Mir schwebt vor, eine Klinge zu kaufen und den Griff dazu selbst anzufertigen.
Aber seit dem neuen Waffengesetz weiß man ja nie ganz genau....
Also die Frage an die Fachleute:
Darf ein Messer mit feststehender Klinge in Dolchform, beidseitig scharf, in der Öffentlichkeit geführt werden ? War da nicht was mit 18 cm Klingenlänge ? Im neuen Gesetz find ich nichts über feststehende Klingen...
Nicht, daß ich mir hier Arbeit mache und dann pinkelt mir jemand ans Bein
So ungefähr soll die Klinge aussehen:
Vorsichtigerweise, Wigbold
Link linkte nicht...


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