Wenn ich Bibo wäre würd ich doch die Teleskopstange mal ein bischen länger stellen. Der arme Kerl bekommt doch Rücken! Nebenbei, welchen Detektor nutzt der eigentlich?!
Erstmal schreibt man meinen Namen anders und zweitens war es ein Eigenbaugerät im Gehäuse von einem MD0815 mit selbiger Spule!
Markengeräte nutze ich schon lang nicht mehr. Entweder ich tune die Teile (wie damals bei meinem Lobo) oder ich baue mir gleich entsprechendes Gerät.
Oder meint einer, das beispielsweise bei der Formel1 mit Serienauto´s gefahren wird
Man kann gar nicht bei einer Serienproduktion die Toleranzbänder so eng stecken. Auch die Selektivität bei Bauteilen bleibt bei einer Serienproduktion auf der Strecke. Lötet doch einfach mal beispielsweise alle Widerstände aus Euren Detektor und ersetzt diese durch Widerstände mit geringerer Toleranz. Dann den ganzen Rotz neu abgeglichen und siehe da - ein wares Wunder, was manches Gerät dann auf einmal leisten kann (Mal abgesehen von Seben).
...man sollte sich immer ein wenig "schlau" machen, bevor man was vom Stapel läßt. Und wo "Seben" drauf steht, muß nicht immer "Seben" drin sein
...und wie ich meine Sonde schwinge - bleibt mir überlassen. Oder hätte ich gleich mit dem Gradiometer aufschlagen sollen? Man sollte sich auch mit dem jeweiligen Ortungsverfahren auskennen, um sich hierüber ein Urteil zu erlauben. PI, VLF, BFO etc. sind hier die Suchbegriffe für evtl. googlen
@Das Hemmert: Dein Posting habe ich überhaupt nicht negativ aufgefaßt. Wer schon mal eine Sehnenscheidenentzündung vom Sondeln hatte, der kennt sich aus
Ist ja der Hammer ... Bobo, du bist echt hier.....!
Na dann gratulation zum Fernsehenauftritt. Ist echt gelungen. Was nun im Seben ist oder nicht, deine Sache, aber nun mal im ernst, in mehr als 99,9 % der Sebens ist wohl auch Seben drin, daher meine Verwunderung... jetzt weis ichs besser, ich bin überrascht!
Deine Haltung beim Sondeln ist natuerlich deine Sache; ich würde sie aber vielleicht doch noch überdenken.
Gruß
Goldmund, der verwunderte
Früchte tragen können nur die Blüten die verwelken...
THX an Euch - es war ja nicht mein erster Einsatz vor der Kamera. Ich fand den Tag auf jeden Fall lockerer als damals mit RTL2 (Schatzsuche - Gut zu Wissen).
Obwohl der Aufwand an Kameraeinstellungen etc. in etwa gleich war - so waren es damals beim Beitrag von RTL2 mehr Sendeminuten. Dafür beim MDR weniger, dafür aber wirklich auf den Punkt gebracht.
Ich fand auch recht lustig, als mich der Journalist nach dem Beitrag gleich angerufen hatte und nur über die Worte vom Herrn der Denkmalschutzbehörde schmunzeln konnte.
Negativ fand ich bis dato nur - egal ab RTL2 oder MDR; wie´s mit der Zahlungsmentalität bewandert ist
MfG BOBO
Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
Mich stört bereits in der Vorschau zum Bericht über die Schatzsuche in Thüringen, dass die Journalistin die Begriffe „Hobby-Archäologen“ (siehe Untertitel) und Schatzsucher mit Metalldetektor munter miteinander vermischt. Zudem wird in der Vorschau direkt unter dem Titel des Berichts "Schatzsuche in Thüringen" das Photo einer archäologischen Ausgrabung gezeigt. Das beweist, dass die Journalistin (wie auch viele andere Journalisten) unfähig ist, Schatzsuche von Archäologie zu unterscheiden. Die Zielsetzung der Schatzsuche ist eine ganz andere als die der Archäologie: die Schatzsuche ist eine Suche nach alten und/oder wertvollen Gegenständen (in der Regel archäologische Gegenstände) und hat zum Ziel das sich Aneignen dieser Fundgegenstände, das Sammeln oder der Handel mit den gefundenen Gegenständen. Die Archäologie ist die Wissenschaft, welche zum Ziel hat, die Vergangenheit des Menschen und seiner Umwelt anhand von in der Erde befindlichen Spuren und Strukturen zu studieren. Wie gesagt zwei verschiedene Sachen, die in der TV Vorschau zum Bericht bunt miteinander vermischt werden.
