Mörsergranate ?

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  • Andi08/15
    Heerführer

    • 27.06.2003
    • 2048
    • Lkr. RT/Baden-Württemberg
    • Garret ACE250

    #31
    Tach.

    Nur mal als nebensächliche Anmerkung für die üblichen "Schnappatmer" bei so Material weil ich in Fundmun zum selben "Artikel" mal wieder entsprechendes Halbwissen lesen mußte:

    Es ist nicht verboten und auch nicht vom Kriegswaffenkontrollgesetz erfaßt, ehemalige Kampfmittel, Zünder, Gehäuse von Sprengkörpern oder ehemalige Kriegswaffen zu besitzen, sammeln oder zu handeln.

    Sie müssen deaktiviert, irreversibel, fachgerecht unbrauchbar gemacht sein. (Waffen) und dürfen keinerlei Spreng-, Zünd-, Treib- oder Kampfmittel im weitesten Sinne, auch nicht einmal Reste oder Anhaftungen davon beinhalten. (Munition oder Munitionsteile aller Art)
    Ist dies gewährleistet, so sind diese Gegenstände in Deutschland für jedermann frei erwerbbar und zu besitzen ab 18 Jahre.

    (Das war jetzt die leicht verständliche Kurzfassung von mir, das gesamte KwKGes ist frei für jedermann einsehbar, Tante Gockel kennts genau)

    Das ist selbstverständlich jetzt keinerlei Aufforderung, gefundene Gegenstände dieser Art aufzusammeln und dann daheim am Küchentisch oder im Schraubstock auseinanderzuprökeln, um dem Gesetz durch "selbstständige Delaborierung" Genüge zu tun und die Sachen auf diese zweifelhafte Weise zu "legalisieren"!
    Selbiges ist nicht nur verboten und extrem strafbehaftet, => siehe wiederum "Aneignung von Kampfmitteln oder Kriegswaffen im KwKGes, sondern auch höchst gefährlich!!!

    Es gibt genug Militaria-Händler, bei welchen sich der geneigte Sammler zu sehr unterschiedlichen Preisen legal mit derartigen Sachen bevorraten kann.
    Da kann man dann auch sicher sein, sich keine Kuckuckseier zu legen, da selbige Sachen professionell und legal deaktiviert und unbrauchbar gemacht wurden. Meistens gibt es da auch Zertifikate darüber dazu. Von der Pistolenpatrone bis zur fetten Fliegerbombe und von einer Pistole bis zum Artilleriegeschütz gibts da alles. Kommt lediglich auf Sammelgebiet und Geldbeutel an. Grenzen nach oben gibts nicht.
    Ansonsten müßten ja sämtliche Händler dieser Art feste brummen.
    § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
    (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

    ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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