meine Funde

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Rustler1863
    Geselle


    • 01.10.2004
    • 57
    • Pobershau/Erzgeb.

    #1

    meine Funde

    da will ich auch mal meine Funde zeigen.
    Alle WBK pflichtig und ich habe sie NICHT abgegeben, weil ich den entsprechenden Mun-Besitz in der WBK habe.
    - 8mm Stiftfeuerpatrone
    -6,5 mm oder 6,5x 55 Schwedenmauser Herstdat.1936
    -7,62 mm oder 8x57 Gewehr 88 nicht lesbar
    -7,62 mm oder 8x57 IS nichtlesbar Geschoß DM

    obwohl Teichfunde, waren einige Patronen noch schußfähig.
    Angehängte Dateien
    treffe mit dem ersten Schuß, meist hast du keinen zweiten.
  • Obelix
    Heerführer


    • 02.03.2004
    • 1841
    • Hemmingen-Arnum
    • Zwei gesunde Augen und mein Spürsinn.

    #2
    Toll...

    Zitat von Rustler1863
    ...weil ich den entsprechenden Mun-Besitz in der WBK habe

    ... Deine Ausbeute.

    So ist es auch richtig, mit der WBK.

    Wenn sich da mal nur jeder dran halten würde.


    Gruß


    Obelix
    In Freiheit dienen!

    Kommentar

    • Rustler1863
      Geselle


      • 01.10.2004
      • 57
      • Pobershau/Erzgeb.

      #3
      ansonsten mit dem Delaborierungshammer das Geschoß entfernen und das Pulver mit 3 LG Kugeln ersetzen.
      Damit ist dem Gesetz genüge getan.
      Bin aber auch im Besitz des Sprengstoffscheines und wiederlader und darf Patronen selber laden.
      Nur zur Ergänzung wegen der Oberlehrer und dem BKA.
      R.
      treffe mit dem ersten Schuß, meist hast du keinen zweiten.

      Kommentar

      • erap
        Landesfürst


        • 27.09.2004
        • 826
        • Bayern,Großraum München

        #4
        Mit dem Delaborierungshammer ist das auch so eine Sache,auch als Wiederlader.Es soll Staatsanwälte geben,die unterstellen einem bei einer solchen Aktion:"Gewinnung von Treibladungspulver".
        Kein Witz,ist rechtlich problematisch aus mehreren Gründen.
        Als Wiederlader darf man nur selbstgeladene Murmeln wieder zerlegen,den man weiß ja schließlich was drinnen war.Bei bofus schaut das folgendermaßen aus:
        Zum einen halt das Gewinnen von Treibladungspulver,was nun mal nicht erlaubt ist.Dann muß das Pulver aus den Patronen ja in Deine Sprengpappe eingetragen werden,auch wenns nur ein paar Gramm sind.Wer macht das?
        Daraus ergibt sich nun auch folgendes Problem:Um welches Pulver handelt es sich,es müßte dann in einem rechtlich konformen Behälter aufbewahrt werden,sprich mit der genaue Bezeichnung,die Verpackung muß gebrauchsmuster gegrüft sein (mit UN-Nummer,ja wir sind hier in Deutschland ).
        Ich glaube,ich würde mir soetwas doch eher verkneifen,
        Gruß christian,der auch eine WBK hat und wiederlädt.
        Hoplophobie ist heilbar!

        Kommentar

        • MrSheepy
          Landesfürst

          • 26.06.2003
          • 970
          • Wesel, NRW
          • C Scope 770

          #5
          Andererseits kann man das Pulver natürlich auch fachgerecht entsorgen... Wer heb schon sonnen Mist auf?
          Keine Signatur ist auch ne Signatur!

          Kommentar

          Lädt...