Ein alter Revolver und das Gesetz (langer Beitrag)

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  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #1

    Ein alter Revolver und das Gesetz (langer Beitrag)

    Hallo zusammen,

    seit Freitag bin ich offiziell der legale Besitzer des hier abgebildeten Revolvers. Das möchte ich zum Anlaß nehmen, diesen Bericht zu schreiben. Darin werde ich etwas zu der Fundgeschichte erzählen, aber auch die Erfahrungen mit dem deutschen Waffengesetz und den -behörden sehr detailliert beschreiben. Dies tue ich zum einen in der Überzeugung, daß eine Fundpräsentation mit Fundstory für den Leser interessanter ist also ohne. Desweiteren können die von mir gemachten Erfahrungen betreffend die Rechtslage auch für andere Sondengänger interessant sein.

    Die Geschichte begann vor einigen Monaten. Bei meinen Recherchen zu einer Schlacht der napoleonischen Zeit stieß ich auf einen Bauernhof. Dort hatten zwar nach den Recherchen keine Kampfhandlungen stattgefunden, wohl aber Verhandlungen ranghoher Militärs. Diese werden sicherlich ein Gefolge mitgebracht haben und diese wiederum haben vielleicht etwas verloren. Also hin und suchen.

    Ich stellte mich dem Landwirt vor und der war auch sehr freundlich und umgänglich. Er selber war auch an Geschichte interessiert und schnell bereit, mich auf seinem Grund suchen zu lassen. Er gab mir sogar weiteres Material zu der Schlacht. Neben sehr vielen anderen Dingen erzählte mir der ca. 60 jährige Landwirt, daß sein Vater gegen Ende des zweiten Weltkriegs auf dem Grundstück einen Revolver vergraben hätte. Zumindest wurde ihm das so erzählt. Als er ein Junge war, hat er selber erfolglos mit Hilfe von Sondierstangen nach dieser Waffe gesucht.

    Auf meine Suchtaktik hatte diese Geschichte keinen Einfluß. Ich hatte mir ohnehin vorgenommen, das gesamte Grundstück flächendeckend abzusuchen und alle Funde in eine Skizze einzutragen. Wenn es tatsächlich einen Revolver an absuchbarer Stelle im Boden gab und er detektierbar war, so würde ich ihn somit (hoffentlich) ohnehin finden. Dazu ist anzumerken, daß z.B. der gesamte Innenhof vom Landwirt 50 cm hoch mit Kies ausgeschüttet wurde in dem irgenwo eine 380 Volt Leitung verlief. Daher verzichtete ich auf das Absuchen des Innenhofs.

    Die Suche dauerte mehrere Tage. Morgens hin, Maurerschnur gespannt und los gings. Neben einigen Musketenkugeln, zumeist nicht deformiert, kamen religiöse Anhänger, ein 1 Mark Stück von 1875 und ein Bronzeteil zutage, das ich als
    Standartenspitze ansehen möchte. Diese Fund habe ich bei Heimdall präsentiert.

    20 Meter von dem Hof entfernt verläuft ein kleiner Feldweg. Eines Tages begann ich das Feld jenseits diese Feldweges abzusuchen. Ich hatte an diesem Tag schon einige Hufeisen gefunden als ich in der Nähe eines Holzstapels wieder ein entsprechendes Signal erhielt. Ein Eisenobjekt, ca. 15, 20 cm groß, gut intakter Kern. Leitfähigkeit 1.5 bis 2 auf meiner Garrett GTI 2500 Skala. Also mit dem Spaten ein ausreichend großes Loch ausgestochen und den Inhalt herausgeschaufelt. Bald zeigte mir die übliche Braunfärbung des Bodens an, daß ich mich einem länger im Boden liegenden Eisenobjekt näherte. Langsam legte ich das Objekt frei. Als ich ein Ende umfassen konnte, ruckelte ich etwas daran um es freizubekommen. Daraufhin brach es ab. Toll. Das abgebrochene Stück in meiner Hand war jedoch kein Metall sondern vermodertes Holz. Kein Wunder, daß es so schnell abbrach. Ich betrachtete es näher. Fischhautmuster! Oha! Also vorsichtig den Rest freigelegt.

