Verbotenes Messer

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  • Wigbold
    Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #1

    Verbotenes Messer

    Das letzte Campingwochenende hat es mal wieder gezeigt: Ich brauch ein richtiges Messer.

    Mir schwebt vor, eine Klinge zu kaufen und den Griff dazu selbst anzufertigen.

    Aber seit dem neuen Waffengesetz weiß man ja nie ganz genau....

    Also die Frage an die Fachleute:

    Darf ein Messer mit feststehender Klinge in Dolchform, beidseitig scharf, in der Öffentlichkeit geführt werden ? War da nicht was mit 18 cm Klingenlänge ? Im neuen Gesetz find ich nichts über feststehende Klingen...

    Nicht, daß ich mir hier Arbeit mache und dann pinkelt mir jemand ans Bein

    So ungefähr soll die Klinge aussehen:





    Vorsichtigerweise, Wigbold

    Link linkte nicht...
    Zuletzt geändert von Wigbold; 04.06.2003, 21:01.
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !
  • C-4
    Heerführer

    • 01.08.2002
    • 2106
    • D

    #2
    Tja..Harald... das Problem besteht erwiesenermaßen darin, das die Gesetzgeber mal wieder ein Ding zusammengeschustert haben, wo selbst Experten nicht mehr durchsehen..vielleicht kann Herr Schiller von "Visier" helfen.
    Werd mal anfragen.

    Kommentar

    • münzsucher
      Ritter

      • 22.04.2003
      • 526
      • Pfungstadt
      • DEUS 2 UND Nokta Triple Score

      #3
      verboten

      sorry eine traurige nachricht diese klinge iss leider seit neuesten gesetzen verboten allerdings wer es nicht weiß den macht es nicht heiß
      "quaerite et invenietis"

      Kommentar

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