Die 8,5 cm Grenze ist eigentlich nur wichtig für das "Mitsichführen" von Messern, da es jedem Bürger erlaubt ist ein Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 8,5 cm mitsichzuführen! Das ist der sogenannte Taschenmesserparagraph! Messer, Bajonette, Säbel, etc mit einer Klingenlänge über 8,5 cm darf man zwar besitzen, aber im normalfall nicht mitsich führen! Außer vielleicht zum Camping, Pfadfindertreffen, etc, wenn man ein glaubhaftes Bedürfniss nachweisen kann!
Gruß Steve
Ich würd ja auch gern zurück zum Thema...aber wenn ich den Kram lesen muss...
Macht euch bitte selbst schlau über das aktuelle Waffenrecht, z. B. beim Forum Waffenrecht.
Taschenmesserparagraph, glaubhaftes Bedürfnis....
Steve, nimm es mir nicht übel-aber das Thema Waffenrecht hängt mir zum Hals raus. Besonders die weitgestreuten Falschinformationen, die ich oft hören/lesen muss.
Die 8,5 cm Grenze ist eigentlich nur wichtig für das "Mitsichführen" von Messern, da es jedem Bürger erlaubt ist ein Messer mit einer Klingenlänge von bis zu 8,5 cm mitsichzuführen! Das ist der sogenannte Taschenmesserparagraph! Messer, Bajonette, Säbel, etc mit einer Klingenlänge über 8,5 cm darf man zwar besitzen, aber im normalfall nicht mitsich führen! Außer vielleicht zum Camping, Pfadfindertreffen, etc, wenn man ein glaubhaftes Bedürfniss nachweisen kann!
Springmesser oder Fallmesser sind leider deswegen verboten worden, weil man Sie zu sogenannten "Fliegenden Messern" umbauen konnte! (Als ob sich nicht jeder mit ein bischen Grips trotzdem so ein Ding bauen könnte)
Gruß Steve
Kann nur sagen: Absoluter Quatsch! Beleg das doch bitte mal.
Ansonsten kann ich mich nur Deistergeist anschließen, jeder kann sich selbst schlau machen. Da ich allerdings denke, dass ein Forum auch dazu da ist, mögliche Verstöße aufzuzeigen geht es manchmal eben nicht ohne Gesetz.
Bandit_911
Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.
Ich würd ja auch gern zurück zum Thema...aber wenn ich den Kram lesen muss...
Macht euch bitte selbst schlau über das aktuelle Waffenrecht, z. B. beim Forum Waffenrecht.
Taschenmesserparagraph, glaubhaftes Bedürfnis....
Steve, nimm es mir nicht übel-aber das Thema Waffenrecht hängt mir zum Hals raus. Besonders die weitgestreuten Falschinformationen, die ich oft hören/lesen muss.
MfG Thomas
Ich weiß noch, was ich für ein Formular unterschreiben musste, als ich bei der Bundeswehr so ein Messer (in der neuen Version) ausgehändigt bekomme habe.
Mitführen nur währendes Dienstes erlaubt!! Privat wäre es eine Straftat.
Wenn Du mir aber nur sagen wolltest, dass es doch Messer gibt, die wegen ihrer Klingenlänge verboten sind, muss ich mich tatsächlich korrigieren, danke.
Korrekt, mir ging es jetzt nicht um das spezielle Messer, ich wollte bloss darauf hinweisen, dass es sehr wohl Messer gibt, die wegen ihrer Klingenlaenge verboten sind, weil Du ja schriebst, Dir sei KEINE Waffe bekannt, die wegen ihrer Klingenlaenge verboten sei.
Dass der spezielle Fall hier jetzt nicht deswegen verboten ist, ist schon klar.
Und um noch mal auf die Diskussion wegen " vielleicht ist ja das Besitzen erlaubt, lediglich das Mitfuehren verboten" zu beenden, auf der oben verlinkten Polizeiseite steht meines Erachtens ganz klar fuer die dort genannten Messer:
"Das bedeutet, dass schon deren Erwerb oder deren bloßer Besitz nicht erlaubt sind."
Fuer mich als Halbjuristen ;-) sagt das wohl recht deutlich, dass nicht nur das Mitfuehren, sondern auch das Besitzen, also auch das zu Hause-Aufbewahren, strafbar sind.
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