Was genau ist das für ein Gewehr?

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  • Michael aus G
    Heerführer

    • 26.07.2000
    • 2655
    • Gera

    #16
    Zitat von Claus
    aber eins kann ich dir mit Sicherheit sagen:

    es ist ein waffenrelevantes Teil und somit verbotener Gegenstand.

    Verrostet??? Das ist dem Gesetzgeber egal !!!

    Besonders schlau, dann auch noch scharfe Patronen daneben zu legen

    Das Selbe gilt übrigens wahrscheinlich auch für die Pistole (Abzugsvorrichtung im Griff) soweit ich das auf dem Minibild erkennen kann.

    claus
    Hi Claus,

    keine Ahnung woher dein Fachwissen zum Thema Waffenrecht und zum Kriegswaffenkontrollgesetz kommt, deshalb erlaube mir einige Berichtigungen

    Zitat von Claus
    Verrostet??? Das ist dem Gesetzgeber egal !!!
    claus
    Falsch, dem Gesetzgeber ist nichts egal. Im Gegenteil. in diesem Falle ist dies geregelt in: WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen.
    Dort steht unter:



    1.4

    Unbrauchbar gemachte Schusswaffen

    Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn

    1.4.1

    das Patronenlager nicht dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,

    1.4.2

    der Verschluss nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

    1.4.3

    in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,

    1.4.4

    bei Kurzwaffen der Lauf nicht auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend, bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist,

    1.4.5

    bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,


    1.4.6

    dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.


    In diesem Falle trifft es hier wahrscheinlich Punkt 1.4.6 .

    Da hier auch ein Kind sieht das es sich mit großer Wahrscheinlichkeit maximal um einen Mehrlader handelt, greift hier auch nicht das Kriegswaffenkontrollgesetz.

    Zitat von Claus
    es ist ein waffenrelevantes Teil und somit verbotener Gegenstand.
    claus
    Ja, es handelt sich im Sinne des Gesetzgebers um Wesentliche Teile von Schusswaffen, allerdings um dauerhaft unbrauchbare und damit nicht automatisch um verbotene Gegenstände.

    Tja, die Patronen hätte ich allerdings auch abgegeben, den in diesem Zustand sind sie Restaurationsunwürdig. Nur in Händen von Laien sind sie eine Gefahr(meist in Verbindung mit Hämmern!!!). Allerdings nicht unbedingt in der Polizeiwache auf den Tisch knallen(mancher Beamte ist mit der Gesetzeslage überfordert), sondern lieber an den Munitionsbergungsdienst wenden.

    Ansonsten hätte ich noch einen Vorschlag zu machen:

    Statt aus Unkenntnis solche Funde als verbotetene Gegenstände zu deklarieren, wäre ein Einstellen des Waffengesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes als PDF in Verbindung mit dem Fundforum zur Selbstinformation ein weitaus sinvollerer Betrag als Moderator.

    mit trotzdem freundlichen Grüssen
    Michael aus G.

    Linkliste:
    Waffengesetz - http://bundesrecht.juris.de/bundesre.../htmltree.html
    Kriegswaffenkontrollgesetz - http://bundesrecht.juris.de/bundesre...trg/index.html
    Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.

    Kommentar

    • Claus
      • 24.01.2001
      • 6219
      • Bernau bei Berlin
      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

      #17
      Damit:
      Falsch, dem Gesetzgeber ist nichts egal. Im Gegenteil. in diesem Falle ist dies geregelt in: WaffG 2002 Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Begriffsbestimmungen.
      hast du absolut Recht.


      Nun ist es aber nun mal so, dass die in § 1.4.6 geannte Unbrauchbarmachung nicht von Rost übernommen werden kann, sondern nur von einem dazu brechtigtem Büchsenmacher.

      Deshalb gilt nach wie vor:
      Egal wie verostet, oder verbogen, ein waffenrelevantes Teil bleibt erst mal ein solches, bis ein Gutachten was Gegenteiliges feststellt.

      claus

      PS wäre schön, wenn wir das sachlich abhandeln könnten...
      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

      Kommentar

      • derpeppy
        Ritter


        • 30.12.2003
        • 429
        • Raum Iserlohn / Menden / Hemer
        • Whites 5900 PRO

        #18
        Heieieieieieieie..... Also Leute ich muss doch bitten.

        Ein letztes Mal noch: Das gemeine Teil ist schon lange weg. Entweder liegt es nun bei den Grünen hintem im Hof in der gelben Tonne, oder bei einem von denen in der Vitriene.

        Ich habe mich nur echt gefreut so ein Teil zu finden. Nein, ich werde nicht versuchen damit beim nächsten Fund eine Bank zu überfallen.

        Ich fand es einen klasse Fund, habe mich recht darüber gefreut und war neugierig, was es genau war. Das ist alles.

        In Zukunft werde ich mir aufgrund der Reaktion einiger hier im Forum wohl sehr genau überlegen, was ich hier mit Foto reinstelle und was lieber nicht.


        -----Mir geht es ausschließich um das Finden solcher Dinge!-------------

        Nur wer die Vergangenheit kennt, kann die Gegenwart verstehen und für die Zukunft entscheiden!

        Durch mein Hobby, das Metallsuchen, ist es mir persönlich möglich die Orte zu finden, an denen die Geschichte - wenn auch teilweise eine bestimmt tragische - sich wirklich abgespielt hat.

        Das und nur das macht für mich den Reiz meines Hobbys aus. Und vielleicht noch zusätzlich die Naturverbundenheit beim Marsch durch die Wälder an der frischen Luft und die Bewegung dabei.

        Ich will jetzt wirklich gar nichts mehr über so einen Käse hören. Das wird langsam echt dumm.
        Liebe Grüße und gut Fund,
        Peppy

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        • Hülse
          Heerführer


          • 28.08.2004
          • 2147
          • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
          • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

          #19
          @ derpeppy

          schön geschrieben .
          Ich bin absolut Deiner Meinung.
          Ich denke, es dürfte auch in Zukunft kein Problem sein, wenn jemand solche Fundbilder postet, bei denen er (wie Du) von vornherein schreibt, daß der Fund abgegeben wurde. Nur tun das eben viele nicht. Und das ist dann das Problem an der Sache.

          So und nun is gut.
          Waffe ist identifiziert, das Rechtliche steht in einem anderen Beitrag.
          Normalerweise könnte dieser Beitrag nun geschlossen werden.


          Es grüßt
          die Hülse
          Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

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          • Archie
            Bürger

            • 27.10.2000
            • 164
            • Mettmann
            • C-Scope 2000D, C-Scope 1220 B;

            #20
            Hallo,

            sehe ich mit dem dänischen Gewehr genauso, im Bereich der Heeresgruppe B ( Ruhrkessel ) sind unmengen von dänischen, fränzözischen und belgischen Gewehren an Volkssturm und HJ ausgegeben worden.

            Gruß

            Archie

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