Denkmalgeschütztes Anwesen kaufen?

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  • Profitaenzer
    Heerführer

    • 12.12.2003
    • 1514
    • Schwabach bei Nuernberg
    • Whites MX 5, Garret PP Pro

    #1

    Denkmalgeschütztes Anwesen kaufen?

    Hallo Zusammen,

    ich könnte unter Umständen ein denkmalgeschütztes Anwesen (Bauernhaus aus Anfang des 18.Jhrdt.) erwerben.

    Was daran allerdings ein Denkmal sein soll, erschließt sich mir nicht,
    Ruine würde passen. Bei der Besichtung bat der Makler meine 7 Jährige Tochter, sich nicht so an die Wand zu lehnen, da diese sonst einstürzt.
    Eine Bsichtigung war nur gestattet unter der Auflage des Tragens eines Bauarbeiterhelms und Sicherheitsschuhen. (Kein Witz!) Das ganze Ding reisst meine Oma mit ihrer Nagelfeile in 30 Minuten ein, überspitzt formuliert.

    Nun die Preisfrage: Würde Ihr Euch so ein Objekt zulegen?

    Ich hab eigentlich mehr Interesse an dem Grundstück, den dazugehörigem Wald, dem Obstbaumbestand nebst Karpfenteich.

    Was kann mir im Worst Case passieren seitens einer Behörde, wenn ich den Grusch abreisse? Man kann eigentlich nichts mehr renovieren, da keine Substanz mehr vorhanden ist, daher ist es für mich wie oben beschrieben nicht nachvollziehbar, was man an dem "Haus" schützen soll.

    Wie gesagt, jede Lehmhütte der Neanderthaler ist wahrscheinlich in einem besseren Zustand.

    Hatte jemand von Euch mal so einen Fall? Ich würde mich über sachliche Aussagen freuen.


    Chris
    ...ne Huelse ist auch was wert
  • Fingerhueter
    Heerführer


    • 12.01.2014
    • 1170
    • Hessen

    #2
    Hi Chris,

    schau mal hier, da steht alles genau drin bezüglich der Auflagen zur Instandhaltung und was beim Kauf zu beachten ist.

    Das könnte auch interessant sein: http://www.streifler.de/denkmalschut...ses-_2170.html

    Zitat von Zitat
    Ein unter Denkmalschutz stehendes sanierungsbedürftiges Gebäude darf abgerissen werden, wenn die Kosten der Sanierung nicht durch seine Nutzung erwirtschaftet werden können. Mit dieser Entscheidung gab das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz einem Hauseigentümer Recht, dem ein um 1700 errichtetes und 1984 unter Denkmalschutz gestelltes Wohn- und Geschäftshaus gehörte. Weil eine dringend notwendige Renovierung nicht rentabel war, wollte er das Haus abreißen lassen. Der Antrag wurde von der Denkmalschutzbehörde jedoch abgelehnt. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht keinen Erfolg.

    Auf die Berufung verpflichtete das OVG nun die Denkmalschutzbehörde, die begehrte Abrissgenehmigung zu erteilen. Die Erhaltung eines Baudenkmals sei dem Eigentümer unzumutbar, wenn er von dem Gebäude keinen vernünftigen Gebrauch machen könne. Dies sei der Fall, wenn die Erhaltungs- und Betriebskosten nicht mit den aus dem Kulturdenkmal erzielbaren Einnahmen finanziert werden könnten. Die Gegenüberstellung der jährlichen Investitions- und Bewirtschaftungskosten einerseits und der möglichen Mieteinnahmen andererseits hätten für das Gebäude des Eigentümers einen jährlichen Verlust von über 1.000 Euro ergeben. Die Finanzierung dieser Unterdeckung aus seinem sonstigen Vermögen sei demDenkmaleigentümer nicht zuzumuten, so das Oberverwaltungsgericht (OVG Rheinland-Pfalz, 1 A 10178/05.OVG).
    Lieben Gruß
    Zuletzt geändert von Fingerhueter; 23.09.2015, 16:14.

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    • Thumbhunter
      Bürger


      • 15.12.2007
      • 159
      • Baden

      #3
      Vielleicht einfach mal mit dem Denkmalamt Vorort abklären wie der Stand der Dinge ist und ob überhaupt noch ein Schützenswerter Zustand Vorliegt... bzw welche Teile genau als Schützenswert betrachtet werden... Evtl geht es auch nur darum das dort keiner mehr NEU baut oder eben nur wenn er eine gehörige Stange Geld in die Hand nimmt ...

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      • Donnerstag
        Heerführer


        • 15.02.2014
        • 1674
        • Pommern

        #4
        Zitat von Profitaenzer
        .