    In Händen hielt ich den abgebildeten Gegenstand.


    Oha! Mal was anderes als die ewigen Musketenkugeln. Ein echter Revolver...vielleicht noch geladen...und ich stehe damit auf einem freien Feld. Wildwest in Oberbayern. Zwar war gerade niemand in der Nähe, aber das konnte sich schnell ändern. Also habe ich den Drang, das Teil noch länger anzuglotzen, bezähmt und es im Rucksack verstaut. Loch wieder aufgefüllt. Der Landwirt hielt gerade Mittagsschlaf, da konnte ich nicht stören. Nun, irgendwann würde er von selbst herauskommen. Besten Freund angerufen, der fiel auch aus allen Wolken.

    Erstmal weiter gesucht.

    Ein oder zwei Stunden später kam der Landwirt heraus. Ich trottete zu ihm hin und erinnerte ihn noch mal an die Geschichte seines Vaters. Dann fragte ich ihn "Du weißt wohl schon, was ich dir jetzt sagen will?" "Hä?" "Ich habe ihn gefunden" (kurze Pause) "Davon will ich nichts wissen" "OK".

    Zuhause angelangt dachte ich erstmal ruhig nach. Nicht einfach, wenn man bisher nur bei der Bundeswehr (meistens ungeladene) Waffen in der Hand hatte und nun ein Rucksack mit so einem Engelmacher in der Ecke steht. Es gab vorrangig zwei Fragen zu klären. Die Sicherheitsfrage und die rechtliche Frage.

    Mit einem Fundbild suchte ich ein Waffengeschäft auf. Dort erhielt ich zur Antwort, daß das vielleicht ein Stiftzündungsrevolver sei und diese möglicherweise nicht anmeldepflichtig seien. Ich sollte das Teil reinigen und dann wiederkommen.

    Um gegen die unwahrscheinliche Möglichkeit einer Waffensprengung gewappnet zu sein, baute ich auf dem (leider verglasten..) Balkon einen Bretterverschlag um das Elektrolysebad. Der würde einer Kugel nicht standhalten, wohl aber hoffentlich den relativ großen Bruchstücken einer Waffensprengung. Meine Gesundheit würde ich darauf nicht verwetten (zwischen dem von Brettern umgebenen Bad und dem Wohnbereich lag noch 30 cm Mauerwerk), Glasscheiben riskieren schon. Also die Elektrolyse eingeschaltet, schnell weggegangen und die Ohren zugehalten. Nichts.

    Stunden und Tage gingen ins Land. Nachdem der meiste Rost beseitigt war, entfernte ich den Rest mechanisch (mit Uhrmacherschraubenzieher freigemeißelt).

    Bilder vom gereinigten Objekt werde ich in Anschluß an diesen Beitrag präsentieren.



    Also wieder zum Waffengeschäft. Ja, es sei ein Stiftzündungsrevolver, nach dem französischen Erfinder 'Lefaucheux' Typ genannt. Vermutlich ein Reichrevolver. Vorne, nicht scannbar, sei noch ein Strahlenkranz zu sehen. Die vier einsehbaren Kammern seien leer. Die vor dem Lauf vermutlich auch. Die gegenüber nicht einsehbar. Zur rechtlichen Frage war man sich nicht sicher. Ich solle ggf. beim Kreisverwaltungsreferat anfragen.

    Zu Hause führte ich eine Nadel in die beiden fraglichen Kammern ein und sondierte diese auf diese Art. Wenn die überhaupt etwas enthielten, dann war es viel kleiner als eine Patrone. Ab da konnte ich die Waffe als nicht geladen betrachten und fühlte mich erheblich besser.

