Bodenstempel

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  • Milon
    Geselle


    • 22.07.2005
    • 84
    • NRW (Sauerland)
    • Gerrett ACE 250

    #1

    Bodenstempel

    Halo
    Ich hab hier noch fragen zu einigen Bodenstempeln :
    DEN 43
    FN 31
    VE 1 BA 40
    98 6 oder G T
    Angehängte Dateien
    "StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht"

    Meine Inteligenz verfolgt mich, aber ich bin schneller!!
  • Felix
    Landesfürst


    • 01.03.2005
    • 615
    • Unterfranken

    #2
    Also, Den steht wohl für Denver, gefertigt im Jahre 1943, dabei müsste es sich um das Kaliber .30-06 handeln, das mit dem amerikanischen M1 Garand gewehr verschossen wurde.
    Die anderen Hülsen müssten 8x57 sein, also für K 98 und diverse MG - Stempel sind leider nicht ganz mein Fachgebiet!
    Machts gut!

    Felix
    Zuletzt geändert von Felix; 26.04.2006, 20:36.

    Kommentar

    • Milon
      Geselle


      • 22.07.2005
      • 84
      • NRW (Sauerland)
      • Gerrett ACE 250

      #3
      Danke

      Danke Für die Information. Ich hoffe es kommt noch raus was die anderen Stempel sind ich denk ma zwei sind k98, nur mit na anderen Stemplung als ich sie normalerweise kenne. Die Dritte is warscheinlich kein k98 da es größer ist als die 98er
      "StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht"

      Meine Inteligenz verfolgt mich, aber ich bin schneller!!

      Kommentar

      • silmatec
        Ritter

        • 01.07.2003
        • 534
        • Brandenburg Havel
        • Tesoro Vaquero2 Germania

        #4
        Hab mal nachgesehen, aber nichts gefunden. Stimmen denn all die Angaben?

        Hier mal ein Link:


        Aber das ist alles deutsche Muni.

        Schau mal bei Google, ob du was findest.

        sille
        Suche Leute aus Brandenburg Havel zum Erfahrungsaustausch.

        Kommentar

        • vogelsang
          Bürger


          • 11.03.2006
          • 133
          • Danzig
          • explorerXS ,

          #5
          Zitat von silmatec
          Hab mal nachgesehen, aber nichts gefunden. Stimmen denn all die Angaben?

          Hier mal ein Link:


          Aber das ist alles deutsche Muni.
          aber was hallst davon .
          die jahrgange . der zustand , die farben .

          das alles und noch mehr habe ich uber ostern gefunden , naturlich auf der frishen nehrung , in ostpreussen .
          und hier ist der hund begraben .
          im II wk fanden dort kampfe nur zw . 20 aprill und 9 maj 45 .
          wie alt war diese muni schon 45.
          und wie seht es immer noch heute .
          kann jemand sagen auf was deuten die farben im ring ?
          dauerfeuer , leuchtspur , brand ?
          Angehängte Dateien

          Kommentar

          • Milon
            Geselle


            • 22.07.2005
            • 84
            • NRW (Sauerland)
            • Gerrett ACE 250

            #6
            Zitat von silmatec
            Hab mal nachgesehen, aber nichts gefunden. Stimmen denn all die Angaben?

            Hier mal ein Link:


            Aber das ist alles deutsche Muni.

            Schau mal bei Google, ob du was findest.

            sille
            Also erst mal Danke,
            ich denke dass es sich bei einem um eine M1 Hüsle handelt,bei einer anderen um eine 98er Hülse .Die anderen kann ich nicht bestimmen, hab ich noch nie gesehen. Ich vermute mal beute Muni. Sie is auf jeden fall kleiner als k98 und eine hat ein wesendlich größes Zündhütchen.
            Ach und noch zu Vogelsang:Super Fund Munition,dann auch noch schön nach Hause geschleppt super!!!!!
            Zuletzt geändert von Milon; 27.04.2006, 20:23.
            "StGB § 328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht"

            Meine Inteligenz verfolgt mich, aber ich bin schneller!!

            Kommentar

            • vogelsang
              Bürger


              • 11.03.2006
              • 133
              • Danzig
              • explorerXS ,

              #7
              Zitat von Milon
              Ach und noch zu Vogelsang:Super Fund Munition,dann auch noch schön nach Hause geschleppt super!!!!!
              keineswegs . bilder gemacht ,
              und im Frischen Haf versenkt .

              Kommentar

              • Deistergeist
                Moderator

                • 24.11.2002
                • 19554
                • Barsinghausen am Deister

                #8
                Zitat von vogelsang
                keineswegs . bilder gemacht ,
                und im Frischen Haf versenkt .

                Moin!

                Wie es mit den Gesetzen im Nachbarland ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
                Ich sage nur: VORSICHT ist die Mutter der Porzellankiste...
                Zum Thema Munition, Behörden und Fotos brauche ich für Sondengänger aus Deutschland(!!!) ja nix zu schreiben, das Thema ist schon zigmal durchgekaut worden.

                MfG Thomas
                "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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                • Andi08/15
                  Heerführer

                  • 27.06.2003
                  • 2048
                  • Lkr. RT/Baden-Württemberg
                  • Garret ACE250

                  #9
                  Ich habe einen Bekannten, der regelmäßig in Ostpreussen (Königsberg) oder Polen mit dortigen Kumpels sucht. Da seh ich immer die schönsten Funde auf Bildern oder Video, nur kann/darf/will er die net nach D mitbringen, obwohl ungefährlich und keine Mun, wühlt er die immer wieder zu oder versenkt sie. Scheint wohl wirklich an der Rechtslage zu liegen. Schade um die Funde.
                  Die genaue Rechtslage würde mich wirklich mal interessieren...
                  § 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
                  (1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

                  ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!

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