Zeige euch heute mal nen Kriegsverdienstorden den ich sehr günstig erwerben konnte.
Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse und Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse mit Schwertern
Stiftungsdatum:
18. Oktober 1939 (Kriegsverdienstkreuz 2. und 1. Klasse mit oder ohne Schwerter)
19. August 1940 (Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit oder ohne Schwerter und Kriegsverdienstmedaille)
Stifter:
"Der Führer, Adolf Hitler"
Stiftungsverordnung:
Reichsgesetzblatt vom 24. Oktober 1939 Nr. 209 Seite 2069:
"Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes.
Als Zeichen der Anerkennung für Verdienste in dem uns aufgezwungenen Krieg, die keine Würdigung durch das Eiserne Kreuz finden können, stifte ich den Orden des Kriegsverdienstkreuzes.
Artikel 1
Das Kriegsverdienstkreuz wird in folgender Abstufung verliehen:
Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse,
Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse.
Die Verleihung erfolgt entweder mit Schwertern oder ohne Schwerter.
Artikel 2
(1) Das Kriegsverdienstkreuz ist ein achtspitziges Kreuz, das ein rundes Mittelschild mit dem Hakenkreuz und einer Eichenlaubumrandung trägt.
(2) Die Rückseite des Mittelschildes der 2. Klasse trägt die Jahreszahl 1939.
(3) Die 2. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes ist bronzen, die 1. Klasse silbern.
Artikel 3
Das Kriegsverdienstkreuz wird verliehen
a) mit Schwertern für besondere Verdienste bei Einsatz unter feindlicher Waffeneinwirkung oder
für besondere Verdienste in der militärischen Kriegführung.
b) ohne Schwerter für besondere Verdienste bei der Durchführung von sonstigen Kriegsaufgaben, bei
denen ein Einsatz unter feindlicher Waffeneinwirkung nicht vorlag.
Artikel 4
Die Verleihung des Eisernen Kreuzes (1939) oder der Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges schließt die Verleihung der entsprechenden Klasse des Kriegsverdienstkreuzes aus. Wird das Eiserne Kreuz oder die Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges nach erfolgter Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes verliehen, so ist die entsprechende Klasse des Kriegsverdienstkreuzes abzulegen.
Artikel 5
(1) Die 2. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes wird am Band an der Ordensschnalle oder im zweiten
Knopfloch des Waffenrocks getragen. Das Band hat einen schwarzen Mittelstreifen und auf jeder
Seite anschließend je einen weißen und einen roten Streifen.
(2) Die 1. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes wird ohne Band auf der linken Brustseite getragen.
Artikel 6
Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.
Artikel 7
Das Kriegsverdienstkreuz bleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.
Artikel 8
Mit der Durchführung der Verordnung beauftrage ich den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und den Reichsminister des Inneren für ihren Bereich in Verbindung mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers.
Berlin, den 18. Oktober 1939.
Der Führer
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
Frick
Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei
des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner"
Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse und Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse mit Schwertern
Stiftungsdatum:
18. Oktober 1939 (Kriegsverdienstkreuz 2. und 1. Klasse mit oder ohne Schwerter)
19. August 1940 (Ritterkreuz des Kriegsverdienstkreuzes mit oder ohne Schwerter und Kriegsverdienstmedaille)
Stifter:
"Der Führer, Adolf Hitler"
Stiftungsverordnung:
Reichsgesetzblatt vom 24. Oktober 1939 Nr. 209 Seite 2069:
"Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes.
Als Zeichen der Anerkennung für Verdienste in dem uns aufgezwungenen Krieg, die keine Würdigung durch das Eiserne Kreuz finden können, stifte ich den Orden des Kriegsverdienstkreuzes.
Artikel 1
Das Kriegsverdienstkreuz wird in folgender Abstufung verliehen:
Kriegsverdienstkreuz 2. Klasse,
Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse.
Die Verleihung erfolgt entweder mit Schwertern oder ohne Schwerter.
Artikel 2
(1) Das Kriegsverdienstkreuz ist ein achtspitziges Kreuz, das ein rundes Mittelschild mit dem Hakenkreuz und einer Eichenlaubumrandung trägt.
(2) Die Rückseite des Mittelschildes der 2. Klasse trägt die Jahreszahl 1939.
(3) Die 2. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes ist bronzen, die 1. Klasse silbern.
Artikel 3
Das Kriegsverdienstkreuz wird verliehen
a) mit Schwertern für besondere Verdienste bei Einsatz unter feindlicher Waffeneinwirkung oder
für besondere Verdienste in der militärischen Kriegführung.
b) ohne Schwerter für besondere Verdienste bei der Durchführung von sonstigen Kriegsaufgaben, bei
denen ein Einsatz unter feindlicher Waffeneinwirkung nicht vorlag.
Artikel 4
Die Verleihung des Eisernen Kreuzes (1939) oder der Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges schließt die Verleihung der entsprechenden Klasse des Kriegsverdienstkreuzes aus. Wird das Eiserne Kreuz oder die Spange zum Eisernen Kreuz des Weltkrieges nach erfolgter Verleihung des Kriegsverdienstkreuzes verliehen, so ist die entsprechende Klasse des Kriegsverdienstkreuzes abzulegen.
Artikel 5
(1) Die 2. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes wird am Band an der Ordensschnalle oder im zweiten
Knopfloch des Waffenrocks getragen. Das Band hat einen schwarzen Mittelstreifen und auf jeder
Seite anschließend je einen weißen und einen roten Streifen.
(2) Die 1. Klasse des Kriegsverdienstkreuzes wird ohne Band auf der linken Brustseite getragen.
Artikel 6
Der Beliehene erhält eine Besitzurkunde.
Artikel 7
Das Kriegsverdienstkreuz bleibt nach Ableben des Beliehenen als Erinnerungsstück den Hinterbliebenen.
Artikel 8
Mit der Durchführung der Verordnung beauftrage ich den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und den Reichsminister des Inneren für ihren Bereich in Verbindung mit dem Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers.
Berlin, den 18. Oktober 1939.
Der Führer
Adolf Hitler
Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel
Der Reichsminister des Inneren
Frick
Der Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei
des Führers und Reichskanzlers
Dr. Meißner"
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