Probleme mit ebay!

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  • Front Koblenz
    Heerführer


    • 14.12.2007
    • 1099
    • Köln

    #1

    Probleme mit ebay!

    Hallo liebe Gemeinde!

    Zum ersten Mal habe ich Probleme mit ebay

    Folgende Situation:
    Ich verkaufte einen Artikel 700€+, Sofortkauf, einer kaufte den Artikel.
    Im Endeffekt war es ein Fehlkauf, der Sohn hatte den Artikel einfach über den Account seines Vaters gekauft. Ich sagte OK, kann passieren. Stellte den Artikel wieder rein, nahm ich aber wieder raus, da ich einen Defekt feststellte.
    So nun kam die ebay-Rechnung, darin enthalten 45€ Verkaufsprovision

    Ich schrieb ebay an und schilderte die Situation!
    Zurück kam diese email:

    Sehr geehrter Herr ......,

    vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie bitten uns, die eBay-Gebühren für das von Ihnen vorzeitig beendete Angebot 22082....... zu erstatten.

    Die Angebotsgebühr und die Gebühren für Zusatzoptionen werden erhoben, sobald Sie Ihren Artikel auf eBay zum Verkauf anbieten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen diese Gebühren auch dann berechnen, wenn der Artikel nicht verkauft wird oder Sie sich entscheiden, den Artikel vorzeitig zu beenden.

    Gern komme ich Ihnen dennoch entgegen und schreibe Ihnen für Ihr vorzeitig beendetes Angebot ausnahmsweise alle eBay-Gebühren gut. Eine solche Kulanzleistung ist nur einmalig möglich.

    So können Sie sich die Gutschrift auf Ihrem eBay-Verkäuferkonto ansehen:

    1. Gehen Sie in Mein eBay.
    2. Gehen Sie in den Bereich "Mein Mitgliedskonto" und dann auf "Verkäuferkonto".
    3. Klicken Sie auf "Alle Kontobewegungen".

    Wie können Sie zukünftig Fehleinstellungen vermeiden?

    Bitte überprüfen Sie Ihr Angebot beim Einstellen genau. Mögliche Missverständnisse lassen sich so vermeiden. Bitte beachten Sie auch, dass es in Spitzenzeiten mehrere Stunden dauern kann, bis Ihr Angebot über die Suche gefunden wird.

    Ich freue mich, dass ich Ihnen entgegenkommen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg auf eBay.

    Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne.

    Mit freundlichen Grüßen
    .............

    So, nun frage ich mich bekomme ich das Geld auch die 45€ auf mein Konto zurück überwiesen? Bitte helft mir, ich weiß nicht mehr weiter.
    Ich habe ebay acuh schon zurück geschrieben, doch das dauert immer ewig!

    Danke!

    lg tobi
    "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
    "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"
  • Zak
    Landesfürst


    • 18.04.2006
    • 722
    • BW
    • Minelab X-Terra 70, White's Classic I.D.

    #2
    So weit ich das noch weiss hatte ich damals keine Rückzahlungen auf das Konto erhalten, sondern nur Gutschriften für nächste Verkäufe erhalten!
    Suchst Du noch, oder findest Du schon?

    Kommentar

    • Baron
      Heerführer


      • 17.12.2007
      • 1140
      • 74740 Sennfeld

      #3
      Das Geld ist doch auf Deinem Mitgliedskonto, mehr ist wirklich nicht zu erwarten. Die Gebühren fallen beim Einstellen eines Artikels an dann noch beim "Sofortkauf", normalerweise muß Ebay gar nichts gutschreiben.

      Gruß
      Micha
      Ebinger 410
      Ebinger 728

      Kommentar

      • caca
        Landesfürst


        • 13.03.2008
        • 832
        • NRW
        • Fisher F75 Ltd.

        #4
        Ja, das ist schon mehr als man erwarten kann.
        Das piept sich gut an!

