Prioritätsprinzip
Als Autorenname gilt der Name desjenigen, der das Fossil (oder Tier) als erster unter Einhaltung der jeweils gültigen Nomenklaturregeln benannte, wissenschaftlich beschrieb und diese Beschreibung veröffentlichte. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Veröffentlichungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Nomenklaturregeln erfolgten. Der Autorenname wird dem Artnamen nachgestellt und in Großbuchstaben gesetzt: Pleydellia aalensis (ZIETEN. Hat der Autor das Fossil zu einer falschen Gattung gestellt, oder erfolgte aufgrund einer späteren Revision die Zuweisung zu einer anderen Gattung, wird der Autorenname in runde Klammern gestellt. Bei wissenschaftlichen Arbeiten sollte auch die Jahreszahl der Erstveröffentlichung wenigstens einmal erscheinen: Pleydellia aalensis (ZIETEN), 1832.
Häufig wurden verschiedene Teile eines Tieres oder einer Pflanze unter verschiedenen Artbezeichnungen beschrieben, weil man erst später erkannte, dass sie zusammengehören. In solchen Fällen fasst man nach dem Prioritätsgesetz alle Teile des Fossils unter dem Namen seines zu allererst beschriebenen Teiles zusammen. So wurden beispielsweise Cephalon (Kopfteil) und Pygidium (Schwanzteil) einer Trilobitenart verschieden benannt oder auch verschieden geformte Zähne eines heterodonten Gebisses (Gebiss mit unterschiedlichen Zahntypen), Seeigelstacheln und Gehäusekapseln, Seelilienstielglieder und Kelch usw. Auch Entwicklungsstadien wurden nicht immer sofort eindeutig als zusammengehörig erkannt, z. B. die Exuvien (Häutungsreste) des Trilobiten Sao hirsuta.
Von Synonymie spricht man, wenn eine taxonomische Einheit, z . B. Gattung, mehrere Namen erhielt; diese Namen sind dann synonym. Nach dem Prioritätsprinzip hat unter den Synonymen der älteste Name den Vorrang. Die Ausnahme: War ein Name länger als 50 Jahre im Gebrauch, so kann er durch einen wenigstens ebensolang "vergessenen" Namen bei aller Priorität nicht mehr abgelöst werden. Erhielten verschiedene taxonomische Einheiten den gleichen Namen, so liegt eine Homonymie vor. In solchen Fällen muß"sortiert" werden; es sind gültige bzw. neue Namen zu ermitteln bzw. zu schaffen.
Typusverfahren
Das Typusverfahren wurde 1907 verbindlich eingeführt; es bildet zusammen mit dem Prioritätsprinzip die Grundlage der Nomenklatur. Danach wird jede Art durch ein Typusexemplar belegt, jede Gattung durch eine Typusart und jede Familie durch eine Typusgattung. Das heißt, der Autor wählt aus seinem Material, beispielsweise mehreren Stücken einer Art, ein möglichst "typisches" Einzelstück und kennzeichnet es als den Holotypus. Der Art-Holotypus zeigt am deutlichsten alle artbestimmenden Merkmale, er ist also sozusagen das Urmeter der Art.
Wählte der Autor keinen Holotypus, sondern begründete die Art auf mehrere gleichwertige Syntypen, so muss bei einer späteren Revision einer dieser Syntypen als Lectotypus ausgewählt werden; die übrigbleibenden Syntypen werden zu Paratypoiden oder besser Paratypen.
Nun kann ein Holotypus verloren gehen. Dann wird ein Neotypus aufgestellt; er sollte aus der gleichen Schicht und vom gleichen Fundort sein wie der verlorengegangene Typus. Typusexemplare des Artbereiches gelten als Urkunden.
Anwendungsbeispiele
Gattungen können in Untergattungen geteilt werden. So ist Perisphinctes (Arisphinctes) eine Untergattung der Gattung Perisphinctes. Der Untergattungsname wird in runden Klammern zwischen den Gattungs und den Artnamen gestellt: Reineckeia (Reineckeites) duplex (BUCKMAN). Im vorliegenden Buch werden Untergattungsnamen in der Regel nicht in dieser Weise angegeben, sondern der Vereinfachung halber als vollwertige Gattungsnamen geführt; also Reineckeites duplex (BUCKMAN). In Erstbeschreibungen erhalten Familien, Gattungen und Arten die Nachsätze n. fam. für nova familia, n. g. oder n. gen. für novum genus und n. sp. für nova species. Werden diese Namen zitiert, so tritt an die Stelle dieser Abkürzungen der Autorenname. So steht in der Artbeschreibung Loboidothyris subselloides n. sp., während es hier im Buch Loboidothyris subselloides WESTPHAL heißt.
