Ich habe mir jetzt auch nochmal die alten Beiträge durchgesehen.
Leider wird dort einiges durcheinandergewirbelt, z. Bsp ist eine Waffe mit einem "verbotenen Gegenstand" gleichgesetzt worden.
Alle beten runter, daß eine Waffe, eine Waffe ist, gleich welcher Zustand. Und das Unbrauchbramachen bezieht sich auch in den Beiträgen nur auf gut erhaltene Exemplare.
(Falls nicht, will die Büchsenmacherlobby auch was verdienen)
Hmmmm, wird ja wohl was dran sein.
Aber Woher nehmt ihr denn diese Gewissheit?
Hat jemand einen Gesetztestext/Gesetzeskommentar zur Hand?
Zum Beisiel kann ich ja eine "Kriegswaffe" (Vorderlader aus dem amerikanischen Bürgerkrieg) ohne großen Kram kaufen und besitzen. Und die würde noch schießen!!
Daher sehe ich nicht ein, warum man mit einem Klumpen Rost der weder Kriegswaffen noch Schusswaffeneigenschaften besitzt (schießt nicht)
zum Büchsemmacher rennen sollte und dies melden sollte.
Und wenn dann die Grünen kommen: Es ist nun mal keine Schusswaffe-Basta!!
Wenn das teil toll erhalten ist und als Deko gelten soll, gilt natürlich wieder:
....nicht wieder mit herkömmlichen Mitteln oder Werkzeugen schußfähig gemacht werden können.
Solange mir also niemand hierzu einen Gesetzestext vorlegen kann ist alles andere nur Blabla für mich.
Gruß Rheini
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !
Gegen Beratungsresistenz ist halt kein Kraut gewachsen ...
Am besten, Du läßt Dir das vor Gericht von nem Richter erklären.
... aber ich werde auch da das Gefühl nicht los, daß Du da noch Einwände haben wirst ...
so ziemlich jeder Thread hier enthält Kommentare von Leuten mit ERFAHRUNG. Da sie teilw. selbst recht heftig mit den so unbekannten Gesetzestexten kollidiert sind.
Und ein GesetzesTEXT sagt mit Sicherheit nicht das, was ein Laie auf Anhieb versteht. Da nehme er die einschlägigen Kommentare und Musterurteile zur Hand.
(Es soll schon vorgekommen sein, daß ein Referent über EINEN Satz eines Paragraphen einen zweistündigen Vortrag gehalten hat - und damit endete, daß jetzt die Grundlagen ein wenig im Überblick dargestellt wurden ... - eigene Erfahrung ... )
Aber mit den Erfahrungen ist es ja immer gleich: Niemand will aus den Erfahrungen und Ratschlägen der anderen seine Lehren ziehen - Jeder Fehler muß am eigenen Leibe noch mal nachvollzogen werden ...
DU bist so ein Fall ...
Allgemein, in Anlehnung an einen meiner Lehrmeister:
Die Dummen machen immer wieder die gleichen Fehler
... die Klugen machen immer wieder NEUE ...
Gruß
Jörg
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)
Aber Woher nehmt ihr denn diese Gewissheit?
Hat jemand einen Gesetztestext/Gesetzeskommentar zur Hand?
Zum Beisiel kann ich ja eine "Kriegswaffe" (Vorderlader aus dem amerikanischen Bürgerkrieg) ohne großen Kram kaufen und besitzen. Und die würde noch schießen!!
Mit ein bisschen Medienkompetenz wird es dir auch möglich sein, selbst rauszufinden, was denn eine Kriegswaffe ist.
Im Waffengesetz, welches auch für dich gilt, ist der Begriff Waffe und was alles gleichzusetzen ist, definiert. Zusammenfassend kann man sagen, was mal Waffe war, bleibt Waffe solange diese durch eine Fachkundige Person (Büchsenmacher) diese Eigenschaft entzogen bekommt. Verrosten im Boden zählt nicht dazu.
Natürlich kannst du dir einen VL aus dem US-Bürgerkrieg kaufen, sofern du älter als 18 Jahre bist, schießen wirst du damit aber nicht können (dürfen sowieso nicht), denn dazu braucht es angeblich Schwarzpulver.
Ich denke, deine Verfahrensweise, einfach aus Sturheit was illegales zu tun und dass dann gegenüber "den Grünen" mit: "Das ist aber nicht illegal-Basta" abzutun hat sicher Erfolg.
Deswegen frage ich ja! "Kommentare" kann ich von jedem haben. Genauso wie wohl jeder seine Meinung hat.
Und wenn diese Leute mal mit dem Gesetz kollidiert sind, habe sie vielleicht an Erfahrung, aber nicht unbedingt an fachwissen gewonnen.
Die Polizei nimmt generell mit was sie findet.
"Soll das der Staatsanwalt entscheiden" Und was dann weg ist ist weg.
Was ich suche ist ein Fachkommentar!!
Nur weil einer hier ne "Waffe" sieht oder der dackelfreund ein "Waffenteil" muss das noch lange nicht so sein.
