Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913...

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  • maffyn
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    • 19.09.2015
    • 341
    • sachsen

    #1

    Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913...

    Da ich mit grad damit beschäftige (Staatsangehöringeausweis etc.) eine Frage zu dem ohnehin etwas verworrenen Zeugs:

    Was genau bringt mir denn so eine Feststellung (der Staatsangehörigkeit, deutsche abstammung usw.)?? Also: lohnt denn der ganze Aufwand, wenn man keinen Grund und Boden besitzt oder andere Dinge im Erbe hat, die ggbfs. rechtlich dann durchzusetzen wären? Ich verstehe zwar den historischen Hintergrund, aber kann für mich momentan keinen Sinn udn Nutzen erkennen, das durchzuziehen.

    Ich könnte mir vorstellen daß hier einige Kenner der materie sind, die mich erhellen könnten?

    Nur, damit jetzt niemand gleich die V-keule rausholt: selbstverständlich habe ich Quellen geprüft etc. und wenn da gleich an oberster Stelle vom Bundesministerium persönlich im Gesetzestext bei Staatsangehörigkeitsgesetz steht: "Ausfertigungsdatum 22.7.1913"- muß ich sagen- das hat bei mir Eindruck gemacht....



    Bitte keine grossen Links (die hab ich selber alle auf dem Schirm), sondern wirklich ganz pragmatische Antwort darauf, was das ganze bringen soll, wenn man kein Grund und Boden hat.
    Zuletzt geändert von ghostwriter; 21.08.2016, 18:49. Grund: titel editiert u. verständlicher gemacht
  • Freddo
    Heerführer

    • 21.01.2001
    • 1398
    • Nds

    #2
    Du weisst schon, dass du hier bei Schatzsucher.de bist und nicht in irgendeinem Politforum für retro Wirrköpfe??

    Gruß
    Freddo

    Kommentar

    • oliver.bohm
      Moderator

      • 20.11.2007
      • 8414
      • Hannover
      • SBL 10

      #3
      WAs wäre denn deine konkrete Frage...?

      Möchtest du oder brauchst du die dt. Staatsangehörigkeit...?
      Gruß Olli

      Kommentar

      • maffyn
        Banned
        • 19.09.2015
        • 341
        • sachsen

        #4
        bin ich wieder schwer verständlich?...;-) alsoooo: wenn ich diese frage in einem retro-wirrkopfforum stelle, dann weiß ich jetzt schon was da alles für antworten kommen. DIE brauche ich nicht.
        auf der anderen seite ist das in der tat alles schon seltsam, wenn man auf dem boden der verifizierbaren fakten bliebt.

        nun: HIER tummeln sich imho doch nun ausgerechnet leute, die sowohl sich in historischen dingen (und da gehört auch die politische historie doch absolut dazu, oder?) gut auskennen UND die aufgrund ihrer verortung mit grund und boden, eigentum,schätzen,rechtslagen etc. sich da faktisch sicher besser auskennen sollten, als irgendwelche theoretiker.

        meine frage könnte man sozusagen in 2 teile aufteilen: frage 1 wäre demnach, ob die nachgewiesene staatsangehörigkeit (s. wikipedia: das was im ausweis steht, ist kein nachweis...) eine relevanz hat, wenn es um grundstücksfragen geht (also vererbter besitz von grund und boden, häusern (alt) etc.).
        evtl. hat hier jemand damit erfahrung z.b. bei diesem punkt könnte ich mir vorstellen, daß das bei gerichtlichen auseinandersetzungen durchaus relevant sein könnte?

        frage 2 (die eigentliche): wenn man situation1 (grundbesitz) aussen vor läßt- gibt es dann ganz relevante gründe die staatsangehörigkeit nach blablabla feststellen zu lassen? (politiker im bundestag müssen das, aber das habe ich nicht vor)

        mir fällt nix ein und ich schätze das forum hier als letzten endes doch pragmatisch denkende menschen ein, die sich aber möglicherweise schon mal mit der thematik auseinandergesetzt haben (?) und so hilfestellung geben können, ob die thematik lohnt, oder schlicht keine relevanz hat.

        mich irritieren halt doch einige wikipediaeinträge, die ich jetzt aber nicht alle hier posten will, so daß die frage denke ich, schon sein darf;-)

        Kommentar

        • 2augen1nase
          Heerführer


          • 13.03.2007
          • 5543
          • Chemnitz
          • keiner.. leider

          #5
          Also ich glaube du musst da konkreter werden. Aus welchem Hintergrund fragst du das denn?

          Warum das bei Wikipedia heißt, dass das was im Ausweis steht nichts zählen soll verstehe ich nicht ganz. In dem verlinkten Gestz von dir steht das doch so drin?

          Zudem steht da auch was von ner Änderung 2015? Ich habs jetzt nur mal überflogen, aber wo bei dir die Fragestellung genau hingeht, verstehe ich nicht.

          Was machts denn für nen Unterschied beim grundstück ob du Staatsangehöriger bist oder nicht? Eigentümer ist der, der´s rechtmäßig erworben hat, ganz egal woher der kommt.

