Fallmesser?

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  • fleischsalat
    Moderator

    • 17.01.2006
    • 7794
    • Niedersachsen

    #1

    Fallmesser?

    Dieses Messer, oder besser diese Reste eines Messers, hab ich vor einigen Jahren mal gefunden. Auf der Klinge steht "Weyersberg & co. Solingen " und "Rostfrei". Irgendwie erinnert mich dieses Messe stark an ein Fallmesser zum kappen von Fallschirmstrippen. An gleicher Stelle gabs reichlich Funde der Kriegsmarine. Denke mal, da wurde abgerüstet.
    Was meint ihr dazu?
    Ach ja- es ist ein Schlammfund.
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    Willen braucht man. Und Zigaretten!
  • Phillip J. Fry
    Moderator

    • 01.02.2007
    • 1930
    • NRW / Düsseldorf

    #2
    Das ist die Klinge von einem Kappmesser der Fallschirmjäger.

    Siehe hier: http://www.diggerhistory.info/images...vity-knife.jpg

    Gehörte aber auch zur Ausrüstung von Piloten.

    Wird heute in fast gleicher Form noch bei den Fallschirmjägern der BW
    verwendet, der Griff ist aber aus Kunststoff gefertigt.

    Du hast aber Glück, das du nur die Klinge hast.

    Der Bestz von einem Fallmesser (Komplett und funktionstüchtig) ist nach dem Waffengesetz verboten.
    Phillip J. Fry

    Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

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    • Alberto2005
      Ratsherr


      • 25.06.2005
      • 257
      • Niederlande

      #3
      Warum ist es denn verboten - ist es ein "normales" Springmesser ? Oder ist fallmesser nur ein anderes wort fuer Springmesser ?

      Gruss,

      Albert

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      • hopfenhof
        Heerführer

        • 16.03.2003
        • 2906
        • sa
        • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

        #4
        es ist kein sprinmesser die klinge fällt von allein raus oder durch eine schwunghafte drehung
        die klinge ist fest arretiert nachdem sie raus ist
        verboten hautsächlich wegen der klingenlänge
        Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

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        • Bandit_911
          Landesfürst


          • 01.05.2004
          • 687
          • NRW
          • keinen, außer meinen Augen

          #5
          Wegen der Klingenlänge? Wo hast Du das denn her? Es ist keine Waffe wegen ihrer Klingenlänge verboten, zumindest soweit mir bekannt. Das ist ein häufig anzutreffender Irrtum.

          Fallmesser sind seit 2003 gemäß Anlage 2 Abschnitt 1, Ziff. 1.4.1 WaffG verbotene Gegenstände. Warum? Nun, ich kann es nicht sagen, wenn es Dich interessiert, kann die Begründung bestimmt nachgelesen werden. Ob sie allerdings Sinn ergibt..

          Bandit_911

          P.S. Schöner Fund.
          Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

          Kommentar

          • hopfenhof
            Heerführer

            • 16.03.2003
            • 2906
            • sa
            • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

            #6
            es wurde mir genau so mitgeteilt versteckt führbare messerklinge mit einer länge ab bzw über 12 cm
            wenn ich es wieder finde setz ich den verfasser rein
            sonst gibt es keinen grund das messer zu verbieten
            die rein mechanische arretierung ist bei allen glei
            und der klappstab zum seile auseinander heddern ist auch kein waffenähnlicher gegenstand
            Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

            Kommentar

            • Phobos
              Heerführer


              • 04.06.2005
              • 1290
              • Magdeburg
              • F2

              #7
              Fallmesser, oder wie auch immer...

              Mal eine Frage: Dieser "Stab" am Messer ist für mich als ehem. Mariner ein sog. Marlspieker und diente nicht zum auseinanderheddern ( wie auch im freien Fall?), sondern zum spleissen. D.H. Leinen mit drei oder mehr Litzen mussten etwas auseinandergedreht werden und mit dem Marlspieker bohrte man sich durch die einzelnen Litzen um andere Litzen durch diese Öffnung zu stecken. Klingt eventuell etwas verwirrend, wer damit zu tun hatte weiss was ich meine. Bei einer Festmacherleine werden so die "Augen" gespleisst.
              Nun bin ich zwar kein Fachmann für das luftige, aber eine gespleisste Leine zb. am Schirm wäre immer ein neuralgischer Punkt.
              War oder wäre so etwas erlaubt worden?
              Dadurch, dass die Leinen ineinanderlaufen entstehen Verdickungen, eventuelle Punkte wo andere Leinen sich verheddern könnten.

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              • Muecke
                Heerführer

                • 12.10.2003
                • 2414
                • Deutschland

                #8
                Hallo Phobos,

                zum Spleißen diente der Dorn an den Kappmessern m.M. nach nicht, sondern eher um Verknotungen wieder zu "entfizzen".

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                • corsa
                  Heerführer


                  • 21.06.2004
                  • 1310
                  • Berlin

                  #9
                  Zitat von Bandit_911
                  Wegen der Klingenlänge? Wo hast Du das denn her? Es ist keine Waffe wegen ihrer Klingenlänge verboten, zumindest soweit mir bekannt. Das ist ein häufig anzutreffender Irrtum.
                  Nee, das ist kein Irrtum, sondern Gesetz: " verboten sind:
                  - Springmesser, bei denen die Klinge nach vorne rausschnellt, (Springmesser sind Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hier durch festgestellt werden können) oder bei denen die Klinge seitlich herausspringt und deren Klinge länger als 8,5 cm ist, oder deren Klinge in der Mitte nicht mindestens 20% ihrer Länge aufweist oder deren Klinge zweiseitig geschliffen sind oder deren Klinge keinen durchgehenden Rücken hat "

