Regelung mit Weihnachtsgeld

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  • Cowboybasti
    Heerführer


    • 07.04.2006
    • 2208
    • Süd-Niedersachsen
    • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

    #1

    Regelung mit Weihnachtsgeld

    Hallo

    Wie ist die gesetzliche Regelung in Sachen Weihnachtsgeld in einem Betrieb?
    Soweit ich weiß , vereinfacht gesagt, wenn gezahlt wird, dann an alle, und nicht nur an einzelne, oder?


    Geht um folgenden Fall.....

    Eine Bekannte von mir arbeitet als Putzfrau in einer Arztpraxis.
    Alle Helferinnen haben Weihnachtsgeld bekommen , Sie nicht.

    Steht es Ihr ebenfalls zu , da Sie auch in dem Betrieb beschäftigt ist?
    Oder fällt diese Putzfrau unter Hilfskraft ( sofern es eine solche abgrenzung gibt ) , und hat entsprechend keinen anspruch auf das Geld?
    Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -
  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11292
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #2
    Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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    • ghostwriter
      Moderator

      • 24.09.2003
      • 12048
      • Großherzogtum Baden
      • Suchnadeln

      #3
      vielleicht mal lesen:

      Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, woraus sich ein Anspruch auf Weihnachtsgeld ergeben kann, ob bestehende Ansprüche auf ein Weihnachtsgeld durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag beseitigt oder gekürzt werden können und ob es zulässig ist, bestimmte Arbeitnehmer vom Weihnachtsgeld auszuschließen. Außerdem finden Sie Hinweise dazu, ob ...

      ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
      … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

      dr. koch - "1984"
      😲

      Kommentar

      • Cowboybasti
        Heerführer


        • 07.04.2006
        • 2208
        • Süd-Niedersachsen
        • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

        #4
        Danke !
        Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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        • Donnerstag
          Heerführer


          • 15.02.2014
          • 1674
          • Pommern

          #5
          Zitat von ogrikaze
          Wenn sie eine Festanstellung hat und die Kollegen Weihnachstgeld bekommen hat sie auch Anspruch. Die Höhe der "Prämie" kann unterschiedlich sein...
          Ein Anspruch besteht prinzipiell erst einmal nicht. Das Weihnachtsgeld kann an verschiedene Kriterien gebunden sein. Als ich noch fest angestellt war, da gab es die Reglung um Weihnachtsgeld zu erhalten musste man 1 Jahr in der Firma angestellt sein und dann gab es eine Stafflung nach Betriebszugehörigkeit.

          ahh gerade im Link von ghostwriter gelesen:
          Zulässig ist es beispielsweise auch, eine bestimmte Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Voraussetzung für einen Weihnachtsgeldanspruch zu machen.
          Gruß
          Dirk


          Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

          Otto Von Bismarck

          Kommentar

          • ghostwriter
            Moderator

            • 24.09.2003
            • 12048
            • Großherzogtum Baden
            • Suchnadeln

            #6
            weihnachtsgeld ist eine freiwillige sonderzahlung!?
            es besteht kein gesetzlicher anspruch darauf ...

            ich lasse mir nicht in meinem gehirn rumwühlen,
            … ich lasse mir nicht meine kleine show stehlen!?

            dr. koch - "1984"
            😲

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            • oktavian
              Heerführer


              • 13.12.2011
              • 1736
              • Adensen LK Hildesheim

              #7
              Wenn Sie nicht zum Betrieb gehört dann hat sie keinen Anspruch.
              Wenn zu der Arztpraxis nur die medizinischen Kräfte gehören und sie nicht, dann hat sie Pech.
              Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

              Kommentar

              • Michael aus G
                Heerführer

                • 26.07.2000
                • 2655
                • Gera

                #8
                Beamte sind glaube die einzigen mit anspruch auf Weihnachtsgeld...
                Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

                Kommentar

                • Gemueselaste
                  Ritter


                  • 18.05.2004
                  • 367
                  • Landau
                  • UWM 20

                  #9
                  Zitat von Michael aus G
                  Beamte sind glaube die einzigen mit anspruch auf Weihnachtsgeld...
                  Stimmt so nicht: in Sachsen und BRB erhalten die Beamten keine Sonderzahlung!