        Nun die Preisfrage: Würde Ihr Euch so ein Objekt zulegen?
        Pauschal erst einmal nein, so dick ist meine Brieftasche nicht.
        Zitat von Profitaenzer
        Ich hab eigentlich mehr Interesse an dem Grundstück, den dazugehörigem Wald, dem Obstbaumbestand nebst Karpfenteich.
        Was meine pauschale Aussage relativiert.
        Zitat von Profitaenzer
        Was kann mir im Worst Case passieren seitens einer Behörde, wenn ich den Grusch abreisse?
        Hier mal Antwort von einem RA
        Wir haben ein denkmalgeschütztes Haus von 1905 gekauft. Vor dem Kauf informierte ich mich beim Denkmalamt der Stadt Köln über den Umfang des Denkmalschutzes. Da der betreuende Sachbearbeiter im Urlaub war, hieß es von der Vertretung ungefähr »Isch würd mal sagen allet müssen sie


        Bei einem meiner Kunden gab es mal eine Rückbauverfügung, aber was daraus geworden ist, dass kann ich nicht mehr sagen.
        Gruß
        Dirk


        Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

        Otto Von Bismarck

        Kommentar

        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25931
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #5
          Ein "Fall" wurde doch neulich erst im Forum für Industrieruinen und Brachen diskutiert.
          Ging es da nicht um ein Schloß??

          Ansonsten würde ich zuallererst mal den MAKLER fragen.
          DER müßte da schon einiges zu sagen können.
          ... auch wenn es seine Aussichten auf Provision schmälern könnte.
          "Hinweisplicht" kann auch gern schon mal ins Detail gehen ...

          danach würde ich mal einfach im zuständigen Denkmalamt nachfragen.
          WAS denn von denen für die Immobilie noch erwartet wird.
          Und wie die wirkliche praktische Einschätzung der Erfolgschancen aussieht ...

          Auch mit Ämtern kann man reden ...
          ... die meisten, die sich da beschweren, haben es entweder nie versucht - oder haben dann doch etwas zu blauäugige Vorstellungen gehabt.
          Den Don Quichote kann man hinterher immer noch genug mimen ... - wohlgemerkt: hinterher!

          Gruß
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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          • Zappo
            Heerführer


            • 28.04.2006
            • 2428
            • Baden

            #6
            Zitat von Thumbhunter
            Vielleicht einfach mal mit dem Denkmalamt Vorort abklären wie der Stand der Dinge ist und ob überhaupt noch ein Schützenswerter Zustand Vorliegt... bzw welche Teile genau als Schützenswert betrachtet werden... Evtl geht es auch nur darum das dort keiner mehr NEU baut oder eben nur wenn er eine gehörige Stange Geld in die Hand nimmt ...
            Mit dem Amt reden, würde ich auch vorschlagen. Eigentlich müsste das allerdings auch der Makler wissen.

            Trotzdem: in der Regel fressen die einem im Amt nicht, und ne verlässliche Antwort ist eben nur da zu erhalten.

            Denkmalschutz kann von wenig bis viel gehen - vom Ensemble als solchem bis zur erhaltenswerten Dachstuhlkonstruktion oder zu Eigenheiten der Straßenfassade.

            Gruß Zappo

            Kommentar

            • Phobos
              Heerführer


              • 04.06.2005
              • 1290
              • Magdeburg
              • F2

              #7
              Denkmalschutz

              Meine Ex hatte mit der Projektierung im Wasserbau zu tun. In Harznähe gab es ein Dorf, in dem eine Flußverlegung geplant wurde, für einen besseren HW-Schutz. Im Dorf gab es ein uraltes Gebäude, eine sog. Schwarzküche. Diese stand auf der Denkmalsliste. Ich habe sie mir damals selbst angesehen. Bessere Remise, mehr nicht - aber eben Denkmal. Die ganze Planung richtete sich nach dieser baufälligen Hütte aus. Die Kosten liefen völlig aus dem Ruder, weil extra Häuser zusätzlich gesichert werden mussten, die Dorfstraße mit Bohrpfählen gesichert usw....
              Es kam ein Sturm (war tatsächlich so) und das Problem Schwarzküche hatte sich erledigt....
              Der übriggebliebene Trümmerhaufen war nicht mehr erhaltenswert.
              Die Flußverlegung nahm wieder ein normales Maß an.
              Übrigens wusste nicht einmal der Bürgermeister so richtig, was denn an der Hütte so wichtig war.
              Naja, manchmal hilft die Natur "natürlich" nach.....

              Kommentar

              • Eichbergwolf
                Landesfürst


                • 19.02.2014
                • 812
                • Deutschland
                • Wünschelrute

                #8
                Wie groß ist das Haus denn? Wohn/Grundfläche

                Man müsste mal Bilder vom Haus machen. Zu Renovieren geht das schon, aber das dauert seeeeeehhhrrrrr lange und kostet.

