Und wieder tschüss

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  • Shakerz
    Moderator

    • 30.09.2005
    • 3750
    • Oberpfalz/Bayern
    • Rutus Optima, Quest Q40 + Cors Strike, Whites TREASURE Pro, XP ADX 150 Pro, Teknetics Delta 4000 u. Omega 8000, Deteknix Xpointer, Garrett ProPointer

    #16
    Ich muss meinen Vorrednern im Großen u. Ganzen Recht geben. Die dort beschriebenen Verhaltensweisen sind wirklich als vorbildlich u. mustergültig zu bezeichnen. Jedoch stell ich mir immer zwei Fragen:

    1.) es ist eine Sache des Anstands, den Eigentümer eines Feldes bzw. Waldes nach seinem Einverständnis zu fragen. Mehr aber nicht. Vor welchen Straftaten/ Anzeigen haben die Leute Angst, wenn sie ohne Erlaubnis auf einer solchen Fläche angetroffen werden? Hausfriedensbruch scheidet definitiv auf Grund Rechtslage aus. Sachbeschädigung ist wohl nur tatbestandsmäßig, wenn die Felder eingesät sind u. ich irrsinnig große Löcher buddel. Ein Loch selbst ist noch kein Schaden.

    2.) wieso mach ich mich der Fundunterschlagung strafbar, wenn ich einen "Schatz" (gemeint ist die Definition laut BGB) an mich nehme u. nicht melde? Das Fundgesetz (FundG) ist nur für Fundgegenstände einschlägig. Fundgegenstand heißt, dass fremdes Eigentum an der Sache besteht. Bei einem Schatzfund ist dies nicht der Fall. Kann man so aus der Definition des BGB herauslesen. Auch die Unterschlagung nach dem StGB erfordert als Tatbestandsmerkmal eine "fremde" Sache. Das ist bei einem Schatz wiederrum nicht der Fall. Haben wir weiter Oben schon festgestellt. Im § 984 BGB ist auch keine Meldepflicht verankert. Auch in den nachfolgenden §§ nicht. Lediglich § 985 BGB spricht von einem Herausgabeanspruch des Eigentümers (wenn er denn mal ausfindig gemacht werden sollte).

    Ich weiß dass ich eine sehr theoretische Rechtsmeinung habe, aber ich richte mich einfach gerne nach dem, was im Gesetz steht...


    Gruß

    S.
    Suche Heiligenanhänger aller Art. Bitte alles anbieten. Danke.

    Kommentar

    • Perun
      Banned
      • 15.11.2011
      • 368
      • MV

      #17
      Zitat von Shakerz
      Ich muss meinen Vorrednern im Großen u. Ganzen Recht geben. Die dort beschriebenen Verhaltensweisen sind wirklich als vorbildlich u. mustergültig zu bezeichnen. Jedoch stell ich mir immer zwei Fragen:

      1.) es ist eine Sache des Anstands, den Eigentümer eines Feldes bzw. Waldes nach seinem Einverständnis zu fragen. Mehr aber nicht. Vor welchen Straftaten/ Anzeigen haben die Leute Angst, wenn sie ohne Erlaubnis auf einer solchen Fläche angetroffen werden? Hausfriedensbruch scheidet definitiv auf Grund Rechtslage aus. Sachbeschädigung ist wohl nur tatbestandsmäßig, wenn die Felder eingesät sind u. ich irrsinnig große Löcher buddel. Ein Loch selbst ist noch kein Schaden.

      2.) wieso mach ich mich der Fundunterschlagung strafbar, wenn ich einen "Schatz" (gemeint ist die Definition laut BGB) an mich nehme u. nicht melde? Das Fundgesetz (FundG) ist nur für Fundgegenstände einschlägig. Fundgegenstand heißt, dass fremdes Eigentum an der Sache besteht. Bei einem Schatzfund ist dies nicht der Fall. Kann man so aus der Definition des BGB herauslesen. Auch die Unterschlagung nach dem StGB erfordert als Tatbestandsmerkmal eine "fremde" Sache. Das ist bei einem Schatz wiederrum nicht der Fall. Haben wir weiter Oben schon festgestellt. Im § 984 BGB ist auch keine Meldepflicht verankert. Auch in den nachfolgenden §§ nicht. Lediglich § 985 BGB spricht von einem Herausgabeanspruch des Eigentümers (wenn er denn mal ausfindig gemacht werden sollte).