Unsicherheit bezüglich der Zuordnung von Gattung, Untergattung usw. wird durch verschiedene Zeichen ausgedrückt: Ein Fragezeichen drückt die mögliche, aber nicht nachweisbare Zuordnung zu einer Einheit aus. Z. B. Reineckeia ? anceps (unsichere Gattung), Reineckeia (Reineckeites?) anceps (unsichere Untergattung), Reineckeia anceps (BUCKMAN)? (unsichere Art). Ein cf. (confer = vergleiche) vor dem Namen steht für mögliche und wahrscheinliche, aber nicht sichere Identität der Einheit: cf. Reineckeia sp., Reineckeia cf. anceps (REINECKE) USW. Steht hinter dem Gattungs- oder Artnamen aff. (affinis = verwandt), so wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Art oder Unterart noch nicht beschrieben ist. Sie wird aber mit einer bekannten Art oder Unterart verglichen; aff. sollte immer im Zusammenhang mit n. sp. stehen: Reineckeia n. sp. aff. anceps (REINFCKE). Sofern aus verschiedenen Gründen (z. B. zu schlechte Erhaltung) keine Bestimmung von Art oder Unterart durchgeführt werden kann, die taxonomische Stellung jedoch angedeutet werden soll, wird zwischen Gattungs- und Artnamen ex gr. (ex grege) eingefügt: Reineckeia ex gr. anceps (REINECKE). Früher wurde hierfür auch der Ausdruck Formenkreis verwendet. Wird ganz auf die Ermittlung der Art bzw. der Unterart verzichtet, so stehen hinter dem Gattungs- bzw. Artnamen sp. (speeies) bzw. subsp. (subspecies): Reineckeia sp., Reineckeia anceps subsp. Handelt es sich wahrscheinlich um mehrere zu dieser Gattung gehörende Arten, so wird ssp. oder spp. nachgestellt.
Vergnügliches Lesen wünscht HarryG
Als Autorenname gilt der Name desjenigen, der das Fossil (oder Tier) als erster unter Einhaltung der jeweils gültigen Nomenklaturregeln benannte, wissenschaftlich beschrieb und diese Beschreibung veröffentlichte. Ausgenommen von dieser Regel sind nur Veröffentlichungen, die vor dem Inkrafttreten dieser Nomenklaturregeln erfolgten. Der Autorenname wird dem Artnamen nachgestellt und in Großbuchstaben gesetzt: Pleydellia aalensis (ZIETEN. Hat der Autor das Fossil zu einer falschen Gattung gestellt, oder erfolgte aufgrund einer späteren Revision die Zuweisung zu einer anderen Gattung, wird der Autorenname in runde Klammern gestellt. Bei wissenschaftlichen Arbeiten sollte auch die Jahreszahl der Erstveröffentlichung wenigstens einmal erscheinen: Pleydellia aalensis (ZIETEN), 1832.
Häufig wurden verschiedene Teile eines Tieres oder einer Pflanze unter verschiedenen Artbezeichnungen beschrieben, weil man erst später erkannte, dass sie zusammengehören. In solchen Fällen fasst man nach dem Prioritätsgesetz alle Teile des Fossils unter dem Namen seines zu allererst beschriebenen Teiles zusammen. So wurden beispielsweise Cephalon (Kopfteil) und Pygidium (Schwanzteil) einer Trilobitenart verschieden benannt oder auch verschieden geformte Zähne eines heterodonten Gebisses (Gebiss mit unterschiedlichen Zahntypen), Seeigelstacheln und Gehäusekapseln, Seelilienstielglieder und Kelch usw. Auch Entwicklungsstadien wurden nicht immer sofort eindeutig als zusammengehörig erkannt, z. B. die Exuvien (Häutungsreste) des Trilobiten Sao hirsuta.
Von Synonymie spricht man, wenn eine taxonomische Einheit, z . B. Gattung, mehrere Namen erhielt; diese Namen sind dann synonym. Nach dem Prioritätsprinzip hat unter den Synonymen der älteste Name den Vorrang. Die Ausnahme: War ein Name länger als 50 Jahre im Gebrauch, so kann er durch einen wenigstens ebensolang "vergessenen" Namen bei aller Priorität nicht mehr abgelöst werden. Erhielten verschiedene taxonomische Einheiten den gleichen Namen, so liegt eine Homonymie vor. In solchen Fällen muß"sortiert" werden; es sind gültige bzw. neue Namen zu ermitteln bzw. zu schaffen.
