so langsam sollte ich die dinger sammeln glaub` ich!?
sind ja auch irgendwie günstig zu erstehen ... will die keiner mehr haben!?
ist schon mein dritter!!
der stadtgemeinde "Lobositz" (Lovosice)
soo, nach dem badischen schnäppchen, ... hier mal einer aus böhmen!!
Interessant bei diesem Dokument die erkennbare (mehr oder minder zwangsweise) durchgefuehrte
"Tschechisierung" deutscher Namen. An "Fraeulein Foerster" (dick gross geschrieben) wurde dann (klein duenn geschrieben) das dortzulande bei weiblichen Personen uebliche "-ova" angehaengt.
Fraeulein Foerster wurde also (btw. ob sie wollte oder nicht) zu Fraeulein Foersterova, waehrend ihr Vater bzw. ihr Bruder und die weiteren maennlichen Glieder der Familie weiterhin Foerster hiessen.
Diese Praxis war uebrigens eine der durch die deutsche Bevoekerung kritisierten Gaengelungen, die dann -zusammen mit anderen aehnlichen Erlebnissen mit der tschechischen Verwaltung- zu der leidbringenden "Heim-ins-Reich"-Stimmung unter der deutschen Bevoelkerung in Tschechien fuehrte.
Fraeulein Foerster war offenbar mit der Umbenennung auch nicht ganz einverstanden, denn unterschrieben hat sie das Dokument dann lediglich mit Foerster und dahinter hat sie dann auch noch einen Punkt gemacht!
Meine Tante hat vor vielen Jahren eine Familienchronik
verfasst, in der auch die Rede von meinem eigentlich Tschechischen
Opa ist, der aber in Leipzig geboren wurde, damit er
deutscher ist....ganz komisch das Ganze.
Müsste jetzt nachschauen, wie genau der Vorgang im Amtsdeutsch hieß.
Falls Interesse besteht und das auch erlaubt ist,
könnte ich die Chronik gerne hier einstellen.
Vielleich unter historisches und Recherchen.
Ich finde, meine Tante hat die Erlebnisse und Vorgänge in den
Kriegsjahren sehr bildhaft niedergeschrieben
Die Heimatscheine bezogen sich also auf die Zuständigkeit der Gemeinde. Die Heimatscheine waren deren Beurkundung.
Das Heimatrecht wurde nicht durch den Zuzug automatisch erworben, sondern man mußte sich darum bemühen.
Mit dem Heimatrecht hatte man Anspruch auf ungestörten Aufenthalt, das Wahlrecht und (ganz besonders wichtig) auf soziale Versorgung im Falle von Armut oder Not.
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