Das sieht mir eher nach dem ganzen Verschluss aus, nicht nach dem Schlagbolzen.
Ich will nicht den Finger heben und jeder ist für sich selbst verantwortlich, aber als kleinen Hinweis vielleicht (ohne es geprüft zu haben!):
Der Verschluss ist imho ein wesentliches Teil einer Waffe und damit lt. deutschem Recht einer Waffe gleichgestellt. Wenn du also nicht die Erlaubnis hast es zu besitzen, würde ich mich informieren, bevor ich hier ein Bild poste.
Ich weiss, alt und verrostet...nützt aber leider nix.
Bandit_911, wohlmeinenderweise
Zuletzt geändert von Bandit_911; 18.01.2006, 11:05.
Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.
Sie haben einen Rand, der ab der 8X57 beim Deutschen Militär nicht mehr vorkam.
Würde also auf die Zeit um die Jahrhundertwende tippen.
M 69 war 50mm lang
M 71 60mm
Das Schloß ist mir unbekannt, kein 98 er oder früher. Aufgrund des gekrümmten Kammerstengels evtl. Jagdgewehr oder was Ausländisches.
Übrigens besitze ich ein Salutgewehr mit absolut intaktem Schloß ( weil Salut )
deshalb also legal.
Problematisch wird es meines Wissens nur bei Läufen oder Dekoteilesätzen.
Vielleicht ist aber die neue Gesetzgebung anders, keine Ahnung.
,, Der zweite Stern von rechts - Bis zum Morgengrauen" ( James T.Kirk -Star Trek VI - Das unentdeckte Land )
Also zum schloss kann ich auch nix sagen,die Hülsen rechts sehen mir aus wie 8x57,die in der Mite könnten Russische sein und die Links werden Französische Lebel 8 mm sein.
MfG
Andre
***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN*** "Es gibt Menschen die Leben im hier und jetzt und es gibt Menschen die sich entschieden haben, in einer anderen Welt zu leben"
§ 3 Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer.
(1) Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen den Schusswaffen gleich. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen
wiederhergestellt werden kann.
(2) Wesentliche Teile sind
1. der Lauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind.
(1) Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen den Schusswaffen gleich. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen
wiederhergestellt werden kann.
(1) Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen den Schusswaffen gleich. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen
wiederhergestellt werden kann.
Na dann Viel Spaß bei diesem Schrott !!!!!!!!
Schon richtig. Nur ist man es nicht selbst, der so etwas festlegt, sondern mitunter ein etwas übereifriger Staatsanwalt. Die Defintion läßt halt etwas Spielraum frei, der sowohl zu Gunsten des "Delinquenten" als auch zu dessen nachteil ausgelegt werden kann.
Recht habt ihr bezueglich der gesetze aber so lange es sich nicht um ein schloss für ein schnellfeuergewehr (Mg42 o.ä) handelt wird es da vor gericht kein Ärger geben es sei denn man ist wegen ähnlichem aufgefallen.
Ich finde ihr übertreibt es immer ein wenig was die gesetze angeht,was natuerlich nicht heisst das ihr unrecht habt aber glaubt mir ich habe erfahrung was gerichtliche urteile angeht und jeder deutsche richter der dann einen rostklumpen (suzusagen) in der Hand hält fragt wahrscheinlich ob das ein spass sein soll.
Man kriegt Salut karabiner an jeder ecke frei ab 18 jahren und da sind die schlösser voll Funktionsfähig.Wie wil das BKA denn mit so einem schloss einen versuchsschuss machen ich glaube die kringeln sich da am boden wenn das versucht wird.
MfG
Andre
***Suche Schnallen und Fibeln aller Arten und Zustand,Früh bis Spätmittelalter,wer was hat PN*** "Es gibt Menschen die Leben im hier und jetzt und es gibt Menschen die sich entschieden haben, in einer anderen Welt zu leben"
Na ja, ich kenne jemanden, der wegen Rost-Bodenfunden in den Kahn gegangen ist...
Dabei handelte es sich aber um MP - 40 Teile (oderr Stgw. 44, das weiß ich jetzt nicht mehr genau), die ja bekanntlich unter das KWKG fallen. Vom Zustand her allerdings...