Typusverfahren
Das Typusverfahren wurde 1907 verbindlich eingeführt; es bildet zusammen mit dem Prioritätsprinzip die Grundlage der Nomenklatur. Danach wird jede Art durch ein Typusexemplar belegt, jede Gattung durch eine Typusart und jede Familie durch eine Typusgattung. Das heißt, der Autor wählt aus seinem Material, beispielsweise mehreren Stücken einer Art, ein möglichst "typisches" Einzelstück und kennzeichnet es als den Holotypus. Der Art-Holotypus zeigt am deutlichsten alle artbestimmenden Merkmale, er ist also sozusagen das Urmeter der Art.
Wählte der Autor keinen Holotypus, sondern begründete die Art auf mehrere gleichwertige Syntypen, so muss bei einer späteren Revision einer dieser Syntypen als Lectotypus ausgewählt werden; die übrigbleibenden Syntypen werden zu Paratypoiden oder besser Paratypen.
Nun kann ein Holotypus verloren gehen. Dann wird ein Neotypus aufgestellt; er sollte aus der gleichen Schicht und vom gleichen Fundort sein wie der verlorengegangene Typus. Typusexemplare des Artbereiches gelten als Urkunden.
Anwendungsbeispiele
Gattungen können in Untergattungen geteilt werden. So ist Perisphinctes (Arisphinctes) eine Untergattung der Gattung Perisphinctes. Der Untergattungsname wird in runden Klammern zwischen den Gattungs und den Artnamen gestellt: Reineckeia (Reineckeites) duplex (BUCKMAN). Im vorliegenden Buch werden Untergattungsnamen in der Regel nicht in dieser Weise angegeben, sondern der Vereinfachung halber als vollwertige Gattungsnamen geführt; also Reineckeites duplex (BUCKMAN). In Erstbeschreibungen erhalten Familien, Gattungen und Arten die Nachsätze n. fam. für nova familia, n. g. oder n. gen. für novum genus und n. sp. für nova species. Werden diese Namen zitiert, so tritt an die Stelle dieser Abkürzungen der Autorenname. So steht in der Artbeschreibung Loboidothyris subselloides n. sp., während es hier im Buch Loboidothyris subselloides WESTPHAL heißt.
Unsicherheit bezüglich der Zuordnung von Gattung, Untergattung usw. wird durch verschiedene Zeichen ausgedrückt: Ein Fragezeichen drückt die mögliche, aber nicht nachweisbare Zuordnung zu einer Einheit aus. Z. B. Reineckeia ? anceps (unsichere Gattung), Reineckeia (Reineckeites?) anceps (unsichere Untergattung), Reineckeia anceps (BUCKMAN)? (unsichere Art). Ein cf. (confer = vergleiche) vor dem Namen steht für mögliche und wahrscheinliche, aber nicht sichere Identität der Einheit: cf. Reineckeia sp., Reineckeia cf. anceps (REINECKE) USW. Steht hinter dem Gattungs- oder Artnamen aff. (affinis = verwandt), so wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Art oder Unterart noch nicht beschrieben ist. Sie wird aber mit einer bekannten Art oder Unterart verglichen; aff. sollte immer im Zusammenhang mit n. sp. stehen: Reineckeia n. sp. aff. anceps (REINFCKE). Sofern aus verschiedenen Gründen (z. B. zu schlechte Erhaltung) keine Bestimmung von Art oder Unterart durchgeführt werden kann, die taxonomische Stellung jedoch angedeutet werden soll, wird zwischen Gattungs- und Artnamen ex gr. (ex grege) eingefügt: Reineckeia ex gr. anceps (REINECKE). Früher wurde hierfür auch der Ausdruck Formenkreis verwendet. Wird ganz auf die Ermittlung der Art bzw. der Unterart verzichtet, so stehen hinter dem Gattungs- bzw. Artnamen sp. (speeies) bzw. subsp. (subspecies): Reineckeia sp., Reineckeia anceps subsp. Handelt es sich wahrscheinlich um mehrere zu dieser Gattung gehörende Arten, so wird ssp. oder spp. nachgestellt.



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