Erstens kommt es auf die Definition und auf den genauen Gesetzestext an.
Also: soweit ich noch weiß ist eine Schusswaffe eine Waffe bei der ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.
(Hier fängts schon an: Steht drin "getrieben wird" oder "getrieben werden kann")
Macht rechtlich einen riesigen Unterschied.
Bei der anfangs erwähnten "Pistole" ist das nämlich schon der Unterschied zwischen Waffe und Schrott.
Und wenn schon der Schusswaffenbegriff nicht greift, greifen die nachfolgenden Gesetze auch nicht.
Meine letzte Unterweisung im Waffenrecht ist schon eine Weile her und da sich dort auch alle Jahre was ändert, wollte ich das mal zur Diskussion stellen.
Ich hatte gehofft, daß hier einige Gesetzeskundige sind die das mal fachlich angehen könnten, aber hilfreich war das ja wohl nicht.
Und was ne Kriegswaffe ist weiß ich auch (generell), deswegen waren ja die " " dran.
Gruß Rheini
Ansonsten werde ich mal die nächsten Tage einen darin bewanderten Kollegen fragen. Da muss ich mir dann vermutlich einen zweistündigen Vortrag anhören bis die Ohren glühn....
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !
Deswegen frage ich ja! "Kommentare" kann ich von jedem haben. Genauso wie wohl jeder seine Meinung hat.
[...blablabla...]QUOTE]
Ja, es hat wohl jeder seine Meinung und manche müssen hier ihre haltlosen Meinungen anscheinend immer wieder breittreten...oder willst Du mir erzählen, Du hättest den Link von SeekandFind schon komplett gelesen und verstanden? In einer halben Stunde? Ich bitte Dich...
Weiterhin scheinst Du auch noch keine praktischen Erfahrungen mit diesen Gesetzen gemacht zu haben, oder? Nun, es gibt hier Leute, die seit Jahrzehnten sondeln und dort ihre Erfahrungen gemacht haben, dann wieder andere, die genehmigte Waffensammler sind und dafür Prüfungen ablegen mussten.
Und dann stellst Du Dich hin: Lass den Staatsanwalt entscheiden? Das kannst Du natürlich tun, deshalb ist dies hier ein Forum.
Du musst die Tipps, die Dir hier von erfahrenen Männern gegeben werden ausdrücklich nicht befolgen. Mach ruhig Deine eigenen Erfahrungen. Und wenn Du einen "Fachkommentar" willst, einen rechtlich verbindlichen Kommentar: geh zu einem Anwalt, der darauf spezialisiert ist.
"Kommentare" kann ich von jedem haben. Genauso wie wohl jeder seine Meinung hat.
Meinungen, Kommentare, wie wäre es mal mit dem gesunden Menschenverstand?
Stell dir einfach mal vor, beim Tüv könnte jeder selbst entscheiden, ob der Schweller komplett durchgerostet ist. Viele würden dann nur ein bischen Flugrost sehen.
Irgend einer muß halt beurteilen, wie der Zustand ist, dein Nachbar, der mal beim Bund war, wirds wohl nicht dürfen, die Polizei darf es auch nicht bescheinigen, so bleibt nur noch der, der es auch abändern kann, so hat jeder seine Existensberechtigung.
Gruß Alex
Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.Woddy Allen यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन
siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_80.html insbesondere am Ende ab Punkt 4. unbrauchbar gemachte Schußwaffen.
Da ist unter anderem von einem Zulassungszeichen die Rede. Erst dieses regelt entgültig, ob die Waffe als ungefährlich einzustufen ist. Kein Zulassungszeichen, keine Zulassung... Ganz einfach. Ich glaube auch, daß jedwede Waffe, die ab 1871 entwickelt wurde (gemeint ist die Modelleinführung), weiterhin immer noch erlaubnispflichtig ist. Siehe auch genauer hier ab Punkt 5. erlaubnisfreier Handel.
Sollte es sich bei einer einschüssigen Vorderladerwaffe handeln, deren Modelleinführung vor 1871 war, müßte es sich somit um eine erlaubnisfreie Waffe handeln und ist somit nicht meldepflichtig. Was nun die Funktionsfähigkeit einer Waffe angeht, so entscheidet letztendlich das BKA darüber. ! ZULASSUNGSZEICHEN ! Voraussetzung ist die Modelleinführung nach 1871. Eine Interpretation, ob nun z. B ein K 98, der völlig verrostet aufgefunden wird, schußfähig ist, oder nicht, ist sicher möglich, doch wird nicht vom Finder oder einem Büchsenmacher darüber entschieden. Die Entscheidung darüber obliegt dem BKA, bzw. der entsprechend zugeordneten Stelle.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß waldschrat01
Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.
Erstmal Danke an Alle die versuchten der Sache auf den Grund zu gehen und ein :effe für die die einen nur schmähen konnten ohne einen weiter zu bringen.