Bei den Salut-Gewehren sollte aber doch eigentlich eine Ausfräsung im Patronenlager bestehen, oder täusche ich mich da?
Bei den Salut-Gewehren sollte aber doch eigentlich eine Ausfräsung im Patronenlager bestehen, oder täusche ich mich da?
Ich befasse mich eigentlich nicht mit Salut- oder Dekovarianten, aber nach neuester Gesetzgebung muss der Lauf sechs(?) Aufbohrungen in Kalibergröße aufweisen. Patronenlager dazu noch versplintet und, oder verschweißt. Der Verschluß selbst muss an der Aufnahme des Patronenbodens um 45 Grad abgeschrägt sein. Ausnahmen sind hier sogenannte Altdekovarianten, wo das beim Verschluß zumindestens nicht so ist. Ebenfalls die Laufaufbohrungen waren damals nicht nötig. Falls ich etwas vergessen haben sollte, fügt es hinzu!
Soweit ich das erkennen kann, sind da Krag - Jorgensen Hülsen dabei.
Hm, die Maße wären halt unteressant .
Zum Verschuß
wären ein paar " Nahaufnahmen" hilfsreich. Rechte Seite, vorne und hinten.
die Hülse
Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.
Lange Rede kurzer Sinn; Das KWKG existiert nunmal. Ich habe schon unglaubliche eingenimprovisationen bez. Dekowaffen gesehen, und einige von Euch sicher auch Mit sehr viel Handwerklichem Geschick und viel Erfahrung, kann man auch aus totalem Schrott funktionsfähige Waffen basteln! Das weiss auch die Gesetzgebung.
Ich gratuliere natürlich wie immer zu dem Fund; Aber wenn Ihr sowas findet, muss es doch nicht unbedingt ins Forum. Man kann sich mit bekannten und Freunden auch über solche Funde austauschen, ohne es publik zu machen. Ich hätte jedenfalls, nach soeinem Post, Panik das die Schergen bei mir anklopfen mit einem Schnüffelbefehl
Sowas bleibt letztendlich jedem selber überlassen, ob man sich auf so dünnem Eis begibt oder nicht.
Trotzdem, super Funde und weiterhin viel Glück bei der Suche.
Christian
Es wäre mir ein leichtes mich aufzuspielen, dick aufzutragen, in Selbstgefälligkeit zu schwelgen und mir dann ziemlich toll vorzukommen. Aber sich selbst ganz ehrlich auszudrücken und sich nicht zu belügen...das ist ziemlich schwer.
Moin!
Fotos von gefundenen Waffen oder Waffenteilen im Internet sind natürlich problematisch, um nicht zu sagen-sollte man sich besser verkneifen.
Allerdings sehe ICH (!!!) in einem Gewehr-Verschluss auch kein Problem. Weil, wie schon geschrieben wurde, in den frei ab 18 verkäuflichen Salutversionen dieses Teil auch vorhanden und intakt ist(sonst wäre ja auch Essig mit Salut).
Einen Lauf oder Teile eines MG würde ich grundsätzlich als problematisch einstufen.
Generell sollte man bedenken, das Fotos von Waffen, Waffenteilen oder Munitionsteilen auch schon zu Hausdurchsuchungen geführt haben.
Hi, Salut oder nicht Salut ,wei oben schon beschrieben hat der Staatsanwalt das letzte Wort!!
Ich bin auch kein Spaßverderber ,aber ich möchte nur nicht das solche Teile zum Anlass genommen werden bei demjenigen Tür und Tor zu öffnen für den obig erwähnten.
Egal wie verrostet und vergammelt die Teile sind ,es sind und bleiben wenn Ihr keinen Nachweis darüber besitzt "Waffenteile" die eintragungspflichtig sind genau wie Munition und damit basta !!
Wer was anderes schreibt hat keine Ahnung diesbezüglich und sollte desshalb auch nichts verharmlosen !!
Das soll keine miesmacher oder besserwisserei sein sondern nur ein gut gemeinter RAT.
Kommentar