HeavySam stellt sich vor

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  • HeavySam
    Einwanderer


    • 04.09.2012
    • 1
    • BW

    #1

    HeavySam stellt sich vor

    Ein herzliches Hallo an alle!

    Ich lebe seit meiner Geburt in BW...irgendwo zwischen Stuttgart und Heilbronn und das sind jetzt knapp 50 Lenze.
    Zu meinem Geburtstag habe ich mir nun eine Teknetics G2 geleistet.
    Warum? Ich kann es euch noch nicht einmal genau erklären, wahrscheinlich ist es aber mein ausserordentliches Interesse an der Keltenzeit.
    Leider hinderten mich bis jetzt die Auflagen vom Denkmalschutz, um an Stellen zu suchen, die richtig heiß wären/sind.

    Deshalb beschränken sich meine Funde, bis jetzt, auch nur auf Krimskrams vom Badesee und zwei kleine (klitzekleine) Nuggets aus dem Bach...na ja, etwas mehr ist es schon.

    Ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tipps geben, wie ich am besten an den Suchschein für Denkmalgeschützte Stellen komme.
    Und natürlich auf viele sachkundige Diskussionen .
  • trinidad
    Heerführer


    • 04.12.2006
    • 1090
    • bayern

    #2
    Servus Kollege !
    "Wenn der Bauer nicht schwimmen kann, ist die Badehose schuld"

    "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein"

    Kommentar

    • jabberwocky6
      Heerführer


      • 08.08.2006
      • 3164
      • Spätzle-City (B-W)
      • XP Deus, G-Maxx II, Garrett ACE 250

      #3
      Du hast in Baden-Würrtemberg ausschließlich eine Möglichkeit, Deine Sonde zu schwenken:

      "Von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege (LAD) wird jedoch angeboten, kulturgeschichtlich interessierte Personen ehrenamtlich an einer systematischen Prospektionsmaßnahme des LAD auf einem überplanten Areal teilnehmen zu lassen, bei der der Einsatz einer Metallsonde unter Anleitung des LAD ermöglicht wird." (Dr. Scheschkewitz, LAD)

      Das bedeutet im Klartext: Du darfst unter Aufsicht über ein festgelegtes Gebiet laufen und bei eventuellen Signalen ein Fähnlein stecken. Im Gegenzug mußt Du Dich jedoch verpflichten, die Metallsonde in Baden-Württemberg ausschließlich für solche Prospektionen zu nutzen.

      Bleibt also nur die halblegale Suche auf gestörten Flächen (Äckern, Weinberge), die sich nicht auf einem Bodendenkmal befinden. Halblegal deshalb, weil auch diese Suche gemäß der derzeitigen Auffassung des LAD verboten ist, die Gesetzeslage jedoch m.E. dieses Verbot nicht bestätigt. Ein Restrisiko bleibt jedoch immer.

      LG Jan
      Hier könnte Ihre Werbung stehen!

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      • Watzmann
        Heerführer

        • 26.11.2003
        • 5014
        • Großherzogtum Baden

        #4
        Zitat von jabberwocky6
        "Das bedeutet im Klartext: Du darfst unter Aufsicht über ein festgelegtes Gebiet laufen und bei eventuellen Signalen ein Fähnlein stecken.
        Was natürlich Blödsinn ist.
        Die Signale darfst Du auch ausgraben.
        Erst dann kommt das Fähnchen.

        Kommentar

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