                Kommentar

                • Profitaenzer
                  Heerführer

                  • 12.12.2003
                  • 1514
                  • Schwabach bei Nuernberg
                  • Whites MX 5, Garret PP Pro

                  #9
                  Danke

                  Danke für Eure Antworten.

                  Für mich ist das alles ein Mysterium, wo hier das Denkmal sein soll, aber ok.

                  Mein nächster Gang ist zur Behörde.

                  lg


                  Chris
                  ...ne Huelse ist auch was wert

                  Kommentar

                  • Frank Enstein
                    Banned
                    • 23.03.2015
                    • 4029
                    • B

                    #10
                    Zitat von Profitaenzer
                    Danke für Eure Antworten.

                    Für mich ist das alles ein Mysterium, wo hier das Denkmal sein soll, aber ok.

                    Mein nächster Gang ist zur Behörde.

                    lg


                    Chris
                    Wenn da was beim "ausbauen" zusammenfällt ist niemand haftbar zu machen....!
                    Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.

                    Kommentar

                    • 2augen1nase
                      Heerführer


                      • 13.03.2007
                      • 5543
                      • Chemnitz
                      • keiner.. leider

                      #11
                      Naja, ich würde das nicht so eng sehen. Solange das Dach noch dicht ist und auch sonst keine Feuchteschäden zu erkennen sind, sind die Buden meist noch zu retten. Es macht immer Sinn einen Holzgutachter vor dem Kauf durchzuschicken, der nach Schädlingen und Hausschwamm schaut. Wenn das nicht der Fall ist, lassen sich die Buden in Eigenleistung eigentlich ganz gut sanieren - wenn man will, Zeit hat und es auch ein bisschen kann. Meist sind die Buden ja aus Lehm gebaut, das geht ziemlich easy umzusetzen, wenn man ein paar Gerätschaften dafür hat und jemanden kennt wo man direkt aus ner Lehmgrube den Lehm beziehen kann. Sonst wirds abartig teuer.

                      Abriss kostet übrigens auch ne Menge Geld, einfach verheizen ist nicht und wenn sowas wie Hausschwamm dabei ist, darfste das teuer entsorgen...

                      Mach doch mal Bilder davon, dann kann man was dazu sagen. Denkmalschutz bezieht sich in der Regel nur auf die Außenhülle und ganz selten auch mal auf die Innereien, wenn zum Beispiel gemalte Decken drin sind oder geschnitzte Balken usw. Denen gehts oft nur darum, dass das ortsübliche Bild gewahrt wird, die Farben, Dacheindeckungen und Fenstergliederungen oder Fassadenelemente den Häuserm drumherum entsprechen bzw. dazu passen. Die vom Amt sind meist gar nicht so böse, zumindest wenn man einräumt das evtl. sanieren zu wollen, es aber abhängig von den Kosten macht.

                      Zumindest hier in der Region sind einige denkmalgeschützte Objekte in den letzten Jahren platt gemacht worden, eben aus Kostengründen...
                      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

                      Kommentar

                      • wolfi
                        Heerführer


                        • 02.01.2006
                        • 2054
                        • bayern

                        #12
                        Kann ich das Anwesen vor dem Abriss fotografieren?BIn öfters in Franken unterwegs.Betreten läuft natürlich auf eigene Gefahr

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                        • Profitaenzer
                          Heerführer

                          • 12.12.2003
                          • 1514
                          • Schwabach bei Nuernberg
                          • Whites MX 5, Garret PP Pro

                          #13
                          Zitat von wolfi
                          Kann ich das Anwesen vor dem Abriss fotografieren?BIn öfters in Franken unterwegs.Betreten läuft natürlich auf eigene Gefahr
                          Brauch ich Zeugen? Spass....

                          Lässt sich im Falle eines Kaufs bestimmt einrichten.


                          /Chris
                          ...ne Huelse ist auch was wert

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                          • mich00
                            Bürger

                            • 14.11.2003
                            • 107
                            • Bei Friedberg /Hessen
                            • /

                            #14
                            Hi,

                            ich habe vor Jahren ein Denkmal Geschützes Objekt gekauft. Habe im Vorfeld mit der Denkmalschutzbehörde gesprochen und abgeklärt wie sich meine Vorstellungen mit ihren abgleichen lassen. Als dies geklärt war habe ich mit dem Verkäufer entsprechend nachverhandelt um die Mehrausgaben reinzubekommen, der Rest wurde über 10 Jahre abgeschrieben,...

                            Gruß
                            Markus

                            Kommentar

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