Der nahende Zusammenbruch...

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  • aquila
    Heerführer


    • 20.06.2007
    • 4522
    • Büttenwarder

    #1

    Der nahende Zusammenbruch...

    Hallo, ich bin das erste mal auf dieser Seite und wage es zu fragen, wo ich doch im übrigen Forum wegen übellauniger Kommentare angezählt wurde, die ihren Ursprung durchaus in folgendem Problem ursächlich sein haben mögen.

    Unser Erbstück zeigt sich im weis angemalerten Hinterteil eines grösseren Gebäudekomplexes. Es ist eigentlich ein ein eigenes Haus, aber organisch mit dem Vorderhaus verbunden. Rechts davon grenzt ein baufälliges Gebäude, das abgerissen werden soll. Beide Häuser dürften aus der selben Entstehungszeit sichtbar sein, sie mögen sich gegenseitig gestützt haben, die Fundamente sind jedoch unterschiedlich, sodass wir auf auf die gleiche Bauzeit aber unterschiedliche Bauunternehmen aufmerksam machen wollen.

    Die Erichtungszeit beider Häuser liegt etwa 160 bis 180 Jahre zurück.

    Vor einigen Jahren hat der neue Bauherr, nämlich des rechten Gebäudeteils,
    eine Begutachtung vornehmen lassen. Der heute nicht mehr aktive Statiker hat unserem Gebäude bei Abriss des des infrage kommenden Gebäudes keine Standfestigkeit mehr attestiert.

    Es wäre aber mit einfachen Mitteln eine solche Standsicherung zu realisieren... sprach es und ging in den Ruhestand.

    Unabhängig unserer rechtlichen Mittel, die wir zur Kostenübenahme von wem auch immer anstrengen...

    Was müssten wir im Worst Case für Maßnahmen ergreifen, um unser Haus vor dem Zusammenbruch zu bewahren? (Balkenbreite 14 cm, ist nicht viel, oder?)
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    Zuletzt geändert von aquila; 18.01.2019, 19:21.
    Ich sehe verwirrte Menschen.
  • ogrikaze
    Moderator

    • 31.10.2005
    • 11296
    • Leipzig
    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

    #2
    Mhhh, wieso Ihr? Der Nachbar muß bei Abriß Euer Gebäude sichern, oder verstehe ich was falsch? Und ich denke das solche Maßnahmen die reinen Abrißkosten weit überschreiten werden. Und ein Bürokomplex wo das Nebengeplänkel wäre wird dort ja bestimmt nicht gebaut werden... Und da das bestimmt den Denkmalschutz mit betrifft, sieht zumindest so aus, würde ich entspannt rangehen. Gibt es denn schon Genehmigungen bezüglich des Vorhabens?
    Gruß Sven

    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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    • aquila
      Heerführer


      • 20.06.2007
      • 4522
      • Büttenwarder

      #3
      Soweit wir Erkundigungen eingezogen haben gilt dies nur für das Land Sachsen Anhalt. In allen anderen Bundesländern sei es zivilrechtlich zu klären. Daher die Panik...
      Ich sehe verwirrte Menschen.

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      • Niklot
        Landesfürst


        • 03.03.2015
        • 910
        • Mecklenburg
        • Seben Tiefenmonster :-)

        #4
        Das ist mal ein Brett, das musst erstmal verdauen.
        Man kann jedes Haus abreißen, ohne dabei andere Häuser mit platt zu machen, das ist dann auch Sache des Abreißenden, nicht des Nachbarn, der sein Haus gern behalten möchte.
        Ein Kartenhaus stürzt ja auch erst ein, wenn da jemand einen Fehler macht.

        Gebaut wird ja auch jedes Haus eigenständig, sicher im Lückenbau, schon damals, aber es ändert nichts daran, wenn sie eigenständig gebaut wurden, kann man sie auch eigenständig jedes für sich wieder "löschen"

        Nun haste hier ein Foto der Fassade, das sagt nicht viel aus.
        Was dahinter, bzw darunter steckt, das wäre interessanter.

