alte neue funde

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  • valhal
    Geselle


    • 21.12.2007
    • 87
    • bielefeld
    • hab noch keinen

    #1

    alte neue funde

    habe am we diese zwei bücher gekauft,der händler meinte sie wären verboten,aber warum kann ich die dann überall im netz kaufen (bild1)

    dieser alte dachziegel ist ja wohl der hammer,der war auf dem dach der JVA Herford...mit reichsadler und so...und voll intakt....(bild 2)

    und dann noch nen flohmarktfund, guterhaltener atlas und die deutsche verfassung,leider 2.auflage

    die anderen sachen im hintergrund sind diverse dachbodenfunde,etc...
    mitgliedsausweise,geld,etc...
    immer noch die handykamera,leider!
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von valhal; 24.01.2008, 19:40.
    Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.
  • Jäger67
    Bürger


    • 19.01.2008
    • 120
    • niedersachsen

    #2
    moin
    ich sehe da keine bücher

    Kommentar

    • valhal
      Geselle


      • 21.12.2007
      • 87
      • bielefeld
      • hab noch keinen

      #3
      musste das bild kurz rausnehmen...vergessen das hk zu entfernen...bild 5
      Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

      Kommentar

      • Jäger67
        Bürger


        • 19.01.2008
        • 120
        • niedersachsen

        #4
        moin
        in einem forum hab ich mal ne liste gesehen von verbotenen büchern...
        find ich aber auf die schnelle nicht wieder.

        Kommentar

        • Erwin
          Ritter


          • 18.05.2007
          • 324
          • Würzburg
          • Whites

          #5
          Bezweifle eher dass die Bücher verboten sind. Vielleicht neu zu drucken.
          Aber dass diese Strafrechtlich verfolgt werden nur weil man sie besitzt würde ich bezweifeln. Nichtmal Mein Kampf ist verboten. Die rechte für das Buch hat nur jemand gekauft und druckt es nicht.

          Kommentar

          • Immelmann
            Heerführer


            • 23.12.2004
            • 5638
            • Hessen

            #6
            Zitat von Erwin
            Bezweifle eher dass die Bücher verboten sind. Vielleicht neu zu drucken.
            Aber dass diese Strafrechtlich verfolgt werden nur weil man sie besitzt würde ich bezweifeln. Nichtmal Mein Kampf ist verboten. Die rechte für das Buch hat nur jemand gekauft und druckt es nicht.
            Sicher?
            "Mein Kampf" steht doch auf dem Index.
            Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
            "Semper Fi - you rat, you fry!"

            Kommentar

            • erike
              Landesfürst


              • 16.02.2007
              • 699
              • Thüringen
              • momentan keinen mehr

              #7
              Mein Kampf gibt es bei Amazon zu kaufen
              Gruß vom kleinen Erik

              Kommentar

              • valhal
                Geselle


                • 21.12.2007
                • 87
                • bielefeld
                • hab noch keinen

                #8
                angeblich wäre nur der verkauf strafbar,nicht der besitz...
                kann ich mir aber auch nicht vorstellen, die kannst du ja überall im netz kaufen..aber trotzdem für 5€ alle mal ein schnäppchen und wieder eine lektüre für die nacht...
                Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

                Kommentar

                • ODAS
                  Heerführer

                  • 19.07.2003
                  • 2350
                  • Niedersachsen
                  • Minelab XT70

                  #9
                  Soweit ich weiss, gibt es keine verbotene alte Bücher. Der Besitz eines Exemplares ist immer legal. Eifelgeist müsste das aber genauer wissen!

                  Gruß,
                  ODAS

                  Kommentar

                  • valhal
                    Geselle


                    • 21.12.2007
                    • 87
                    • bielefeld
                    • hab noch keinen

                    #10
                    na denn werd ich den geist doch mal anschreiben...
                    Pflichten sind nichtdazu da,gewußt,sondern dazu da,getan zu werden.

                    Kommentar

                    • Herr Wolf
                      Ritter

                      • 11.08.2003
                      • 573
                      • Houston, TX. U.S.A.
                      • keinen

                      #11
                      "Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers »Mein Kampf« nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch »um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.« (BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).

                      In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB verstößt (BGHSt 29, 73, 84). Vieles wird jedoch in diesem Bereich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der »Art der Verkaufspräsentation«, abhängen.

                      Der bloße Besitz von »Mein Kampf« ist grundsätzlich nicht strafbar."


                      Kommentar

                      • deckerbitte
                        Heerführer


                        • 13.02.2005
                        • 1457
                        • Köln
                        • ADX 200

                        #12
                        Der Dachziegel ist interessant. Glückwunsch
                        Es gab sogar welche mit Hakenkreuzen aber die genaue Herkunft konnte nicht ermittelt werden (war in einem anderen Forum). Vielleicht war das der Brandstempel einer "staatlichen" Ziegelei?

                        Robert
                        Keiner ist so verrückt, daß er nicht noch einen Verrückteren fände, der ihn versteht.

                        (Heinrich Heine)

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