                  Quelle: Klick mich

                  Und auch sonst wird oft das Weihnachtsgeld auf die Gehälter im Jahr umgelegt, also keine 13'te Zahlung.

                  Kommentar

                  • fleischsalat
                    Moderator

                    • 17.01.2006
                    • 7794
                    • Niedersachsen

                    #10
                    Eigentlich sollte es schon der Anstand verbieten, nicht allen Weihnachtsgeld zu zahlen.



                    Scheint der feine Herr Doktor ja ein ausgemachtes... ...ups, jetzt hätte ich fast Arschloch geschrieben... ...zu sein!
                    Willen braucht man. Und Zigaretten!

                    Kommentar

                    • Michael aus G
                      Heerführer

                      • 26.07.2000
                      • 2655
                      • Gera

                      #11
                      Zitat von Gemueselaste
                      Stimmt so nicht: in Sachsen und BRB erhalten die Beamten keine Sonderzahlung!

                      Quelle: Klick mich.
                      Ohh, da hat sich seit den 90iger einiges verändert. Als ich noch beim Bund war, gabs 13tes plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Und zwar im voraus. Dazu war ich in Bayern stationiert, also die meisten Feiertage. Gut, das 13te wurde fett besteuert und ich hatte Lohnsteuerklasse 1. Dazu hab ich in der Kaserne, bei der freundin und im Auto "gewohnt". Alles in allem, mit den ganzen Zulagen und Sonderdiensten, hatte ich immer die Taschen voller Geld.
                      Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

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                      • Sorgnix
                        Admin

                        • 30.05.2000
                        • 25923
                        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                        #12


                        ... wenn das hier jetzt ein Wettbewerb wird, dann steige ich ein!


                        ansonsten: Ich dachte, das Gehalt des gesamten Jahres zählt - egal, auf wie viele Monate verteilt ...


                        J.
                        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                        (Heiner Geißler)

                        Kommentar

                        • Gemueselaste
                          Ritter


                          • 18.05.2004
                          • 367
                          • Landau
                          • UWM 20

                          #13
                          Mal noch ne Frage an den TE: Was steht denn im Arbeitsvertrag der Dame? Da müsste doch der Bereich Entlohnung definiert sein?

                          Kommentar

                          • dcag99
                            Heerführer


                            • 11.09.2012
                            • 4738
                            • Königreich Württemberg
                            • AT Pro

                            #14
                            Zitat von Sorgnix


                            ... wenn das hier jetzt ein Wettbewerb wird, dann steige ich ein!


                            ansonsten: Ich dachte, das Gehalt des gesamten Jahres zählt - egal, auf wie viele Monate verteilt ...


                            J.
                            für Steuer und sonst. Abgaben gilt natürlich das gesamte Gehalt eines Jahres.
                            Daher gibts im Januar auch immer den Lohnsteuerausgleich.

                            Ansonsten wurde ja schon dargelegt, das Weihnachtsgeld grundsätzlich eine freiwillige Entscheidung ist.

                            Da die Putzfrau hier auch offensichtlich nicht zur Gruppe "Arzthelferin" fällt, sind auch sonstige Ansprüche nicht möglich.

                            Kann ja beim nächsten Termin verhandelt und dann schriftlich festgehalten werden!
                            Gruss Matthias

                            Kommentar

                            • Cowboybasti
                              Heerführer


                              • 07.04.2006
                              • 2208
                              • Süd-Niedersachsen
                              • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                              #15
                              da steht nix drin. bei den helferinnen steht aber auch nix drin bezüglich weihnachtsgeld.
                              Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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