        Kann mir nicht vorstellen das du hier jemanden finden wirst der dir sagen kann das alles gut geht, oder eben auch nicht
        Gruß Niklot

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        • ogrikaze
          Moderator

          • 31.10.2005
          • 11296
          • Leipzig
          • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

          #5
          DAS wäre mir aber neu.....
          Edit, ich meine Aquila
          Gruß Sven

          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
          Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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          • 2augen1nase
            Heerführer


            • 13.03.2007
            • 5543
            • Chemnitz
            • keiner.. leider

            #6
            Sven hat völlig Recht.

            Wenn der Nachbar abreißt, muss er auch für die Standsicherheit eures Gebäudes sorgen. In aller Regel kümmert sich da aber eigentlich das Bauamt drum, denn ohne Statik gibts in so einem Fall keine Abbruchgenehmigung.

            Sinnvoll wäre eventuell mal einen Wink ans Landesdenkmalamt. Sieht ja auf dem Foto nach einem Ensemble aus, wer weiß, vielleicht haken die sich ja ein und verhindern den Abbruch.

            Die Sicherung erfolgt meist mit langen Ankern die geschoßweise durch die Giebelwand in die ersten 3 oder 4 Deckenbalken verschraubt werden, zumindest ist das hier so üblich bei gemauerten Wänden. In Wismar habe ich bei einem Fachwerkhaus aber auch schon gesehen, dass Fundamente am Giebel eingebracht wurden und darauf dann eine große Stahlkonstruktion gestellt wird die euer Gebäude hält.

            Wichtig: Am besten vorher mal einen Bausachverständigen beauftragen und das eigene Haus begutachten lassen. Habt ihr nach dem Abbruch Risse / Setzungen/ sonstewas könnt ihr damit dann nachweisen, dass der Zustand vor dem Abbruch in Ordnung war. Normalerweise sollte sich um sowas aber auch der Abbruchunternehmer kümmern....

            Viel Glück!
            Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
            Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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            • Baron
              Heerführer


              • 17.12.2007
              • 1140
              • 74740 Sennfeld

              #7
              Normalerweise ist es so, das mit einem Abbruch erst begonnen werden darf, wenn eine hinterlegte Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft in Höhe der Schäden die an Nachbargebäuden entstehen können hinterlegt ist. Deine Giebelwand wird also auf Kosten der Abrissfirma, die als erstes haftet neu gemacht.

              Gruß
              Micha
              Ebinger 410
              Ebinger 728

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              • ogrikaze
                Moderator

                • 31.10.2005
                • 11296
                • Leipzig
                • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                #8
                Jetzt warten wir noch auf Jörg seine 3 Seiten zum Thema
                Im übrigen hatte ich gerade im Bekanntenkreis einen ähnlichen Fall, da sollte allerdings der Eigentümer(mein Bekannter) mit diversen Mitteln zum Verkauf seines Firmengrundstückes genötigt werden....sprich er hatte eine Enklave mitten in einem Bereich den ein Baukonzern
                vermarkten wollte....Nachbargebäude abgerissen, sein Giebel mit versetzt, Stromkabel aus Versehen gekappt usw.
                Die mussten alles wieder in Ordnung bringen......
                Am Ende hat er verkauft, für den 4 fachen Wert er war nicht wirklich böse
                Zuletzt geändert von ogrikaze; 18.01.2019, 20:09.
                Gruß Sven

                Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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                • aquila
                  Heerführer


                  • 20.06.2007
                  • 4522
                  • Büttenwarder

                  #9
                  Interessant. Aber die Abrissgenehmigung war bereits erteilt, bevor wir überhaupt in Kenntniss gesetzt worden sind.

                  Wir haben auch nichts gegen den Abriss, wollen aber nicht für das Glück anderer Leute ins Unglück gestürzt werden.
                  Ich sehe verwirrte Menschen.

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                  • ogrikaze
                    Moderator

                    • 31.10.2005
                    • 11296
                    • Leipzig
                    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                    #10
                    Das kann ich eigentlich nicht glauben, wenn dann gab's Auflagen..., bzw. unter Vorbehalt.
                    Gruß Sven

                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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                    • Sir Alottafind
                      Heerführer


                      • 05.11.2018
                      • 1044
                      • BY

                      #11
                      Direkt an euer Haus grenzt das baufällige Haus? Beeinträchtigt dessen Istzustand bereits euer Haus bzw.in absehbarer Zeit? Denn dann könnte man durchaus ein Eigeninteresse dran haben, dass ein Gefährdungspotential durch Neubau ersetzt wird. Vielleicht hat der jetzige Eigentümer auch nicht das Geld/keine Lust, sein marodes Haus zu sichern, und ihr schaut erstmal in die Röhre.