    Danach informierte ich mich per Internet etwas über die Stiftzündungsrevolver. Sie waren etwa in der Zeit 1860 bis 1880 beliebt und wurden auch von vielen europäischen Armeen angeschafft. Danach wurden sie, nicht zuletzt wegen ihrer Unsicherheit aufgrund der freiliegenden Stifte, von anderen Modellen verdrängt. Es waren die ersten Revolver, die patronierte Munition verwendeten. Also erstens relativ alte Waffen und zweitens Meilensteine der Schußwaffenentwicklung.

    Zur Wirkungsweise will ich hier nur sagen, daß am Boden der Patrone seitlich ein Stift herausragte. Die Patrone wurde durch einen Schlag auf diesen gezündet. Wer sich die Bilder genau ansieht, sieht am hinteren Ende der Revolverkammern kleine, rechteckige Aussparungen. Durch diese Löcher ragten die Stifte. Der Stift der Kammer vor dem Lauf zeigte senkrecht nach oben. Auf diesen schlägt der Hahn.
    Bei Jagdgewehren war dieses Prinzip teilweise noch lange in Gebrauch. Vereinzelt bis in die achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts.

    Kommen wir jetzt zur rechtlichen Seite. Ich entschied mich bald, daß ich den ganz offiziellen Weg gehen wollte, auch auf die Gefahr hin, diesen Fund zu verlieren. Anders hätte ich mich unbehaglich gefühlt. Also schickte ich dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) eine Mail, in der ich Waffe und Zustand schilderte und fragte nach der Rechtslage. Zwei Tage später klingelte das Telefon. Ein Herr aus der Waffenabteilung des KVR. Er fragte mich, ob ich die Waffen gefunden hätte. Ich bestätigte und erzählte die Story. Er sagte, daß die Waffe waffenbesitzkartenpflichtig sei und ich sie somit illegal besäße. Ich dankte für die Information. Er meinte, er könne die Information, daß ein Bürger eine illegale Schußwaffe besäße, nicht ignorieren und forderte mich auf ihm mitzuteilen, was ich denn nun damit zu tun gedenke. Er betonte auch, daß er mir gar nichts tun wolle; aber es gäbe nun mal strenge Vorschriften im Waffenrecht.

    Zu diesem Zeitpunkt sah ich meinen geliebten Schrotthaufen schon unter offizieller Aufsicht zerstört werden.

    Ich erwiderte, daß das Gesetz doch durchaus den freien Besitz von schußunfähigen Waffen als sog. Dekowaffen vorsehe. Er bestätigte dies. Also einigten wir uns darauf, daß ich das Teil von einem Büchsenmacher schußunfähig machen lasse. Dazu hatte ich eine Woche Zeit.

    Also zurück zum Waffengeschäft. Der Büchsenmacher war nicht da, der kam erst nächste Woche wieder. Also dann wieder dorthin. Der Büchsenmacher ist amüsiert ('ich könnte das Ding nicht reparieren') und rät zur Vorlage beim KVR. Die Mitarbeiter dort seien sachkundig und vielleicht erledigt sich das Problem dann von selber. Also Termin beim KVR vereinbart und hin.

    Der Herr dort (mein telefonischer Gesprächspartner) sah sich das Teil lange schweigend an. Dann sagte er, daß die Waffe offensichtlich schußunfähig sei. Das reiche aber nicht für das Verlieren der gesetzlichen Schußwaffeneigenschaft im Sinne des Waffengesetzes. Dazu müsse auch sichergestellt sein, daß kein wesentliches Teil mehr in den schußfähigen Zustand zurückversetzt werden kann. Er selber sei kein Büchsenmacher und könne die Verantwortung einer solchen Aussage daher nicht übernehmen. Er rief beim LKA an. Der Gesprächspartner dort meinte, er sei für Tatwaffen zuständig und nicht für so etwas. Ich erhielt eine weitere Woche Zeit, einen sachkundigen Menschen zu einer Unbedenklichkeitsbescheinbigung zu überreden.