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        • Lonestar
          Heerführer


          • 13.04.2007
          • 1311
          • NRW Siegerland
          • NoName

          #5
          Hallo Front Koblenz,
          soweit ich das verstanden habe wurde die Verkaufsprovision in Rechnung gestellt, die Gebühren für die zweite Einstellung aber gutgeschrieben.
          Um die Rückerstattung der Verkaufsgebühren zu bekommen, bzw. nicht in Rechnung gestellt zu bekommen, hättest Du einen Fall eröffnen müssen.
          Der vermeintliche Käufer muß dann bei eBay bestätigen das der Einkauf bei dir nicht stattgefunden hat. Somit wird die Verkaufsprovision nicht berechnet.

          Gruß Lonestar
          Grüsse an alle,und grabt was das Zeug hält.

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          • salfadur
            Ritter


            • 12.10.2010
            • 555
            • Brandenburg
            • Garrett Ace 250

            #6
            Zitat von Baron
            Das Geld ist doch auf Deinem Mitgliedskonto, mehr ist wirklich nicht zu erwarten. Die Gebühren fallen beim Einstellen eines Artikels an dann noch beim "Sofortkauf", normalerweise muß Ebay gar nichts gutschreiben.

            Gruß
            Micha
            Dem kann man sich nur anschließen. Ebay ist nur eine Plattform, welche Auktionen ermöglicht. Die Nutzer - in dem Fall du und dein vermeindlicher jugendlicher Käufer - können dann selbst entscheiden, was sie daraus machen.

            Sinnvoll ist es gegebenenfalls den jugendlichen Käufer an den ersten entstandenen Kosten zu beteiligen. Du kannst ja eigentlich nichts dafür, dass du den Artikel ein zweites Mal einstellen musstest.

            LG Robert
            Ich suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
            Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
            Einfach mal eine PN an mich schicken!

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            • Front Koblenz
              Heerführer


              • 14.12.2007
              • 1099
              • Köln

              #7
              OK, ich danke euch allen schonmal!
              Wie gesagt, warte noch auf die Antwort von ebay, wusste das nicht mit den 45€ Provision, dachte das erübrigt sich beim Wiedereinstellen.
              Mir gehts halt eigentlich nur um die Provision!

              mfg tobi
              "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
              "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

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              • dragon_66
                Heerführer


                • 06.09.2005
                • 1642
                • Duisburg

                #8
                Vllt. kann man den Vater des Sohnes haftbar machen. Schließlich hat der Sprössling die Miesere eingebrockt.
                Grüße aus dem POTT
                Glückauf - der Andre

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                • Silent72
                  Geselle


                  • 10.06.2011
                  • 50
                  • Albstadt

                  #9
                  Hallo

                  Wie schon gesagt wurde..... du hast von eBay eine Kulanz Erstattung bekommen und mehr wird nicht passieren!

                  Eigentlich hätte es dir schnuppe sein sollen, wer den Artikel gekauft hat... der Vater, der Sohn oder die Omma....ist doch egal
                  Ausreden gibts bei eBay genug......

                  Du hättest über die Funktion: nicht bezahlter Artikel melden - keine Gebühren bezahlt.....aber dafür ist es jetzt zu spät

                  Kommentar

                  • salfadur
                    Ritter


                    • 12.10.2010
                    • 555
                    • Brandenburg
                    • Garrett Ace 250

                    #10
                    Zitat von Silent72
                    Wie schon gesagt wurde..... du hast von eBay eine Kulanz Erstattung bekommen und mehr wird nicht passieren!

                    Eigentlich hätte es dir schnuppe sein sollen, wer den Artikel gekauft hat... der Vater, der Sohn oder die Omma....ist doch egal
                    Ausreden gibts bei eBay genug......

                    Du hättest über die Funktion: nicht bezahlter Artikel melden - keine Gebühren bezahlt.....aber dafür ist es jetzt zu spät
                    Dafür gibt es jedoch immer noch die Gesetze. Ein Kaufvertrag in der Höhe ist erst ab einem bestimmten Alter gültig. Ist natürlich blöd gelaufen, weiß auch nicht, wie sowas bei Onlineauktionen gehandhabt wird.

                    LG Robert
                    Ich suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
                    Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
                    Einfach mal eine PN an mich schicken!