                  Zitat von Bandit_911
                  Fallmesser sind seit 2003 gemäß Anlage 2 Abschnitt 1, Ziff. 1.4.1 WaffG verbotene Gegenstände.
                  Genau, auch die "
                  - alle Fallmesser (Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden) egal wie lang die Klinge ist oder ob die Klinge vorne oder seitlich herausspringt

                  - Faustmesser (Messer, mit einem quer zur feststehenden Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden)"

                  nachlesbar in http://www1.polizei-nrw.de/im/Recht/...a6f505acdb210f

                  Kommentar

                  • hopfenhof
                    Heerführer

                    • 16.03.2003
                    • 2906
                    • sa
                    • Xlt,Deus,Sea Hunter,Aquanaut,Förster-Ferrex&Sensys-Magneto,Propointer

                    #10
                    Zitat von Muecke
                    Hallo Phobos,

                    zum Spleißen diente der Dorn an den Kappmessern m.M. nach nicht, sondern eher um Verknotungen wieder zu "entfizzen".

                    ja das meinte ich "entfleddern"


                    @ corsa
                    schau an 8,5 cm sogar ich hörte mal 12 aber das ist auch schon wieder länger her
                    Belächle niemanden der einen Schritt zurück macht denn er könnte nur Anlauf nehmen wollen.

                    Kommentar

                    • Bandit_911
                      Landesfürst


                      • 01.05.2004
                      • 687
                      • NRW
                      • keinen, außer meinen Augen

                      #11
                      Zitat von corsa
                      Nee, das ist kein Irrtum, sondern Gesetz: " verboten sind:
                      - Springmesser, bei denen die Klinge nach vorne rausschnellt, (Springmesser sind Messer, deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hier durch festgestellt werden können) oder bei denen die Klinge seitlich herausspringt und deren Klinge länger als 8,5 cm ist, oder deren Klinge in der Mitte nicht mindestens 20% ihrer Länge aufweist oder deren Klinge zweiseitig geschliffen sind oder deren Klinge keinen durchgehenden Rücken hat "
                      Um Springmesser ging es hier aber nicht. Der Gesetzestext ist mir wohl bekannt. Das von Dir zitierte ist übrigens nicht der Gesetzestext. Hier ging es um das Fallmesser. Und das ist, wie Du richtig schreibst, verboten.

                      Zitat von corsa
                      Genau, auch die "
                      - alle Fallmesser (Messer, deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden) egal wie lang die Klinge ist oder ob die Klinge vorne oder seitlich herausspringt
                      ...allerdings unabhängig von der Klingenlänge.

                      Wenn Du mir aber nur sagen wolltest, dass es doch Messer gibt, die wegen ihrer Klingenlänge verboten sind, muss ich mich tatsächlich korrigieren, danke. Ein Messer ist doch wegen seiner Klingenlänge verboten. Allerdings höre ich oft, das z.B. Fahrtenmesser mit großer Klinge verboten seien aufgrund der großen Klinge. Daran hatte ich beim Schreiben gedacht. Das ist nämlich ein Irrtum. Außerdem schau' bitte mal auf die Uhrzeit des Beitrages. Ich war müde.

                      Soo, hoffe rechtlich sind alle Unklarheiten beseitigt.

                      Bandit_911
                      Zuletzt geändert von Bandit_911; 08.03.2007, 12:18.
                      Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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                      • Phobos
                        Heerführer


                        • 04.06.2005
                        • 1290
                        • Magdeburg
                        • F2

                        #12
                        Messer

                        Danke für die Infos, klingt für mich jetzt logischer.
                        Habe mal, nur als Info, ein sog. Bordmesser mit eingestellt, welche wir auf dem Schiff benutzten. Waren natürlich nicht mit Fallklinge sondern ganz normal auszuklappen. Der Dorn war feststehend, zur höheren Belastbarkeit.
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                        • Steve1978
                          Bürger


                          • 13.02.2006
                          • 130

                          #13
                          Um das ganze mal zu entwirren:

                          Die 8,5 cm Grenze ist eigentlich nur wichtig für das "Mitsichführen" von Messern, da es jedem Bürger erlaubt ist ein Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 8,5 cm mitsichzuführen! Das ist der sogenannte Taschenmesserparagraph! Messer, Bajonette, Säbel, etc mit einer Klingenlänge über 8,5 cm darf man zwar besitzen, aber im normalfall nicht mitsich führen! Außer vielleicht zum Camping, Pfadfindertreffen, etc, wenn man ein glaubhaftes Bedürfniss nachweisen kann!

                          Springmesser oder Fallmesser sind leider deswegen verboten worden, weil man Sie zu sogenannten "Fliegenden Messern" umbauen konnte! (Als ob sich nicht jeder mit ein bischen Grips trotzdem so ein Ding bauen könnte)

                          Gruß Steve

                          Kommentar

                          • fleischsalat
                            Moderator

                            • 17.01.2006
                            • 7794
                            • Niedersachsen

                            #14
                            Also gut zurück zum Thema: Ist das nun der Rest eines WK2 Messers, oder nicht?
                            Willen braucht man. Und Zigaretten!

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                            • Herr Wolf
                              Ritter

                              • 11.08.2003
                              • 573
                              • Houston, TX. U.S.A.
                              • keinen

                              #15
                              Zitat von fleischsalat
                              Also gut zurück zum Thema: Ist das nun der Rest eines WK2 Messers, oder nicht?
                              Ja, Es ist das Rudiment eines WK 2 Fallmessers. Getragen von Piloten und Fallschirmjaegern. Und so sah das mal aus.

                              Die Bilder sind bei Bruce Hermann: "grenadiermilitaryantiques" geklaut.
                              Angehängte Dateien

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