      Ich weiß dass ich eine sehr theoretische Rechtsmeinung habe, aber ich richte mich einfach gerne nach dem, was im Gesetz steht...


      Gruß

      S.
      Keine Ahnung, was diese Verwirrung hier jetzt bringen soll. Mach doch dazu unter "Rechtliches" ein eigenes Thema auf.

      Ansonsten, @Andi, sauber erklärt
      damit sollte der Threadersteller etwas anfangen können.

      Kommentar

      • AndiObb
        Heerführer


        • 22.08.2011
        • 2031

        #18
        Hallo Geburtstagskind,

        zu 1:
        Meine "Angst": dass ein Bauer es nicht toll findet wenn er jemanden antrifft der ungefragt in seinem Feld buddelt kann ich verstehen. Und bei uns auf dem Land macht sowas dann ganz schnell die Runde und die meisten Bauern sind dann sensibilisiert und verscheuchen Dich. Rechtsgrundlage hin oder her: damit schaffst Dir weder Freunde noch Suchfläche auf der Du halbwegs ungestört bist.

        zu 2.:
        Was meinst Du mit "Meldepflicht", beim Grundeigentümer oder beim Amt? Die Pflicht fürs Amt geht aus dem Denkmalschutzgesetz hervor. Und der 984 besagt doch "...Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war." Der Schatz war im Boden, sprich der Grundstückseigentümer erwirbt mit dem Fund des Sondengängers hälftigen Anspruch an dem Fundgegenstand. Mit "Fundunterschlagung" ist hier nicht die Meldung beim Amt gemeint, sondern die beim Grundstückseigentümer. Die fehlende Meldung beim Amt ist dann gegen das Denkmalschutzgesetz.

        VG
        Andi
        andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

        Kommentar

        • AndiObb
          Heerführer


          • 22.08.2011
          • 2031

          #19
          Zitat von Perun
          Keine Ahnung, was diese Verwirrung hier jetzt bringen soll. Mach doch dazu unter "Rechtliches" ein eigenes Thema auf.

          Ansonsten, @Andi, sauber erklärt
          damit sollte der Threadersteller etwas anfangen können.
          Stimmt, das ist jetzt eigentlich wieder ne Rechtsdiskussion - die mit dem initial geschriebenen aber im Zusammenhang steht. Vielleicht sollte man den Threat umbenennen und in den Rechtsbereich verschieben.

          Danke. Gebe mein bisschen Erfahrung gerne wieder, jeder macht dann was anderes draus
          andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

          Kommentar

          • hemiotti
            Heerführer


            • 14.02.2009
            • 2817
            • Berlin Lichtenberg
            • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

            #20
            ich wünschte ich könnte es hier wieder so einfach haben wie in bayern
            no Risk no Fund

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            • Caliber
              Einwanderer


              • 12.01.2013
              • 4
              • Deutschland

              #21
              Ich danke Euch allen ganz herzlich!

              Jetzt bin ich platt - zum einen positiv, dank Eurer ganzen Mühe!!!.

              Und zum anderen... um's mit Goethe auszudrücken: "Nun steh ich hier ich armer Tor und bin..."

              Also einfach und problemlos ist anders. Soweit habe ich das jetzt verinnerlicht.

              Ich wünsche Euch einen schönen Abend.
              Erstmal die Lage sondieren...

              Kommentar

              • hemiotti
                Heerführer


                • 14.02.2009
                • 2817
                • Berlin Lichtenberg
                • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

                #22
                geh einfach auf den gewünschten acker dr kein bd ist und wenn ein bauer in der nähe ist frag ihn einfach
                no Risk no Fund

                Kommentar

                • wolfi
                  Heerführer


                  • 02.01.2006
                  • 2054
                  • bayern

                  #23
                  Zitat von hemiotti
                  geh einfach auf den gewünschten acker dr kein bd ist und wenn ein bauer in der nähe ist frag ihn einfach
                  Genauso ist es.Ich lob mir die Vor-Internet-Zeiten.

                  Da wurde nicht immer alles zerredet.....

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