Online Videorecorder

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  • Sauerländer
    Heerführer

    • 05.01.2003
    • 2027
    • NRW, Sauerland

    #1

    Online Videorecorder

    Ist zwar kein TV - Tip in diesem Sinne, aber vielleicht nützlich.

    Hat jemand von Euch schon mal folgendes oder ähnliches ausprobiert ??

    Wenn ja welche Erfahrungen habt Ihr gemacht.

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    Gruß, Sauerländer
  • Marder 2001
    Landesfürst


    • 18.02.2005
    • 834
    • NRW

    #2
    Zitat von Sauerländer
    Ist zwar kein TV - Tip in diesem Sinne, aber vielleicht nützlich.

    Hat jemand von Euch schon mal folgendes oder ähnliches ausprobiert ??

    Wenn ja welche Erfahrungen habt Ihr gemacht.

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    Hallo,
    schau mal unten rechts auf der Seite, da ist der Link zum Lizenzvertrag.
    Da steht alles drinne.
    Lese das jetzt auch nochmal durch.............
    Gruß Ralf

    Kommentar

    • Marder 2001
      Landesfürst


      • 18.02.2005
      • 834
      • NRW

      #3
      Die Software, wird wohl zuverfügung gestellt und ist kostenpflichtig
      Gruß Ralf

      Kommentar

      • Sauerländer
        Heerführer

        • 05.01.2003
        • 2027
        • NRW, Sauerland

        #4
        Hallo Ralf,

        ja ich habe mir das jetzt mal durchgelessen.

        Mal schreiben Sie das die Benutzung kostenlos ist.


        Nutzungsbedingungen

        Dies sind die allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Nutzung des kostenlosen Online-Videorecorders von save.tv (nachfolgend “Nutzungsbedingungen“). Durch Anmeldung beim kostenlosen Online-Videorecorder von save.tv kommt zwischen Ihnen und der save.tv ltd. (nachfolgend “save.tv“) ein Nutzungsvertrag über die Nutzung des kostenlosen Online-Videorecorders von save.tv zustande. Gleichzeitig erklären Sie sich mit der Geltung dieser Nutzungsbedingungen, die Bestandteil des Nutzungsvertrages sind, einverstanden

        Und weiter unten im Text steht dann wieder, folgendes.


        Der Softwarenutzer verpflichtet sich,

        zur Bezahlung der Mietgebühren für die Überlassung der Software.
        zu Beginn des Mietvertrages seine Vertragsdaten, d. h. Namen, Vornamen, Anschrift, Telefon- oder Telefax-Nummer und seine E-Mail-Adresse, Bank- bzw. Kreditkartenverbindung vollständig und richtig einzutragen. Selbiges gilt, wenn der Softwarenutzer diese Daten im Nachhinein ändert oder ergänzt.
        die Zugangsdaten zum Software sicher zu verwahren und sie keinesfalls an Dritte weiter zu geben. Der Softwarenutzer ist verpflichtet den Softwarehersteller über einen Missbrauch der Zugangsdaten unverzüglich zu informieren. Im Falle des Missbrauchs oder des konkreten Verdachts des Missbrauchs ist der Softwarehersteller berechtigt, das Passwort zu sperren und den entsprechenden Softwarenutzer vorübergehend oder auch dauerhaft von der Nutzung einzelner oder sämtlicher Softwarebestandteile auszuschließen.
        die Software ausschließlich zum persönlichen und sonstigen privaten Gebrauch im Sinne des § 53 UrhG zu nutzen. Eine Nutzung der Software durch den Softwarenutzer zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken ist untersagt.
        keine Unterlizenzen am Software zu erteilen.
        nur innerhalb des deutschen Staatsgebietes auf die Software zuzugreifen. Er ist sich dessen bewusst, dass eine Nutzung von außerhalb des deutschen Staatsgebietes ggf. urheberrechtswidrig sein könnte, da ein solcher möglicherweise nicht von den deutschen Regelungen zur Erstellung einer Privatkopie gedeckt ist.
        die Zugangsdaten zur Software nach Beendigung des Softwarenutzungsvertrages zu vernichten.
        den Softwarehersteller von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens des Softwarenutzers entstanden sind, freizustellen.

        Muß ich das jetzt verstehen
        Gruß, Sauerländer

        Kommentar

        • Dackelfreund
          Heerführer


          • 25.11.2006
          • 4708
          • .........
          • -------------

          #5
          auf so einer seite ist nie was kostenlos,die wollen ja auch nur dein bestes,sprich deine kohle
          ich sage nur gelbe Nummerschilder

          Kommentar

          • therapist
            Ritter

            • 13.07.2000
            • 355
            • BRD, Recklinghausen

            #6
            Dann lieber das hier:

            www.onlinetvrecorder.com/

            Der ist kostenlos. Und dafür eigentlich recht gut, so für den Hausgebrauch und ohne große Ansprüche.

            Mitteilenderweise,

            Björn
            Unsere Särge halten nicht nur zehn oder zwanzig Jahre, sondern ein ganzes Leben!

            Kommentar

            • Marder 2001
              Landesfürst


              • 18.02.2005
              • 834
              • NRW

              #7
              Zitat von therapist
              Dann lieber das hier:

              www.onlinetvrecorder.com/

              Der ist kostenlos. Und dafür eigentlich recht gut, so für den Hausgebrauch und ohne große Ansprüche.

              Mitteilenderweise,

              Björn
              Und jetzt habe ich wohl ein Problem


              GERMAN: Sie dürfen die Services nur benutzen, wenn Sie die unten aufgeführten „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ in englischer Sprache vollständig verstehen. Andernfalls verlassen Sie bitte die Webseiten oder Softwareprogramme umgehend. Durch Nutzung dieser Software und Services unterwerfen Sie sich den unten genannten Bedingungen, die evtl. zu schwerwiegenden materiellen und rechtlichen Konsequenzen führen können
              Gruß Ralf

              Kommentar

              • Sascha_P
                Geselle


                • 29.03.2007
                • 53
                • Goslar/Harz
                • Braucht man sowas???

                #8
                Aber das heißt jetzt trotzdem das der onlinetvrecorder kostenlos ist, oder?
                Habe mich angemeldet, aber noch nix runtergeladen.
                Bin da immer bißchen vorsichtig weil ich schonmal auf ne kostenlose SMS Seite reingefallen bin.
                Was wir wissen, ist ein Tropfen,
                was wir nicht wissen, ein Ozean

                Newton

                Kommentar

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