Bajonett

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  • marderschnauz
    Anwärter


    • 11.07.2008
    • 21
    • saarland

    #1

    Bajonett

    hallo,
    vor kurzem fand ich dieses Bajonett,bei einer Haushaltsauflösung..
    es gefiel mir auf anhieb,nur weis ich jetzt nicht ob es ein Deutsches Bajonett ist oder ein Ausländisches..
    wer kann mir dazu was sagen,
    siehe Bilder:
    Angehängte Dateien
  • daimonicon
    Landesfürst


    • 21.01.2007
    • 972
    • NRW

    #2
    es handelt sich hierbei um ein amerikanisches M1 Bajonett aus dem 2.WK, passend zum M1 Garand.
    der hersteller ist U.C. also Utica Cutlery,
    das H ist eine typische schmiedemarke und was U.S. heißt kann man sich wohl denken.
    zwischen dem U. und dem S. ist eine sog. 'flaming bomb' also brennende bombe abgebildet.
    normalerweise müsste unter dem U.S. und dem bömbchen noch das herstellungsjahr eingeprägt sein. hier offenbar nicht vorhanden oder auf der anderen seite?!
    das bajo kann frühestens 1942 hergestellt worden sein.

    gruß
    daimonicon
    Zuletzt geändert von daimonicon; 29.03.2009, 13:40.

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    • marderschnauz
      Anwärter


      • 11.07.2008
      • 21
      • saarland

      #3
      Danke für die Schnelle Information!!!!
      Nein, auf der anderen Seite ist KEIN Herstellungsjahr eingeprägt/gestanzt..
      Jetzt weis ich endlich um was für ein Bajonett es sich handelt,nochmals Vielen Dank!!!!!!!!!

      Kommentar

      • daimonicon
        Landesfürst


        • 21.01.2007
        • 972
        • NRW

        #4
        Zitat von marderschnauz
        Danke für die Schnelle Information!!!!
        Nein, auf der anderen Seite ist KEIN Herstellungsjahr eingeprägt/gestanzt..
        Jetzt weis ich endlich um was für ein Bajonett es sich handelt,nochmals Vielen Dank!!!!!!!!!
        kein thema!

        p.s. schade dass keine scheide dabei war.

        Kommentar

        • marderschnauz
          Anwärter


          • 11.07.2008
          • 21
          • saarland

          #5
          Ne leider nicht,scheide war keine mehr dabei,aber mach ja nichts,kommt dann so halt an die Wand

          Kommentar

          • Shooter
            Geselle


            • 15.08.2008
            • 88
            • Bayern

            #6
            Zitat von marderschnauz
            Ne leider nicht,scheide war keine mehr dabei,aber mach ja nichts,kommt dann so halt an die Wand
            Ich will ja kein Spielverderber sein, aber Hieb- und Stoßwaffen müssen lt. WaffG verschlossen aufbewahrt werden.

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            • Deistergeist
              Moderator

              • 24.11.2002
              • 19519
              • Barsinghausen am Deister

              #7
              Bajonette müssen jetzt auch schon weggeschlossen werden?
              Wo finde ich den entsprechenden Text im Gesetz?
              Bitte um Info, ich komme bei den ständigen Änderungen nicht mehr mit.

              MfG Thomas
              "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

              Kommentar

              • daimonicon
                Landesfürst


                • 21.01.2007
                • 972
                • NRW

                #8
                Zitat von Deistergeist
                Bajonette müssen jetzt auch schon weggeschlossen werden?
                Wo finde ich den entsprechenden Text im Gesetz?
                Bitte um Info, ich komme bei den ständigen Änderungen nicht mehr mit.

                MfG Thomas
                ja, hätte auch mal gerne den auszug aus dem märchentext respektive gesetzestext dazu gesehen!

                ich will ja kein spielverderber sein, aber in letzter zeit wird sehr viel unsinn behauptet.
                Zuletzt geändert von daimonicon; 29.03.2009, 20:33.

                Kommentar

                • chabbs
                  Heerführer


                  • 18.07.2007
                  • 12179
                  • ...

                  #9
                  Zitat von Deistergeist
                  Bajonette müssen jetzt auch schon weggeschlossen werden?
                  Wo finde ich den entsprechenden Text im Gesetz?
                  Bitte um Info, ich komme bei den ständigen Änderungen nicht mehr mit.

                  MfG Thomas
                  Ich auch nicht... Zählen solche Waffen dann nicht zu "Brauchtumspflege" *hüstel*?

                  Kommentar

                  • Deistergeist
                    Moderator

                    • 24.11.2002
                    • 19519
                    • Barsinghausen am Deister

                    #10
                    Brauchtumspflege in der Wohnung?

                    Ich bitte um ernstgemeinte Antworten, Danke.

                    Glückauf!
                    "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                    Kommentar

                    • elcapitan
                      Heerführer


                      • 09.03.2009
                      • 2480
                      • Freies Germanien

                      #11
                      Brauch ich für meine Mistgabel und meine Spaltaxt nen B-Schrank , oder genügt evt. A.... auch??????????????????`?

                      Kommentar

                      • Dirk.R.
                        Heerführer


                        • 25.12.2004
                        • 6906
                        • Dorf

                        #12
                        Zitat von Deistergeist
                        Bajonette müssen jetzt auch schon weggeschlossen werden?
                        Wo finde ich den entsprechenden Text im Gesetz?
                        Bitte um Info, ich komme bei den ständigen Änderungen nicht mehr mit.

                        MfG Thomas

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                        • Shooter
                          Geselle


                          • 15.08.2008
                          • 88
                          • Bayern

                          #13
                          Hier die passende Stelle:
                          Jeder Waffenbesitzer - also auch der Besitzer von Gas-/Schreckschuss-, Hieb- oder Stoßwaffen - muss seine Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sind (Verschließen der Waffen in der Wohnung in sicheren Behältnissen, kein offenes Liegenlassen in Kraftfahrzeugen, kein unbeaufsichtigtes Ablegen etc.).
                          Danke... Dirk.r.

                          Brauch ich für meine Mistgabel und meine Spaltaxt nen B-Schrank , oder genügt evt. A.... auch??????????????????`?
                          Nein, die darfst Du an die Wand hängen, weil es keine Waffen im Sinne des WaffG sind.
                          Zuletzt geändert von Shooter; 29.03.2009, 22:18.

                          Kommentar

                          • Deistergeist
                            Moderator

                            • 24.11.2002
                            • 19519
                            • Barsinghausen am Deister

                            #14

                            Wenn ich nicht irre, ist das aber nicht das Gesetz. Sondern scheinbar das, was die Berliner Polizei darin zu erkennen glaubt???

                            Hinweis aus dem Link: "Hier und auf den folgenden Seiten sind Informationen zum Waffenrecht zusammengestellt und es stehen die notwendigen Antragsformulare zum Download Verfügung. Alle aufgeführten Fotos sind nur Beispiele."

                            MfG Ratlosergeist
                            "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

                            Kommentar

                            • Shooter
                              Geselle


                              • 15.08.2008
                              • 88
                              • Bayern

                              #15
                              Das ist aber das Gesetz:





                              Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
                              (1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
                              (2) Waffen sind
                              1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
                              2.tragbare Gegenstände,
                              a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

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