Als Hobbyarchäologie verstehe ich die archäologische Forschung, welche von interessierten und betreuten Laien durchgeführt wird. Einige speziell ausgebildete Sondenbenutzer können hierzu zählen, gehören aber nicht automatisch dazu.
Es wird darauf hingewiesen, dass „eine gezielte Suche nach sogenannten Bodendenkmalen verboten ist und von der Denkmalbehörde genehmigt werden muss“ Schön und gut. Dann spricht man in einem Atemzug die Meteoritensuche an, welche scheinbar keiner Genehmigungspflicht unterliegt. Offensichtlich wird die genehmigungsfreie Meteoritensuche in Thüringen als Vorwand gebraucht, um genehmigungslos mit einem Metallsuchgerät loszuziehen. Dass die Meteoritensuche ein fadenscheiniger Vorwand ist, um das Gesetz zu umgehen, kann man in Gesinks Handbuch für Sondengänger (Kapitel 11, 197-203) erkennen: Viele Meteoriten sind nur schwer oder überhaupt nicht mit Detektor zu orten und in Europa ist der Boden derart verschrottet, dass eine Meteoritensuche mit Metalldetektor illusorisch erscheint.
Hallo
Danke für den Tip mit der genehmigungsfreien suche mit Metalldetektoren nach Meteoriten.Für Leute die nur zwei,dreimal im Jahr schwenken gehen eine gute Idee.Ohne deinen ausdrücklichen Hinweis hätte der Ein oder Andere diese ausgezeichnete Alternative glatt übersehen!
Danke @Archaeos
die Meteoritensuche ist in fast allen Bundesländern ohne eine NFG möglich, da dies meistens nicht vom DSchG abgedeckt wird. Ich könnte jetzt nicht schreiben, in welchem BL die Meteoriten vom DSchG erfasst sind.
Anders als bei der WK-Suche gibt es hier auch keine Gummiformulierungen im DSchG die man beliebig bis in den Bereich nach dem WK II ausdehnen kann.
Wichtig ist immer, dass man bei der Meteoritensuche alle archäologischen Zufallsfunde unverzüglich gem. dem DSchG meldet, sonst kommt man leicht in den Verdacht, die Meteoritensuche nur als Ausrede zu betreiben.
Auch die Konvention von La Valletta verlangt eine NFG nur bei der Suche nach archäologischen Funden.
Anders als bei der WK-Suche gibt es hier auch keine Gummiformulierungen im DSchG die man beliebig bis in den Bereich nach dem WK II ausdehnen kann.
Schützengräben, Artilleriestellungen, MG-Nester, Bombenkrater, Verstecke von Wehrmacht-Verweigern, Flugzeugabsturzstellen ... samt dem darin und im Umfeld befindlichen Mobiliar/Hinterlassenschaften, all dies sind Zeugnisse menschlicher/geschichtlicher Aktivitäten und stehen somit unter dem Schutz der meisten Denkmalschutzgesetze. NB: Ein luxemburgischer Kollege ist im Begriff solche WW2 Stellungen per GPS zu kartieren und zu beschreiben. Übrigens: noch nie was von Schlachtfeldarchäologie gehört?
Zitat von IG Phoenix
Wichtig ist immer, dass man bei der Meteoritensuche alle archäologischen Zufallsfunde unverzüglich gem. dem DSchG meldet, sonst kommt man leicht in den Verdacht, die Meteoritensuche nur als Ausrede zu betreiben.