                    Kommentar

                    • Silent72
                      Geselle


                      • 10.06.2011
                      • 50
                      • Albstadt

                      #11
                      Mal anders erklärt

                      Wenn ich merke das nach dem Kauf kein Geld kommt, kann ich davon ausgehen das nicht bezahlt wird

                      Ich schreibe dann den Käufer an und erkläre das ich lediglich um meine Gebühren zurück zu bekommen, einen Fall aufmache.... er braucht nichts weiter zu tun als nichts

                      In dem beschriebenen Fall wäre beiden damit geholfen gewesen und eBay kümmert sich eh nicht drum ob man bezahlt oder nicht

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                      • Lonestar
                        Heerführer


                        • 13.04.2007
                        • 1311
                        • NRW Siegerland
                        • NoName

                        #12
                        Hallo tobi,
                        mach es doch einfach so wie ich es geschrieben habe, es sei denn Du weißt nicht mehr wer der vermeintliche Käufer ist.
                        Also, nimm Verbindung mit dem angeblichen Käufer auf und schreibe ihm das Du wegen der anstehenden Verkaufsprovision einen Fall öffnen mußt.
                        Dieser Fall wird weder Ihm noch Dir irgendwie in eBay nachhaltig sein.
                        Du mußt einen Fall wegen eines nicht zustande gekommenen Verkaufs eröffnen.
                        Der vermeintliche Käufer muß dann bestätigen das ein kauf nicht zustande kam.
                        Somit wird der Verkauf als ungültig erklärt und die Verkaufsprovision wird nicht angerechnet.
                        Warte nicht auf die Nachricht von eBay, Du mußt jetzt reagieren.

                        Gruß Lonestar
                        Grüsse an alle,und grabt was das Zeug hält.

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                        • Front Koblenz
                          Heerführer


                          • 14.12.2007
                          • 1099
                          • Köln

                          #13
                          Danke! Werde morgen mal anrufen, denn der Käufer meldet sich nicht mehr -.-
                          "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
                          "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

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                          • Silent72
                            Geselle


                            • 10.06.2011
                            • 50
                            • Albstadt

                            #14
                            Zitat von Lonestar
                            Hallo tobi,

                            Also, nimm Verbindung mit dem angeblichen Käufer auf und schreibe ihm das Du wegen der anstehenden Verkaufsprovision einen Fall öffnen mußt.

                            Somit wird der Verkauf als ungültig erklärt und die Verkaufsprovision wird nicht angerechnet.
                            Warte nicht auf die Nachricht von eBay, Du mußt jetzt reagieren.

                            Gruß Lonestar
                            Er kann keinen Fall öffnen! Er hat den Artikel doch "wiedereingestellt"! Später dann die Auktion vorzeitig beendet.
                            Deswegen hat eBay die Gebühren doppelt berechnet und anschl. einmal aus Kulanz erstattet.

                            Um einen Fall zu öffnen, hätte er den Artikel nicht über die "wiedereinstellen" Funktion..... erneut anbieten dürfen. Jetzt ist es dafür zu spät (

                            Kommentar

                            • Front Koblenz
                              Heerführer


                              • 14.12.2007
                              • 1099
                              • Köln

                              #15
                              So, ihr Lieben!

                              Ebay hat zurück geschrieben, ich habe die Transaktion beendet!

                              Fall: Transaktion abbrechen

                              Ihr Fall ist nun gemeldet. Die Bitte um Abbruch dieser Transaktion wurde an Käufer gesendet.
                              Käufer hat jetzt 7 Tage Zeit, auf Ihre Bitte zu antworten. Wir werden Sie benachrichtigen, sobald 2011djelloul sich gemeldet hat.

                              Wenn der Käufer mit dem Abbruch der Transaktion einverstanden ist, wird dieser Fall automatisch geschlossen und Sie erhalten eine Gutschrift der Verkaufsprovision.
                              Wenn der Käufer den Abbruch der Transaktion ablehnt, wird dieser Fall automatisch geschlossen. Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
                              Wenn der Käufer auf Ihre Bitte nicht antwortet, können Sie den Fall nach 7 Tagen schließen, um eine Gutschrift der Verkaufsprovision zu erhalten.

                              Heißt das jetzt, das es nur bei einer Gutschrift bleibt, oder bekomme ich die Gutschrift auf mein Bankkonto?

                              mfg tobi
                              "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
                              "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

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