SS Münzfälscher....
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Die Frage die sich daraus erstellt, ist eine derart veränderte Münze noch ein offizielles Zahlungsmittel?
Oder verliert sie ihren Wert sofort?
Wie ist das bei normal beschädigten Münzen(Knick, Riss, starke Schramme, etc.)Der sicherste Weg Geld zu verbrennen ist,......Kohle davon zu kaufen!Kommentar
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Nach § 3 Absatz 3 Münzgesetz ist niemand verpflichtet, Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen anzunehmen oder umzutauschen, die durchlöchert, verfälscht oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.Nein. Auf der Grundlage von Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 sowie § 3 des deutschen Münzgesetzes hat die Deutsche Bundesbank die Erstattung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen, die mutwillig verändert wurden, abzulehnen.Kommentar
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Eine derartige Punzierung eines Zahlungsmittels würde hier in Deutschland mit Sicherheit gegen den § 86a (Verbot der Verbreitung von NS-Kennzeichen) verstoßen und könnte auch entsprechend geahndet werden. Auch die Verbreitung ist strafbar. Also ich würde die Finger davon lassen.Kommentar
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Wenn es ganz so einfach wäre, hätten hier viele Münz- und Briefmarkensammler ein ernstes Problem.Kommentar
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Besonders bei Sachen aus der EU! Der 86 hat immer Probleme bei der Einfuhr gemacht, bei denen der Zoll mit drin war. Innerhalb der EU ist das total egal, da kein Zoll, jedenfalls soweit ich weiß! Noch nie was in dem Sinne gehört.
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