Der Verdacht besteht grundsätzlich, wenn jemand behauptet, ausschließlich Meteoriten zu sammeln. Wir Archäologen sind doch nicht blöd. Täte man wirklich Meteoriten suchen, dann wären es tatsächlich "Zufallsfunde" wie Du es nennst. Ich würde auf Anhieb erkennen, dass ein SG keine Meteoriten sucht: mit eingeschalteter Disc Stellung (Fe-Ausblenden) tut man keine Meteoriten finden!
Findest Du bei der Meteoritensuche dann aber, sagen wir mal einen Münzschatz, dann hättest Du ein Problem: Je nach Bundesland gehört er ohnehin automatisch dem Land. Wie willst Du beweisen, dass Du nur nach Meteoriten gesucht hast ????? Dein Metallsuchgerät ist bekanntlich kein "Meteoritensuchgerät" sondern ein "Schatzsuchgerät", ein Begriff den mittlerweile jedes Kind kennt. Und ein Schatz ist ein Gegenstand, der so lange verborgen lag, dass der rechtmässige Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann. In dem Fall handelt es sich zweifellos um einen Gegenstand, der unter die Bestimmungen der Dschgesetze fällt.
Wenn Du mit einem Schatzsuchgerät losziehst und dann tatsächlich einen Schatz, sprich einen archäologischen Gegenstand findest, dann wirst Du Probleme haben, dem Richter glaubhaft zu erklären, nicht nach einem Schatz gesucht zu haben. Es gibt übrigens noch eine Reihe anderer "Ausreden" der Schatzsucher/SG, um einer Strafverfolgung zu entkommen: verlorenen Ehering oder Traktorteil wiederfinden; nichts spezielles zu Suchen; Entschrottung/Entmüllung von Feldern/Wäldern, es stand kein Detektorverbotsschild am Waldrand usw. man kennt sie alle mittlerweile auswendig ...
Der Verdacht besteht grundsätzlich, wenn jemand behauptet, ausschließlich Meteoriten zu sammeln. Wir Archäologen sind doch nicht blöd. Täte man wirklich Meteoriten suchen, dann wären es tatsächlich "Zufallsfunde" wie Du es nennst. Ich würde auf Anhieb erkennen, dass ein SG keine Meteoriten sucht: mit eingeschalteter Disc Stellung (Fe-Ausblenden) tut man keine Meteoriten finden!
Findest Du bei der Meteoritensuche dann aber, sagen wir mal einen Münzschatz, dann hättest Du ein Problem: Je nach Bundesland gehört er ohnehin automatisch dem Land. Wie willst Du beweisen, dass Du nur nach Meteoriten gesucht hast ????? Dein Metallsuchgerät ist bekanntlich kein "Meteoritensuchgerät" sondern ein "Schatzsuchgerät", ein Begriff den mittlerweile jedes Kind kennt.
Also ich habe einen Kumpel, der sucht ausschießlich nur nach Meteoriten, hat sich deswegen auch nur deswegen ein metalldetektor gekauft.
Zitat von Archaeos
Dein Metallsuchgerät ist bekanntlich kein "Meteoritensuchgerät" sondern ein "Schatzsuchgerät", ein Begriff den mittlerweile jedes Kind kennt.
Na so ein Quatsch. Ist reine Auslegungssache. Ich sammle z.B. Knöpfe, na so ein Mist, das es keine Knopfsuchmaschine gibt
In diesem Sinne, Tommes
Unter den Menschen gibt es viel mehr Kopien als ORIGINAL (Pablo Picasso)
Schützengräben, Artilleriestellungen, MG-Nester, Bombenkrater, Verstecke von Wehrmacht-Verweigern, Flugzeugabsturzstellen ... samt dem darin und im Umfeld befindlichen Mobiliar/Hinterlassenschaften, all dies sind Zeugnisse menschlicher/geschichtlicher Aktivitäten und stehen somit unter dem Schutz der meisten Denkmalschutzgesetze. NB: Ein luxemburgischer Kollege ist im Begriff solche WW2 Stellungen per GPS zu kartieren und zu beschreiben. Übrigens: noch nie was von Schlachtfeldarchäologie gehört?
