Handgranaten?

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  • Andreas
    Landesfürst

    • 04.04.2001
    • 671

    #1

    Handgranaten?

    Hallo Sucherkameraden!
    Kann mir von euch jemand sagen ob es erlaubt ist DEKO Handgranaten zu besitzen?
    Oder fallen die unter`s KWKG da sie evtl. der Anschein einer Kriegswaffen erwecken könnten!? Und was ist wenn die Dinger so verrostet sind, dass dieser Punkt auch ausfällt?
    Hat mich schon immer mal interessiert!
    Danke!
    Gruß und gut Fund,
    Andreas
  • Wigbold
    Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #2
    Na ja,

    da die Dinger ganz offiziell in Sammlermagazinen angeboten werden, denke ich , daß das nicht verboten ist. Wohlgemerkt IN der Wohnung.

    Außerhalb würde ich sie nicht offen tragen.

    z, B. würde ich sie in einer Bank nicht auf dem Tresen ablegen...

    Abratenderweise, Wigbold
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !

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    • manni

      #3
      Hallo Andreas
      Du darfst alle Granaten besitzen,die es giebt.Natürlich auch Handgranaten.Vorraussetzung ist natürlich das sie ordnungsgemäß entschärft sind,also Sprengstoff und Zünder vollständig entfernt sind.
      Das mit den Anscheinwaffen betrift nur Vollautomaten(MG,MPusw)

      Gruß Manni

      Kommentar

      • Andreas
        Landesfürst

        • 04.04.2001
        • 671

        #4
        Danke!
        Andreas

        Kommentar

        • ClausBremen
          Ratsherr

          • 21.07.2001
          • 206
          • Bremen
          • Bounty-Hunter

          #5
          Noch eine kleine Anmerkung zu "Anscheinswaffen" - es gibt in unserem recht irren Waffengesetz kaum etwas, was häufiger fehlinterpretiert wird.

          Anscheinswaffen gem. § 37 1. e) WaffG sind ... "Waffen, die ihrer äusseren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des KWKG (Kriegswaffenkontrollgesetz) ist."

          Darunter fallen alle wirklichen Vollautomaten, auch wenn sie zugeschweisst und alle wesentlichen Teile unbrauchbar sind, aber nur, wenn man sie zusammenbaut.

          Die Einzelteile für sich (unbrauchbar) sind frei (ab 18 Jahre).

          Es fallen aber auch ein paar Spielzeugwaffen darunter und eine ganze Reihe von Jagd- und Sportwaffen. Das BKA pflegt seit Jahrzehnten eine Liste mit solchen "Waffen", die zum Teil gar keine Waffen im Sinne des WaffG sind, aber eben qua § 37 "verboten".

          Im übrigen verhält es sich so, dass hiervon "nur" Handfeuerwaffen betroffen sind, d.h. MP's, MP-ähnliche Pistolen, Sturmgewehre und MG's, jedoch keine laffetierten MG's oder überschwere MG's, die sind nämlich keine Handfeuerwaffen mehr.

          Dem "Anschein" nach hat der Gesetzgeber sich hier an der "Drohwirkung" orientiert bzw. wird von den zuständigen Behörden und Organen das Gesetz so interpretiert, dass "Gefahr" nur von Waffenattrappen ausgeht, die man einfach so mit sich herumtragen (und damit z.B. in eine Bank laufen) kann.

          Sobald das Teil nicht mehr "tragbar" ist (oder nur von 2 Mann) ist der "Anschein" nicht mehr gegeben .......... :BUMM

          Wie im letzten Beitrag schon gesagt wurde, alle vollkommen entschärften Granaten einschl. Handgranaten sind frei (ab 18).

          Kettensägen sind übrigens auch frei .... :saw
          (vielleicht eine Gesetzeslücke ?? Geh mal jemand mit einer Motorkettensäge in eine Bank .....)

          In diesem Sinne
          ClausBremen

          P.S.: Gerade fällt mir noch eine Ergänzung ein - vor vielen Jahren hat mir ein Waffenhändler (und der sollte sich ja auskennen) mal gesagt, wenn ich ein StG44 an der Wand hängen haben möchte (legal natürlich), müsste ich es in einen durchsichtigen Kunststoffblock eingiessen lassen, dass wäre dann keine "Anscheinswaffe" nach § 37 mehr ...
          ... wenn man das zuende denkt, müsste ein korrekt zugeschweisstes StG44, welches fest in einer Wand verankert ist, auch gegen § 37 bestehen können.
          Ich suche seit längerem jemanden, der das mal vor einem deutschen Gericht klären lässt (gibt es Interessenten ???).
          Zuletzt geändert von ClausBremen; 25.07.2001, 11:15.
          Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
          wenige in Bezug auf das Ziel.
          Friedrich Nietzsche (1844-1900)