          Die ganzen Abwicklungen von den früher stattgefundenen Enteignungen sind doch eh schon gelaufen, gabs da nicht sogar ne Frist bis zu der alle Ansprüche geltend gemacht werden sollten? Ich denke irgendwann ist das Thema einfach durch...
          Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
          Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

          Kommentar

          • ghostwriter
            Moderator

            • 24.09.2003
            • 12048
            • Großherzogtum Baden
            • Suchnadeln

            #6
            weil mich das dann doch auch interessierte:

            "RuStAG 1913"

            hab' ich zuerst mal den threadtitel editiert!?

            leider werd' ich aus den fragestellungen des te nicht schlau!?
            und vielleicht wird das auch zu politisch für sde ...

            Zuletzt geändert von ghostwriter; 21.08.2016, 19:17. Grund: link getauscht

            ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
            … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

            dr. koch - "1984"
            😲

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            • maffyn
              Banned
              • 19.09.2015
              • 341
              • sachsen

              #7
              Hm...wat nu? Ich will ungern jetzt erstmal alles erklären usw.... Wenn hier jemand weiß, was ich meine, dann könnte er Hilfestellung geben, wenn nicht, dann lohnt das auch nicht, bzw. ist dann genauso Kaffesatzleserei wie ich sie momentan betreibe;-) .

              Meine Frage ist ja eben genau die, was das alles bringen soll. (Also: wozu dat janze?)

              Mein Vorschlag deshlab: Thread evtl. stehenlassen und irgendwer findet sich evtl. im Laufe der Zeit der was zu schreibt? Im ersten Anlauf jedenfalls keine Ergebnisse und natürlich verstehe ich, daß das nicht explizit mit der Thematik des Forums zu tun hat! Aber wie gesagt: so eine Frage in einem pol. Forum und man kann gleich einpacken.... (das ist wie im Veganerforum was über Grill und Würste erzählen;-))) Ich fand halt die bisherigen Threads hier über diverse "deutsche" Themen, wie Uranprogramm etc. sehr gut und sehr sachlich. Von daher mein Versuch.

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              • oliver.bohm
                Moderator

                • 20.11.2007
                • 8414
                • Hannover
                • SBL 10

                #8
                Ich denke mal, das wäre kein Problem...

                Wer meint, dir dabei helfen zu können , kann das per PN machen..

                Wenn du deine Frage beantwortet bekommen hast und das hier für uns auch von nutzen sein könnte, hätten wir natürlich auch gerne die Antwort...


                .
                Gruß Olli

                Kommentar

                • Frank Enstein
                  Banned
                  • 23.03.2015
                  • 4029
                  • B

                  #9
                  Wenn ich es erkläre gibts wieder geheule. Eigl ist da zu alles im Netz zu finden
                  Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

                  Kommentar

                  • dcag99
                    Heerführer


                    • 11.09.2012
                    • 4738
                    • Königreich Württemberg
                    • AT Pro

                    #10
                    Ich versteh deine Frage gar nicht.

                    Es ist völlig richtig, dass der Eintrag "Nationalität: deutsch" nicht als vollständiger Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit gilt.

                    Daher benötigt man für div. Angelegenheiten den RICHTIGEN Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.

                    Dieses betrifft überwiegend Ämter, die nur mit der deutschen Staatsangehörigkeit auch wahrgenommen werden kann.

                    Wenn du diesen Nachweis brauchst(Amt, Einbürgerung), wirst du auch darauf hingewiesen.



                    Für den Rest interessiert es dich nicht.



                    Zur Erläuterung einfach ganz kurz:

                    Es gibt einen Unterschied zwischen "Deutscher im Sinne des Gesetzes (Art. 116 GG)" und der deutschen Staatsangehörigkeit.

                    Nicht jeder der "Deutscher im Sinne des Gesetzes" ist, besitzt auch die deutsche Staatsangehörigkeit.

                    Ein Beispiel: die Bürger der DDR waren schon immer für die BRD "Deutsche im Sinne des Gesetzes" besaßen aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit (die der BRD, die letztendlich "das deutsche Reich" ist).

                    Da DDR Bürger aber schon immer als Deutsche galten, konnten Sie problem die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Dann waren Sie beides.

                    Andere Beispiele sind Sudetendeutsche etc.
                    Gruss Matthias

                    Kommentar

                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      Moin

                      meine frage könnte man sozusagen in 2 teile aufteilen: frage 1 wäre demnach, ob die nachgewiesene staatsangehörigkeit (s. wikipedia: das was im ausweis steht, ist kein nachweis...) eine relevanz hat, wenn es um grundstücksfragen geht (also vererbter besitz von grund und boden, häusern (alt) etc.).
                      evtl. hat hier jemand damit erfahrung z.b. bei diesem punkt könnte ich mir vorstellen, daß das bei gerichtlichen auseinandersetzungen durchaus relevant sein könnte?


                      Vererbt wird nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach Verwandtschaftsgrad. Es ist daher egal, welche Staatsangehörigkeit der Erbe besitzt.

                      Viele Grüße

                      Walter

                      Kommentar

                      • dcag99
                        Heerführer


                        • 11.09.2012
                        • 4738
                        • Königreich Württemberg
                        • AT Pro

                        #12
                        davon abgesehen (siehe mein post zuvor) wird dort, wo der nachweis der staatsbürgerschaft erbracht werden muss, auch gezielt gefragt und informiert.

                        solange ist es relativ irrelevant.
                        Gruss Matthias

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