dicke Bleikugel

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  • bollwerker2
    Ritter


    • 29.04.2008
    • 563
    • Niedersachsen

    #1

    dicke Bleikugel

    Hallo Leute,

    könnte es sein das es sich um eine wenn ich es mal vorsichtig ausdrücken dürfte Geschosskugel handelt?
    Gewicht:108,20g
    Durchm.:28-30mm

    Oder doch nur ein Rest vom Bleischmelzen. Ich dachte im ersten Moment an Bronze wegen dem roten Schimmer. Nach der Reinigung an einer Stelle ein wennig gekratzt kam der Bleiglanz zum Vorschein.

    Gruß
    Winni
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  • Andi08/15
    Heerführer

    • 26.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #2
    Hmm,

    auch wenns auf den ersten Blick so aussieht, für ein Geschoß halte ich es erst mal nicht, Blei-Hohlgeschosse gab es m.W. nicht.
    Die Verformung beim Abfeuern würde die schönsten Rohrkrepierer produzieren, beim Verlassen des Rohres würde ein verformtes Bleiteil auch keine sinnvolle Flugbahn haben.
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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    • bollwerker2
      Ritter


      • 29.04.2008
      • 563
      • Niedersachsen

      #3
      Hallo Andi08/15

      könnte es sein das da etwas mit eingegossen wurde und das beim Aufprall ausgetreten ist?

      Gruß
      Winni

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      • Andi08/15
        Heerführer

        • 26.06.2003
        • 2048
        • Lkr. RT/Baden-Württemberg
        • Garret ACE250

        #4
        Möglich, aber mir nicht bekannt, muß leider passen.
        § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
        (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

        ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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