ich habe eine grundsätzliche Frage zu o.a. Rechtsnorm.
Im §86 III StGB steht:
"Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient."
Nun betreibe ich Familienforschung und dazu gehört auch mein Groß-Onkel, welcher im 2.Weltkrieg bei der Kesselschlacht von Demjansk fiel. Ich habe diesbezüglich fast 100 Feldpostbriefe gescannt, in lesbare Schrift übersetzt (derr Herr schrieb "Sütterlin") und dazu Pässe, Sterbebild etc gescannt.
Darin enthalten sind natürlich unweigerlich "Hakenkreuze" in rauhen Mengen. Da ich diese nicht zu propagandistischen Zwecken, oder gar der Verherrlichung wegen verbreite, sondern "Vorgänge der Zeitgeschichte" und Familien-"Forschung" betreibe, fällt die Darstellung nicht unter den §86StGB.

Wie seht Ihr die Möglichkeit, Auszüge dieser Dokumente unzensiert (fast jede Seite hat mindestens eine Swastika) hier einstellen zu können um anderen Interessierten die Möglichkeit eines Einblicks in den soldatischen Alltag eines einfachen Gefreiten im Russlandfeldzug zu geben!?
Grüße,
Daddy
P.S.: Ich frage lieber vorher, bevor ich "beurlaubt" werde...


. Daher werde ich diese Arbeit nicht einstellen.
)




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