • 1170
                  • Hessen

                  #9
                  Also wenn man krank ist, ist man krank.. Wenn eine starke Grippe 3 Wochen dauert ist dass ja wohl schlimm genug, tollen Chef hast du...

                  Wenn die Ärztlichen Artests pünktlich vorgelegt wurden ist das doch kein Kündigungsgrund, oder??

                  Viel Erfolg & gute Besserung!

                  Kommentar

                  • Lucius
                    Heerführer


                    • 04.01.2005
                    • 5792
                    • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                    • Viel zu viele

                    #10
                    Es wird nicht drinstehen "wegen Grippe"...
                    Lest mal den Arbeitsvertrag,so ihr einen schriftlichen habt.(Ist ja keine Pflicht...). Wenn da "vier Kalenderwochen" steht, ist es leider rechtsgültig.
                    Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                    P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

                    Kommentar

                    • Lucius
                      Heerführer


                      • 04.01.2005
                      • 5792
                      • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                      • Viel zu viele

                      #11
                      achja...wenn es rechtskräftig ist; mach die 6 Wochen Krankheit voll und laß dir den Resturlaub auszahlen...
                      Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                      P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

                      Kommentar

                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Zitat von Lucius
                        achja...wenn es rechtskräftig ist; mach die 6 Wochen Krankheit voll und laß dir den Resturlaub auszahlen...
                        Auf jeden Fall. Und nachher würde ich dennoch Klagen. In der Güteverhandlung kommt meist noch ein bisschen was rum.

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                        • oktavian
                          Heerführer


                          • 13.12.2011
                          • 1736
                          • Adensen LK Hildesheim

                          #13
                          Zitat von Lucius
                          Es wird nicht drinstehen "wegen Grippe"...
                          Lest mal den Arbeitsvertrag,so ihr einen schriftlichen habt.(Ist ja keine Pflicht...). Wenn da "vier Kalenderwochen" steht, ist es leider rechtsgültig.

                          Nee Thomas Du kannst nicht schlechter gestellt werden als BGB und da steht 1 Monat zum Monatsende und die Kündigung ist nicht zum Monatsende sonder zum 28 12. Das ist ja kein Monatsende die Frist von einem Monat ist eingehalten aber nicht das Monatsende.
                          Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

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                          • Lucius
                            Heerführer


                            • 04.01.2005
                            • 5792
                            • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                            • Viel zu viele

                            #14
                            Stimmt ja,wir haben ja noch November...
                            Ich war schon weiter...
                            Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                            P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

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                            • Sparus
                              Ratsherr


                              • 16.06.2012
                              • 209
                              • Berlin

                              #15
                              Wunderbare Ratschläge Lucius und Seneca. Solche Arbeitnehmer kann man sich als Chef nur wünschen!
                              Mal nebenbei, dass es ein Betrug ist, merkt Ihr wohl nicht einmal.Sparus

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