Es ist ne Weile her, daß ich mich mit dem WaffG befaßte, daher dachte ich, ich frag mal hier- es sollte ja genug Experten geben.
Ich hatte doch recht deutlich meine Bedenken zu verstehen gegeben, ob dieser Rostklumpen noch unter die Begriffsbestimmungendes WaffG fällt.
Dabei hätte ich mir eine Hilfe erhofft, die ich mir jetzt schnell nochmal selbst erarbeiten musste:
Zusammenfassung:
Waffen sind u.a. Schusswaffen.(§ 1 abs 2 WaffG)
Schusswaffen sind:
Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, usw bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
Die Frage war dann: Wird da noch was durch den Lauf zu treiben sein, wenn man nicht mal durchhusten kann?? O.K., weiter
anlage 1 WaffG 1.4.3 (Gilt für Kurzwaffen)
..in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist..
Kann man eigentlich davon ausgehen,oder??
(Es gibt natürlich noch andere Unbrauchbarkeitskriterien, aber solange da kein UND im Gesetzestext steht, gilt ein ENTWEDER ODER)
Und was noch das Lesen im WaffG betrifft:Nicht einfach irgendwo den Finger auf den text halten, weils passt und man das mal irgendwo mal gehört hat.
Nicht bös gemeint @Dackelfreund: Nur weil ein griffstück bzw lauf dran ist, ist der Text für Griffstück oder Lauf anzuwenden. In diesem Fall fällts unter Kurzwaffe
Und was das "Soll der Staatsanwalt entscheiden" betrifft:
war als generelles Zitat der Polizei gemeint. Die Polizist hat meist ein gutes grundwissen, stößt jedoch bei dem sehr speziellen Waffenrecht auch schnell an seine Grenzen.
Daher wird bei Hausdurchsuchungen meist mehr als nötig sichergestellt, weil die sich auch nicht so auskennen und das soll dann eben der Gutachter des BKA/LKA bzw später der Staatsanwalt entscheiden.
Zur Not reicht da auch der Verdacht aus.
Und es werden auch legale Sachen sichergestellt als Beweismittel oder im Fundzusammenhang mit der Tat. (Sonden zum Bsp oder Altfunde usw)
Gute Nacht!
Rheini
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !
Niemand will aus den Erfahrungen und Ratschlägen der anderen seine Lehren ziehen - Jeder Fehler muß am eigenen Leibe noch mal nachvollzogen werden ...
DU bist so ein Fall ...
Jeder muß seine Erfahrungen selber machen - du nicht?
@curious
Stell dir einfach mal vor, beim Tüv könnte jeder selbst entscheiden, ob der Schweller komplett durchgerostet ist. Viele würden dann nur ein bischen Flugrost sehen.
Thats it
Gruß und Gut Fund - Erich
Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!
Ich hab mich dann doch mit meinem im WaffG versierten Kollegen unterhalten.
Seiner Meinung nach fällt ALLES unters WaffG bis ein Sachverständiger das verrostete Teil nicht mehr als funktionstüchtige Waffe definiert.
Das bedeutet ( seiner Meinung nach), daß obwohl das Teil von Anfang an keine Schusswaffe mehr war, bis zur Unbedenklichkeintsbescheinigung aber als Schusswaffe vom Gesetz als solche gesehen wird.
Hat sich mal jemand Gedanken darüber gemacht, was das für unseren Rechtsstaat bedeutet!!??
Das ist ja Beweislastumkehr und Wegfall der Unschuldsvermutung! Hammer!
Und anschließende Bestrafung, weils eben unters WaffG fiel auch wenn sich hinterher raustellt, daß nichts war.
Da hätte sich aber Vater Staat die Sache einfacher machen können für Sondler,Ämter,Polizei usw, wenn nur der Funke eines Willens dagewesen wäre.
Ich hatte jetzt einfach das Problem, daß ich dachte man kann nicht wegen etwas bestraft werden, was es gar nicht ist. Pustekuchen!
Das wär wie wenn ich mit nem Kilo Mehl des Drogenbesitzes verdächtigt werde und wenn sich nach Prüfung herrausstellt daß das nur Mehl war werde ich trotzdem verknackt, weil alles was wie Droge aussieht unters BtmG fällt und ich somit bis zum negativen Test im Besitz von einem Kilo Drogen war.
Nochmals Danke an alle die geholfen haben!
Weiter mag ich mich jetzt auch nicht in die Materie reinlesen.
und Danke@Papa Staat: Da wir brav unsere Steuern zahlen ist davon auszugehen, daß wir solche Gesetze billigend in Kauf nehmen.
Gruß Rheini
Oh mein Gott! Nicht auszudenken wenn das spielende Kinder gefunden hätten !
Ich denke wenn ich mal sowas finde grab ich gleich nebendran ein noch viel tieferes Loch und hoffe daß das evtl. stück Geschichte nie wieder zum Vorschein kommt.
Jeder Mensch betreibt seine Liebhabereien sehr ernsthaft,
meistens ernsthafter als seine Gechäfte.
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