keine Ahnung woher dein Fachwissen zum Thema Waffenrecht und zum Kriegswaffenkontrollgesetz kommt, deshalb erlaube mir einige Berichtigungen
Dort steht unter:
1.4
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen
Die für Schusswaffen geltenden Vorschriften sind auf unbrauchbar gemachte Schusswaffen und auf aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände anzuwenden, wenn
1.4.1
das Patronenlager nicht dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können,
1.4.2
der Verschluss nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.3
in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus nicht dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist,
1.4.4
bei Kurzwaffen der Lauf nicht auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend, bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist,
1.4.5
bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder andere gleichwertige Laufveränderungen aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,
1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann.
In diesem Falle trifft es hier wahrscheinlich Punkt 1.4.6 .
Da hier auch ein Kind sieht
das es sich mit großer Wahrscheinlichkeit maximal um einen Mehrlader handelt, greift hier auch nicht das Kriegswaffenkontrollgesetz.Tja, die Patronen hätte ich allerdings auch abgegeben, den in diesem Zustand sind sie Restaurationsunwürdig. Nur in Händen von Laien sind sie eine Gefahr(meist in Verbindung mit Hämmern!!!). Allerdings nicht unbedingt in der Polizeiwache auf den Tisch knallen(mancher Beamte ist mit der Gesetzeslage überfordert), sondern lieber an den Munitionsbergungsdienst wenden.
Ansonsten hätte ich noch einen Vorschlag zu machen:
Statt aus Unkenntnis solche Funde als verbotetene Gegenstände zu deklarieren, wäre ein Einstellen des Waffengesetzes und des Kriegswaffenkontrollgesetzes als PDF in Verbindung mit dem Fundforum zur Selbstinformation ein weitaus sinvollerer Betrag als Moderator.
mit trotzdem freundlichen Grüssen
Michael aus G.
Linkliste:
Waffengesetz - http://bundesrecht.juris.de/bundesre.../htmltree.html
Kriegswaffenkontrollgesetz - http://bundesrecht.juris.de/bundesre...trg/index.html


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