Der Verdacht besteht grundsätzlich, wenn jemand behauptet, ausschließlich Meteoriten zu sammeln. Wir Archäologen sind doch nicht blöd. Täte man wirklich Meteoriten suchen, dann wären es tatsächlich "Zufallsfunde" wie Du es nennst. Ich würde auf Anhieb erkennen, dass ein SG keine Meteoriten sucht: mit eingeschalteter Disc Stellung (Fe-Ausblenden) tut man keine Meteoriten finden!
Findest Du bei der Meteoritensuche dann aber, sagen wir mal einen Münzschatz, dann hättest Du ein Problem: Je nach Bundesland gehört er ohnehin automatisch dem Land. Wie willst Du beweisen, dass Du nur nach Meteoriten gesucht hast ????? Dein Metallsuchgerät ist bekanntlich kein "Meteoritensuchgerät" sondern ein "Schatzsuchgerät", ein Begriff den mittlerweile jedes Kind kennt. Und ein Schatz ist ein Gegenstand, der so lange verborgen lag, dass der rechtmässige Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann. In dem Fall handelt es sich zweifellos um einen Gegenstand, der unter die Bestimmungen der Dschgesetze fällt.
Wenn Du mit einem Schatzsuchgerät losziehst und dann tatsächlich einen Schatz, sprich einen archäologischen Gegenstand findest, dann wirst Du Probleme haben, dem Richter glaubhaft zu erklären, nicht nach einem Schatz gesucht zu haben. Es gibt übrigens noch eine Reihe anderer "Ausreden" der Schatzsucher/SG, um einer Strafverfolgung zu entkommen: verlorenen Ehering oder Traktorteil wiederfinden; nichts spezielles zu Suchen; Entschrottung/Entmüllung von Feldern/Wäldern, es stand kein Detektorverbotsschild am Waldrand usw. man kennt sie alle mittlerweile auswendig ...
Mach Dich nicht lächerlich André,
Du willst mir doch nicht etwa das deutsche Rechstsystem oder den § 984 BGB sowie das SR erklären wollen und das was Du zu den archäologischen Fragen geschrieben hast, habe ich schon zig-mal an anderer Stelle sowie in der DSM geschrieben.
Fakt ist, der Einsatz und das Betreiben eines Metalldetektors ist nicht genehmigungspflichtig oder sogar verboten in der BRD!
Findest Du bei der Meteoritensuche dann aber, sagen wir mal einen Münzschatz, dann hättest Du ein Problem: Je nach Bundesland gehört er ohnehin automatisch dem Land. Wie willst Du beweisen, dass Du nur nach Meteoriten gesucht hast ????? Dein Metallsuchgerät ist bekanntlich kein "Meteoritensuchgerät" sondern ein "Schatzsuchgerät", ein Begriff den mittlerweile jedes Kind kennt. Und ein Schatz ist ein Gegenstand, der so lange verborgen lag, dass der rechtmässige Besitzer nicht mehr festgestellt werden kann. In dem Fall handelt es sich zweifellos um einen Gegenstand, der unter die Bestimmungen der Dschgesetze fällt.
Wenn Du mit einem Schatzsuchgerät losziehst und dann tatsächlich einen Schatz, sprich einen archäologischen Gegenstand findest, dann wirst Du Probleme haben, dem Richter glaubhaft zu erklären, nicht nach einem Schatz gesucht zu haben. Es gibt übrigens noch eine Reihe anderer "Ausreden" der Schatzsucher/SG, um einer Strafverfolgung zu entkommen: verlorenen Ehering oder Traktorteil wiederfinden; nichts spezielles zu Suchen; Entschrottung/Entmüllung von Feldern/Wäldern, es stand kein Detektorverbotsschild am Waldrand usw. man kennt sie alle mittlerweile auswendig ...
Was soll denn der Witz? Seit wann muß ich meine Unschuld beweisen?! Soweit ich mich erinnern kann, ist das Gericht in der Beweispflicht.
Wieso verbietet man nicht einfach das Anbieten, das Verkaufen und den Besitz von Metalldetektoren? ...aus dem gleichen Grund, warum man Radarwarngeräte kaufen kann etc.
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