    Ich tingelte von einem Waffenhändler zum anderen, vergeblich. Hinterher erfuhr ich direkt oder indirekt, daß zwei von dreien sich mit so etwas schon mal in die Nesseln gesetzt hätten und gebrannte Kinder seien. Hinzu kam, daß einige der vom Waffengesetz vorgeschriebenen Schritte zur Schußunfähigkeitsmachung (was für eine Sprache..) bei meiner Waffe gar nicht durchgeführt werden konnten. Wie soll man die Kammern auffräsen, wenn man die Trommel nicht entnehmen kann? Kurzum, Bodenfunde im dafür typischen Zustand sind vom Gesetz nicht vorgesehen.

    Aber ein Waffenhändler gab mir einen guten Tipp: Das Beschußamt. Also rief ich dort an und erklärte die Sachlage. Ein Termin wurde vereinbart, die Waffe hingebracht. Kurze Begutachtung. "Interessant." "Nehmen Sie doch einen Augenblick Platz". Der Mitarbeiter verschwand und kam nach 5 Minuten mit (vermutlich) seinem Chef wieder. In der Zeit konnte ich mir eine Vitrine mit gesprengten Waffen ansehen. Druckmeßdiagramme mit Spitzenwerten von 9000 bar. Wäre doch wohl etwas viel für meine Balkonverglasung gewesen.

    Jetzt ging alles sehr schnell. Der Chef des Beschußamtes rief beim zuständigen Herrn vom KVR an und beide einigten sich auf den Inhalt des auszustellenden Schriftstücks. Eine Woche Bearbeitungszeit, DM 70,-- Gebühren. Gestern erhielt ich das Dokument und rief auch gleich beim KVR an. Jetzt ist alles legal und damit der Zeitpunkt zur Publikation.

    Viele Grüße
    Rabbit
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  • Rabbit
    Landesfürst

    • 08.09.2000
    • 754
    • Bayern
    • Garrett GTI 2500

    #2
    Gereinigter Zustand Bild 1

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    • Rabbit
      Landesfürst

      • 08.09.2000
      • 754
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      • Garrett GTI 2500

      #3
      Gereinigter Zustand Bild 2

      (kein Text)
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      • Rabbit
        Landesfürst

        • 08.09.2000
        • 754
        • Bayern
        • Garrett GTI 2500

        #4
        Gereinigter Zustand Bild 3

        (kein Text)
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        • ClausBremen
          Ratsherr

          • 21.07.2001
          • 206
          • Bremen
          • Bounty-Hunter

          #5
          Hallo Rabbit,

          Gratulation zu diesem tollen Fund und Glückwunsch, dass Dein "Tanz" mit den Behöden nach viele Lauferei aber offenbar mit akzeptablen Kosten recht glimpflich abgelaufen ist.

          Es fehlt Dein klarer Hinweis, dass Du jetzt legaler Besitzer allein aufgrund eines kurzen, schriftlichen Gutachtens bist. So verstehe ich jedenfalls Deine Ausführungen und gehe davon aus, dass die Kreisverwaltung Dir nichts schriftliches übergeben, sondern lediglich mündlich/telefonisch die ihrereits erkannte Unbedenklichkeit ausgesprochen hat.

          Somit zeigt Deinen dornenreicher Weg, wie andere Finder es in ähnlichen Fällen besser machen können. Keinen Kontakt mit einer Behörde aufnehmen, weil die dort tätigen Leute (fast) immer sowieso keine Ahnung sondern (meist) lediglich Angst um ihre Pension haben.

          Stattdessen reicht es völlig, sich von fachkundiger und kompetenter Stelle ein Gutachten über den Verlust der Schusswaffeneigenschaft ( = Zustand mit einer gezielt unbrauchbar gemachten Dekowaffen identisch) bescheinigen zu lassen und alles ist legal.

          In vergleichbaren Fällen könnte es leicht zu Überraschungen kommen, die von Besuch durch die Polizei bis hin zu Einzug und/oder Beschädigung eines historischen Stückes durch übertiebenen und unnötigen Eingriff (Schweissen / Bohren) führen.