                      Grundsätzlich würde ich mal beim Denkmalamt vorsprechen, sofern Denkmal/Ensembleschutz drauf ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Euer Haus im Abrissfall selber sichern müsstet.
                      Was heisst eigentlich Gutachten 'vor einigen Jahren', wo ja schon die negativen Folgen für Euch konstatiert wurden? Was sagt denn der Bauwillige zu dem Gutachten (per schriftlicher Antwort)? Wenn nicht zu alt, gilt das auch heute noch, und im Streitzweifelsfall gibts halt ein neues.

                      Und auch wenn alles zugesichert ist und der Abriss beginnt, unbedingt einen Gutachter davor durch Euer Haus laufen lassen und alles ausgibig dokumentieren lassen.
                      Wenn Dir das Leben eine Zitrone gibt, mach Limonade draus!

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                      • aquila
                        Heerführer


                        • 20.06.2007
                        • 4522
                        • Büttenwarder

                        #12
                        Da wird immer wieder das Konstrukt vom ... Eigentum verpflichtet ... eingeworfen. Fakt ist natürlich, das wir für unser Eigentum verantwortlich sind.

                        Und Fakt ist wohl auch, dass der Eigentümer des angrenzenden Gebäudes sein Haus abreißen kann... Darf er uns aber damit schädigen?
                        Ich sehe verwirrte Menschen.

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                        • ogrikaze
                          Moderator

                          • 31.10.2005
                          • 11296
                          • Leipzig
                          • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                          #13
                          Nein........
                          Hol Dir doch einfach nen Termin beim zuständigen Bauamt, die sollten ja gesetzeskonforme
                          Auskunft erteilen, ich spreche aus Erfahrung, bzw. habe 1 Jahr für ne Umbaugenehmigung gebraucht, und da ging nur um ne Gaube und Fenster zum Nachbarn, die aber schon immer da waren....
                          Gruß Sven

                          Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                          Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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                          • aquila
                            Heerführer


                            • 20.06.2007
                            • 4522
                            • Büttenwarder

                            #14
                            Zitat von Sir Alottafind
                            Direkt an euer Haus grenzt das baufällige Haus? Beeinträchtigt dessen Istzustand bereits euer Haus bzw.in absehbarer Zeit? Denn dann könnte man durchaus ein Eigeninteresse dran haben, dass ein Gefährdungspotential durch Neubau ersetzt wird. Vielleicht hat der jetzige Eigentümer auch nicht das Geld/keine Lust, sein marodes Haus zu sichern, und ihr schaut erstmal in die Röhre.

                            Grundsätzlich würde ich mal beim Denkmalamt vorsprechen, sofern Denkmal/Ensembleschutz drauf ist. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Euer Haus im Abrissfall selber sichern müsstet.
                            Was heisst eigentlich Gutachten 'vor einigen Jahren', wo ja schon die negativen Folgen für Euch konstatiert wurden? Was sagt denn der Bauwillige zu dem Gutachten (per schriftlicher Antwort)? Wenn nicht zu alt, gilt das auch heute noch, und im Streitzweifelsfall gibts halt ein neues.



                            Und auch wenn alles zugesichert ist und der Abriss beginnt, unbedingt einen Gutachter davor durch Euer Haus laufen lassen und alles ausgibig dokumentieren lassen.
                            Arbeiten wir schon lange dran. Aber weißte? Das is ne Kleinstadt. Da kennt jeder jeden. Wir sind Outsider...

                            Und Outsider sind außen vor. Ich kann höchstens noch damit punkten, dass ich Ossi bin.
                            Ich sehe verwirrte Menschen.

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                            • ogrikaze
                              Moderator

                              • 31.10.2005
                              • 11296
                              • Leipzig
                              • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                              #15

                              Im Ernstfall erstmal hoch versichern
                              Gruß Sven

                              Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                              Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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