1.) es ist eine Sache des Anstands, den Eigentümer eines Feldes bzw. Waldes nach seinem Einverständnis zu fragen. Mehr aber nicht. Vor welchen Straftaten/ Anzeigen haben die Leute Angst, wenn sie ohne Erlaubnis auf einer solchen Fläche angetroffen werden? Hausfriedensbruch scheidet definitiv auf Grund Rechtslage aus. Sachbeschädigung ist wohl nur tatbestandsmäßig, wenn die Felder eingesät sind u. ich irrsinnig große Löcher buddel. Ein Loch selbst ist noch kein Schaden.
2.) wieso mach ich mich der Fundunterschlagung strafbar, wenn ich einen "Schatz" (gemeint ist die Definition laut BGB) an mich nehme u. nicht melde? Das Fundgesetz (FundG) ist nur für Fundgegenstände einschlägig. Fundgegenstand heißt, dass fremdes Eigentum an der Sache besteht. Bei einem Schatzfund ist dies nicht der Fall. Kann man so aus der Definition des BGB herauslesen. Auch die Unterschlagung nach dem StGB erfordert als Tatbestandsmerkmal eine "fremde" Sache. Das ist bei einem Schatz wiederrum nicht der Fall. Haben wir weiter Oben schon festgestellt. Im § 984 BGB ist auch keine Meldepflicht verankert. Auch in den nachfolgenden §§ nicht. Lediglich § 985 BGB spricht von einem Herausgabeanspruch des Eigentümers (wenn er denn mal ausfindig gemacht werden sollte).
Ich weiß dass ich eine sehr theoretische Rechtsmeinung habe, aber ich richte mich einfach gerne nach dem, was im Gesetz steht...
Gruß
S.




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