          Kompetente Gutachter findet jeder leicht, wenn er sich in solchen Fällen z.B. an die Leserberatung des "DWJ" (Deutsches Waffenjournal) wendet. Die verfügen über schier unendliches Wissen und geben sachkundigen Rat an jedermann.

          Für alle Nichtkundigen: trotz hyper-bürokrtisiertem, deutschem Waffenrecht benötigt hierzulande niemand, der mindestens 18 Jahre alt ist, eine Genehmigung für den Besitz einer Schusswaffe, die Ihre Schusswaffeneigenschaft unzweideutig verloren hat. Typischer Fall hierfür: praktisch alle Arten von Dekowaffen (Ausnahmen hierbei: vormalige Kriegswaffen).

          Noch ein letzter Tip: wenn Du exaktere Informationen zu Deinem Fund wünschst und Dir Fachliteratur nicht reicht, ebenfalls eine Anfrage beim "DWJ" (siehe oben), gibt es in jedem guten Zeitschriftenladen. Ein paar Fotos und eine gute Bemassung und Du erhältst fachkundige Information.

          Gruss - ClausBremen :BUMM
          Zuletzt geändert von ClausBremen; 12.08.2001, 18:15.
          Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
          wenige in Bezug auf das Ziel.
          Friedrich Nietzsche (1844-1900)

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          • Rabbit
            Landesfürst

            • 08.09.2000
            • 754
            • Bayern
            • Garrett GTI 2500

            #6
            Original geschrieben von ClausBremen

            Es fehlt Dein klarer Hinweis, dass Du jetzt legaler Besitzer allein aufgrund eines kurzen, schriftlichen Gutachtens bist. So verstehe ich jedenfalls Deine Ausführungen und gehe davon aus, dass die Kreisverwaltung Dir nichts schriftliches übergeben, sondern lediglich mündlich/telefonisch die ihrereits erkannte Unbedenklichkeit ausgesprochen hat.

            Gruss - ClausBremen :BUMM [/B]
            Hallo,

            ich hatte eigentlich gehofft, daß der letzte Absatz das klar genug ausgedrückt hätte. Aber gut: Ich bin jetzt legaler Besitzer aufgrund eines kurzen, schriftlichen Gutachtens des Beschußamtes.

            Gruß Rabbit

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            • ClausBremen
              Ratsherr

              • 21.07.2001
              • 206
              • Bremen
              • Bounty-Hunter

              #7
              @ Rabbit

              Schon klar - im Prinzip kann man es so 'rauslesen.

              Es zeigt halt, dass Du die Behörde gar nicht hättest involvieren müssen.

              So hast Du ja von denen auch nichts in der Hand - - - und: brauchst es auch nicht (siehe meine Ausführungen).

              Na dann - viel Spass mit Deinem Prachtstück!!

              ClausBremen :BUMM
              Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
              wenige in Bezug auf das Ziel.
              Friedrich Nietzsche (1844-1900)

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              • Rabbit
                Landesfürst

                • 08.09.2000
                • 754
                • Bayern
                • Garrett GTI 2500

                #8
                Danke, auch für den Tipp mit dem DWJ.

                Falls hier jemand den Revolver übrigens identifizieren kann, so würde mich das natürlich sehr freuen. 'Reichsrevolver', wie es in dem besagten Waffengeschäft vermutet wurde, scheidet wohl aus. Das waren Zentralfeuerwaffen und sahen auch anders aus.

                Viele Grüße
                Rabbit

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                • Herold

                  #9
                  hallo an alle,

                  ich hab vor'n paar monaten eine alte 16er doppelflinte gefunden, die ist auch ganz offensichtlich schussunfähig.

                  muss ich die auch anmelden? langwaffen anzumelden ist für mich als jäger kein problem, ich hab nur nie darüber nachgedacht, weil sie nur ein haufen schrott ist, der wohl nicht wieder herstellbar ist.

                  soll ich den sachbearbeiter in der waffenbehörde mal anrufen, oder kann ich mir die odyssee und die verwaltungsgebühren sparen?

                  gruss,
                  herold
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                  • Herold

                    #10
                    noch ein bild...
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                    • Rabbit
                      Landesfürst

                      • 08.09.2000
                      • 754
                      • Bayern
                      • Garrett GTI 2500

                      #11
                      Hallo Herold,

                      ich vermute, daß deine Flinte in schußfähigen Zustand anmeldepflichtig ist. Dann würde ich die Sache auf jeden Fall bei der zuständigen Behörde ansprechen.
                      Wenn sich die Sache dann erledigt hat, gut. Wenn du das auch noch schriftlich bekommst, umso besser.