          Kommentar

          • manni

            #6
            Hallo Claus Bremen
            Die exakte Grenze für das was man zusammen bauen darf liegt bei 15 kg.
            Alles was darüber liegt gillt als nicht mehr tragbar und darf zusammen gebaut werden.
            Allerdings ist hier ausnahmsweise mal eine positive Gesetzesänderung in Sicht.Hol Dir mal die aktuelle Ausgabe vom DWJ und ließ die Ruprik Rechtliches!
            Endlich mal ein Lichtblick.
            Gruß Manni

            Kommentar

            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 25923
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

              #7
              Gibt´s diese Liste auch öffnetlich ???

              [QUOTE]Original geschrieben von ClausBremen
              [B] Das BKA pflegt seit Jahrzehnten eine Liste mit solchen "Waffen", die zum Teil gar keine Waffen im Sinne des WaffG sind, aber eben qua § 37 "verboten".

              In diesem Sinne
              ClausBremen
              [Quote]

              ... wäre doch was, wenn alle mal einen Blick da rein werfen könnten ...

              - weil es Unklarheiten beseitigt
              - es den einen mehr, den anderen weniger die Augen öffnet
              - und nicht immer alles dann wiederholt werden müßte - sofern es zentral in die Seite eingebaut werden könnte ...

              ... und irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, das ClausHB und Manni von der Rechtslage hier den größten Durchblick haben ...
              DANKE !!

              Jörg
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

              Kommentar

              • ClausBremen
                Ratsherr

                • 21.07.2001
                • 206
                • Bremen
                • Bounty-Hunter

                #8
                @ manni
                Mein DWJ-Exemplar liegt seit ein paar Tagen bei meiner Tankstelle abholbereit. Weil bis Ende letzter Woche im Tal und seitdem voll im Stress, bin ich noch nicht dazu gekommen ...


                @Sorgnix
                Gute Idee.
                Ich besorge mal ein aktuelles Exemplar der Liste und stelle es hier zur Verfügung.


                Gruss
                ClausBremen :BUMM
                Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
                wenige in Bezug auf das Ziel.
                Friedrich Nietzsche (1844-1900)

                Kommentar

                • SubXZero

                  #9
                  Re: Gibt´s diese Liste auch öffnetlich ???

                  Original geschrieben von Sorgnix

                  ... und irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, das ClausHB und Manni von der Rechtslage hier den größten Durchblick haben ...
                  DANKE !!

                  Jörg [/B]
                  Gibt es da jetzt wieder ein paar große Sterne?

                  Kommentar

                  • Cowboy

                    #10
                    Also von "Lichtblicken" würde ich im Zusammenhang mit der Novellierung des Waffengesetzes nicht reden.Da wird wirres Durcheinander nur noch größeres Durcheinander.:mad:

                    Kommentar

                    • Oscha
                      Landesfürst

                      • 13.08.2001
                      • 622
                      • Minden Westfalen
                      • Meine Nase und den Verstand

                      #11
                      anschein Waffen

                      Hallo Zusammen!

                      Das spannende an der sache zum Thema Anscheinwaffen ist, das es diese in der neuen Novelle zur Änderung des Waffengesetzes nicht mehr gibt Bleibt also abzuwarten wie im spätherbst die Endscheidung unserer Bundesregierung ausgeht.

                      Gruss Oscha

                      Wer suchet der findet, wer nicht sucht ist tot.

                      Kommentar

                      • ClausBremen
                        Ratsherr

                        • 21.07.2001
                        • 206
                        • Bremen
                        • Bounty-Hunter

                        #12
                        @ Oscha

                        Finde ich richtig nett, wie Du das so sagst ...

                        ... "u n s e r e" Bundesregierung ....


                        ... und ich dachte , seit fast drei Jahren ist

                        ROT-GRÜN :BUMM

                        dran !!!

                        :mad:

                        malpolitisierenderweise

                        ClausBremen

                        P.S.: ganz nebenbei - und nur der guten Ordnung halber:
                        die Entscheidung trifft weniger die Regierung, vielmehr machen das Bundestag und Bundesrat.
                        Zuletzt geändert von ClausBremen; 15.08.2001, 20:14.
                        Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
                        wenige in Bezug auf das Ziel.
                        Friedrich Nietzsche (1844-1900)

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