rechtliche Lage

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  • andrea dunkler
    Lehnsmann

    • 11.12.2000
    • 34
    • Bayern - the one and only..
    • anfängerteil - und ich kanns immer noch nicht..

    #1

    rechtliche Lage

    Hallo!
    ich finde grad keine Zusammenfassung der Rechtsgrundlage...wo kann ich denn da bei sde was finden? Und dann, wie ist das -nachdem ich die postings hier über staatl. Einsacken der Schätze gelesen hab- ab wann geht denn das Problem los? Wenn ich das Gefundene nur FINDE, oder schon eingepackt hab und am heimgehen bin. Hat man eine Meldefrist oder sowas? Und wenn der Grund einem Freund gehört, der sagt "schenk ich Dir"? Ich hab mal gehört, es hätte was mit der Bodentiefe zu tun...wenn er in 20cm liegt? Ich weiss leider viel zu wenig Theorie... ich hab bisher nur dei Oberfläche abgegrast...
    Grüße +GF
    andrea


    ------------------------------------------------
    irgendwas find' sich immer
  • Ratsherr

    • 28.11.2000
    • 213
    • Langenhagen

    #2
    hi andreas,
    versuch's mal mit http://www.denkmalpflege.com/bayerngesetz.htm !
    ...viel spass mit dem kauderwelsch !
    __________
    gruss
    __gordon__

    Kommentar

    • Landesfürst

      • 08.09.2000
      • 754
      • Bayern
      • Garrett GTI 2500

      #3
      Hallo Andreas,

      laut Deinem Profil wohnst Du in München. In Bayern ist die Rechtslage relativ sucherfreundlich. Das bayerische Denkmalsschutzgesetz enthält - im Gegensatz zu den Denkmalschutzgesetzen der meisten anderen Bundesländer - keine Enteignungsklausel. Deren offizieller Name ist 'Schatzregal', wobei 'Regal' nicht im Sinne von IKEA sondern im spätmittelalterlichen Sinne von Recht bzw. Privileg zu verstehen ist.

      Zurück nach Bayern:
      Hier gilt der sog. Schatzparagraph des BGB ($948, wenn ich mich recht erinnere). Dieser regelt die Eigentumsverhältnisse an einer aufgefundenen Sache, deren rechtmäßiger Eigentümer sich nicht mehr feststellen läßt, wie folgt: Sie geht zu 50% in das Eigentum des Finders und zu 50% in das Eigentum des Grundstückseigentümers, in dessen Land der Gegenstand aufgefunden wurde, über.

      Wenn Dir der Grundstückseigentümer seinen 50% Anteil schenken will, dann kann er das natürlich tun.

      Soviel zur Eigentumsfrage. Wenn Du andere Fragen hast, dann stelle sie bitte.

      Probleme kannst Du in Bayern bekommen, wenn Du ohne Genehmigung auf sog. Bodendenkmälern suchst. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, die lt. Gesetzt mit bis zu DM 500.000,-- Strafe geahndet werden kann (ein sehr theoretischer Fall).

      Soviel zur Rechtslage.

      Gruß Rabbit

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