                      Wenn sie sich nicht von selbst erledigt hat, hast du vielleicht etwas Aufwand, der aber verglichen mit dem Ärger, den du dir andernfalls einhandeln könntest (vielleicht warst du die längste Zeit Jäger, wenn dich einer anzeigt) lächerlich gering ist.

                      Einer der Waffenhändler, mit denen ich im Zusammenhand mit meinem Fund sprach, erzählte mir, daß ein Mann alle seine Waffen abgeben mußte, weil er eine nicht angemeldete Pistole (evtl. auch ein Bodenfund) besaß und angezeigt wurde. Diese Geschichten werden meist mit einem Kopfschütteln ob der deutschen Waffengesetze erzählt. Das nützt dir aber nichts, wenn du der Betroffene bist.

                      Das auch einige Waffenhändler 'gebrannte Kinder' waren, habe ich in meinem Beitrag erwähnt.

                      Gruß Rabbit

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                      • Herold

                        #12
                        so, ich hab gerade mit dem sachbearbeiter telefoniert, der hat nur kurz aufgelacht und meinte, dass es sich in meinem falle um eine deko-waffe handle, die nicht genehmigungspflichtig sei.

                        er sagte, dass man generell nichts anmelden muss, wenn kein wesentliches teil mehr brauchbar ist. nur bei anscheinswaffen muss man vorsichtig sein, die sind auch in unbrauchbarem zustand verboten und können nicht genehmigt werden.

                        jedenfalls bin ich jetzt auf der sicheren seite,


                        gut fund,

                        gruss,
                        herold

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                        • Rabbit
                          Landesfürst

                          • 08.09.2000
                          • 754
                          • Bayern
                          • Garrett GTI 2500

                          #13
                          Hallo Herold,

                          nun, das ging ja optimal.

                          Gruß Rabbit

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                          • ClausBremen
                            Ratsherr

                            • 21.07.2001
                            • 206
                            • Bremen
                            • Bounty-Hunter

                            #14
                            @ Herold

                            Den Anruf hättest Du Dir tatsächlich sparen können. Trotzdem "Glück gehabt", denn der Sachbearbeiter hat keine Ahnung und trotzdem (un)recht.

                            Die telefonische Auskunft nützt Dir im Prinzip gar nichts, da Du der Aussage weder vertrauen noch sie irgendwann mal belegen kannst.

                            Trotzdem ist Deine (überigens total vergammelt aussehende) Flinte natürlich der Optik nach alles andere als anmeldepflichtig.

                            Sie ist aber noch lange keine Dekowaffe. Dekowaffen sind vormalige Schusswaffen, die fachmännisch (und gemäss detaillierter Vorschriften) abgeändert wurden und dadurch ihre Schusswaffeneigenschaft verloren haben.

                            Deine Fundstück aber hat seine Schusswaffeneigenschaft durch mechanische Einwirkung und ein paar Jahrzehnte Korrosion verloren. damit ist sie einer Dekowaffe im Sinne des WaffG sicherlich gleichzusetzen, aber de jure ist es keine.

                            Mein Tip wäre:
                            fachmännsich restaurieren und sich daran erfreuen. Und über das Telefonat würde ich eine Notiz anfertigen und diese zusammengerollt in den Lauf schieben.

                            Gut Fund !! - ClausBremen :BUMM
                            Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
                            wenige in Bezug auf das Ziel.
                            Friedrich Nietzsche (1844-1900)

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