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Das erste Teil ist schon beendet....Informationen für Allergiker: Der obige Text könnte Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten...
Fotowettbewerb Gewinner November 2012
Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja ZeitKommentar
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Wo im WaffG steht denn, das Bodenfund und Rost einem wesentlichen Waffenteil eben diese Eigenschaft wieder wegnehmen?
Für mich ist das nach wie vor ein Gegenstand der unter das WaffG fällt.
MartinKommentar
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Ebay kann natürlich nicht alle Angebote überprüfen. Also hat man Schlüsselworte im Server gespeichert, die bei neuen Angeboten maschinell gesucht werden. Solche sind z.B. Waffe, Waffen, Maschinengewehr, Gewehr, Pistole, Ha...kreuz usw.
Findet der Server ein solches Wort, wird das Angebot geprüft und ggf. entfernt.
Der Verkäufer hat hier ganz bewußt keines der Schlüsselwöter in seinem Artikel eingebracht. So findet die automatische Überprüfung nichts.
Entfernt werden kann das Angebot dann nur, wenn es gemeldet, oder durch Zufall von einem Ebay-Verantwortlichgen gefunden wird.Zuletzt geändert von Spassvogel; 28.07.2009, 17:46.Kommentar
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Hallo Micha,
in der Regel ist der Rollenverschluss verboten. In diesem Fundzustand aber wieder legal. Beim Fund solcher Dinge immer bei der Behörde abgeben! Sollte keine Gefahr mehr davon ausgehen, bekommst du die Sachen wieder. Bei der 2. Auktion kann ich keine verbotenen Teile entdecken. Im Auktionshaus EGUN gibt es jedemenge dieser Teile zu erwerben.
MfG MarcusEin Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)Kommentar
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Mal ein paar Fragen:Hallo Micha,
in der Regel ist der Rollenverschluss verboten. In diesem Fundzustand aber wieder legal. Beim Fund solcher Dinge immer bei der Behörde abgeben! Sollte keine Gefahr mehr davon ausgehen, bekommst du die Sachen wieder. Bei der 2. Auktion kann ich keine verbotenen Teile entdecken. Im Auktionshaus EGUN gibt es jedemenge dieser Teile zu erwerben.
MfG Marcus
Welche Behörde kann erklären, daß das Teil unbrauchbar und damit legal ist?
Kann das jede Polizeidienststelle?
Ist da nicht das Beschußamt für zuständig?
Muß da nicht ein Zertifikat ausgestellt werden?
Und kostet das nicht eine sehr hohe Gebühr?Kommentar



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