Bronze. Beschlag? Alter?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • aquila
    Heerführer


    • 20.06.2007
    • 4522
    • Büttenwarder

    #1

    Bronze. Beschlag? Alter?

    Hi Folks!

    Dieses massive Bronzegussstück gibt mir Rätsel auf. Könnte es mir eher am Zaumzeug als an der Truhe vorstellen. Was meint Ihr?

    Auf der Rückseite meine ich Ansätze von Befestigungen ertasten zu können.

    Ab wann, etwa, wurden Schmuckstücke eigentlich gestanzt oder geprägt? Also nicht mehr gegossen?

    LG Aquila
    Angehängte Dateien
    Ich sehe verwirrte Menschen.
  • Dirk.R.
    Heerführer


    • 25.12.2004
    • 6906
    • Dorf

    #2
    Also "stanzen" gab es eigentlich schon immer....


    Ob es für Schmuckstk eine zeitliche Aussage gibt?

    Kommentar

    • aquila
      Heerführer


      • 20.06.2007
      • 4522
      • Büttenwarder

      #3
      Zitat von Dirk.R.
      Also "stanzen" gab es eigentlich schon immer....
      OK. Dann stelle ich die Frage anders: Kann man es zeitlich eingrenzen, abwann solche flachen Bronzen nicht mehr gegossen wurden?

      LG Aquila
      Ich sehe verwirrte Menschen.

      Kommentar

      • Septimius
        Heerführer


        • 10.01.2009
        • 3990
        • Königreich Bayern

        #4
        Eher nix Römer, falls jemand darauf rauswollte
        Gruß Septi

        ------------------------------------------------------

        Jahresabschlußfotowettbewerbsgewinner Dezember 2010

        "Tapferkeit und Edelmut vergranten auch den kleinsten Wicht zum Helden!"
        Jebediah Springfield

        Kommentar

        • Andi08/15
          Heerführer

          • 27.06.2003
          • 2048
          • Lkr. RT/Baden-Württemberg
          • Garret ACE250

          #5
          Ich habe sowas mal irgendwo (Museum?) gesehen, ich weiß aber leider nicht mehr, was es war. Klingt doof, ist aber so. Kommt mir bekannt vor, aber ich kanns nicht einordnen.

          MFG Andi!
          § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
          (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

          ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

          Kommentar

          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            Vielleicht die Unterseite von einem Grapen- zu deutsch: Kochpott? ?Die wurden oft über Jhdte. beigeflickt.

            Kommentar

            • schrott
              Ritter


              • 23.07.2007
              • 540
              • Nordteil Deutschlands
              • keiner mehr, Niedersachsen´s Gesetze verbieten´s mir

              #7
              ...Hmm also ich hab sowas aus Blei - exakt gleiche Form, und bei mir ist es wahrscheinlich eine Tuchplombe

              Kommentar

              Lädt...