Spazierstock? Mit Messer

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  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25938
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #16
    Es ist jedem freigestellt, was er mit den hier gegebenen Informationen anfängt ...


    Aber es gehört zum tieferen Sinn des Forums, zu einem Fundstück eben auch zur Rechtslage etwas zu sagen. Ganzheitlich gesehen, nicht das hinterher jemand aus allen Wolken fällt ...

    Bei Mun-Funden hat sich da noch niemand beschwert - und hier gehört die Rechtslage wohl auch dazu ...
    Wie gesagt, was jeder draus macht, das ist dann seine Sache.


    Danke
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7039
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #17
      Solche Schnitzwerke stammen m.M.nach aus Südosteuropa.Senioren im Ruhestand verdienen sich damit ein paar Euro auf den Touristenmärkten dazu.
      Von einem Wolchowknüppel ist das Ding Lichtjahre entfernt,schon alleine wegen der versteckten Klinge.Wolchows wurden überwiegend von der ortsansässigen Bevölkerung geschnitzt und an vorbeiziehende Truppen verkauft,bzw.gegen brauchbares eingetauscht.Waffen,und gerade solche versteckten Exemplare wurden von den Kettenhunden und der Ordnungspolizei bei der Bevölkerung nun garnicht gerne gesehen.Da wurde nicht lange debattiert,da war sofort Schluß.

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      • Drusus
        Heerführer


        • 31.08.2005
        • 3464
        • München, Bayern
        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

        #18
        Mal ganz naiv gefragt: wenn man nun einen Knauf fest auf den Stock montiert und die beiden Einzelteile somit eindeutig trennt, hat man dann dem Gesetz genüge getan?

        Viele Grüße,
        Günter
        Quis custodiet ipsos custodes?

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        • Sorgnix
          Admin

          • 30.05.2000
          • 25938
          • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
          • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

          #19
          Zitat von Flypaper
          Klinge ist beidseitig scharf und ist 18cm lang


          Mit so etwas hast Du rechtlich immer ein Problem ...

          BEIDseitig scharf dient "eindeutigen" Zwecken ...
          (war hier schon irgendwo verlinkt)

          Zumindest auf offener Straße, so Du in ne Kontrolle gerätst


          Gruß
          Jörg
          Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
          zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

          (Heiner Geißler)

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          • BPMN-Modell
            Bürger


            • 04.05.2015
            • 109
            • BaWü

            #20
            Nimm dir ne Flex und mach eine Seite platt. Dann gibts keinen Ärger mehr mit der Polizei. Ne einseitige 18 cm Klinge darf jeder daheim haben!
            Wenn sie nachweißlich dem Hobby dient darf man sie sogar mitführen, halt nur nicht verdeckt. Hab aber noch nie erlebt das die Polizei Wanderstöcke kontrolliert.
            Als gesetzestreuer Bürger kann ich mich in den letzten 20 Jahren an eine Kontrolle erinnern und da wollten sie mich nur im Auto pusten lassen.

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            • allradteam
              Landesfürst


              • 06.12.2005
              • 910
              • Bayern
              • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

              #21
              Zitat von BPMN-Modell
              Nimm dir ne Flex und mach eine Seite platt. Dann gibts keinen Ärger mehr mit der Polizei. Ne einseitige 18 cm Klinge darf jeder daheim haben!
              Wenn sie nachweißlich dem Hobby dient darf man sie sogar mitführen, halt nur nicht verdeckt. Hab aber noch nie erlebt das die Polizei Wanderstöcke kontrolliert.
              Als gesetzestreuer Bürger kann ich mich in den letzten 20 Jahren an eine Kontrolle erinnern und da wollten sie mich nur im Auto pusten lassen.
              Das sind ja tolle Tips. Ich will hier nicht noch mal das Waffenrecht zitieren.

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              • Störtebecker
                Landesfürst

                • 17.01.2002
                • 799
                • Im sonnigen und ruhigen Städtchen Hamburg

                #22
                Zitat von allradteam
                Das sind ja tolle Tips. Ich will hier nicht noch mal das Waffenrecht zitieren.
                Ja merkwürdige Tips würde ich zu dieser Messergeschichte sagen !!
                Zuletzt geändert von Störtebecker; 21.06.2015, 20:00.

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                • Drusus
                  Heerführer


                  • 31.08.2005
                  • 3464
                  • München, Bayern
                  • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                  #23
                  Zitat von BPMN-Modell
                  Nimm dir ne Flex und mach eine Seite platt. Dann gibts keinen Ärger mehr mit der Polizei. Ne einseitige 18 cm Klinge darf jeder daheim haben!
                  Auch eine zweiseitige.

                  Das Problem hier ist die verborgene Klinge. So ein Gegenstand ist einfach verboten - und zwar nicht nur per Führverbot, sondern an sich. Man darf ihn nicht besitzen, auch nicht in den eigenen vier Wenden. Das gleiche gilt für Wurfsterne, Butterflies, Springmesser etc.

                  Viele Grüße,
                  Günter
                  Quis custodiet ipsos custodes?

                  Kommentar

                  • Störtebecker
                    Landesfürst

                    • 17.01.2002
                    • 799
                    • Im sonnigen und ruhigen Städtchen Hamburg

                    #24
                    Zitat von Flypaper
                    also wohl nur ein "billiges" Urlaubs Mitbringsel?

                    Datum oder sonst irgendwas ist echt nicht zu erkennen.


                    Ist sowas dann trotzdem verboten?
                    Mein Fragezeichen hinter "Spazierstock?" steht da weil sich das Messer löst wenn man es als Spazierstock benutzt.
                    Das Messer im Zusammenhang als Spazierstock ist verboten das haben wir hier auch schon gelesen . Die Sache ist doch ganz einfach du nimmst den Stock auseinander also Stock und Messer getrennt dann ist es nämlich erlaubt.
                    Du hast dann also ein Stock und ein Messer mit Holzgriff .
                    Mit dem Messer draußen rumrennen würde ich an deiner Stelle nicht weil verboten ,verboten aber nur weil die Klinge zu lang ist sonnst nicht .

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                    • veritas
                      Einwanderer


                      • 13.02.2015
                      • 13
                      • Saarland

                      #25
                      Oder Du lässt Dir eine Ausnahmegenehmigung für Sammler von der Waffenbehörde ausstellen und hängst das Ding doch an die Wand. Mal die Mittelvariante.
                      LG verry

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