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  • Robbells († 2021)
    Heerführer


    • 11.08.2004
    • 2823
    • Berlin
    • nun ja ...ja auch ich hab einen MD 3009...

    #1

    Copyright

    Hallo Sucher!!!

    Ich bin noch nicht lange auf euren Seiten aber es ist wirklich wahnsinnig interessant.
    Oftmals werden auch Tolle Fotos eingestellt die ja wirklich von Sammelwert sind.
    Darf man die Bilder denn nun ungehindert speichern und weiterverwenden?

    Das es spezielle Bilder mit Aufdruck Copy....gibt sag ja viel aber ist das alles an Schutz?
    Wenn man nicht möchte das es in der nächsten Bildzei... oder so erscheint muss man Aufdrucken......???
    Oder gibt es da keine wirklichen Rechte?

    Das ist meine Frag

    Bye Robbells

    ++++Fotowettbewerbsgewinner Februar 2019, Januar 2020 und Oktober 2020 ++++

    Robbels hat uns am 10.08.2021
    völlig überraschend für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team
  • Oelfuss
    Heerführer

    • 11.07.2003
    • 7794
    • Nds.
    • whites 3900 D pro plus

    #2
    Zu dem Thema gabs schon einige interessante Beiträge



    oder



    Also Bilder für Privatnutzung speichern ja, weitere Verwendung nur mit Einwilligung des Urhebers.
    bang your head \m/

    Kommentar

    • Muhns
      Landesfürst

      • 22.08.2002
      • 755

      #3
      Moin,
      also das ist ein recht problematisches Thema (wir leben in Deutschland). Ich betone ausdrücklich: Dieses Posting ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich mein Stand des Wissens (bin ja selber nur Anwender und kein Anwalt).

      Als Einstieg:


      Zur Vertiefung:
      Das Recht am eigenen Bild

      Grundsätzlich gilt, daß für alle werblichen Veröffentlichungen, das Einverständnis aller abgebildeten Personen erforderlich ist.
      Bei redaktionellen Beiträgen gibt es aus Gründen der Informations- und Meinungsfreiheit verschiedene Ausnahmen:

      1.Interesse der Kunst: Bildnisse, die dem Interesse der Kunst dienen, dürfen in diesem Bereich veröffentlicht werden, die Definition ist allerdings schwierig;

      2.Personen als Beiwerk: Diese Definition gilt, wenn ein anderes Bildelement ausschlaggebend ist, z.B. bei Sehenswürdigkeiten, wo nur zufällig Menschen mit im Bild sind;

      3.Mehrpersonenbildnisse: Es gibt keine verbindliche Zahl, ab der es sich um ein solches handelt. Wichtig ist, dass die Massenhaftigkeit im Vordergrund der Bildaussage steht, z.B. bei Versammlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen usw;

      4.Personen der Zeitgeschichte: Staatsmänner, Politiker, Wissenschaftler, Schauspieler, Sportler etc. Zur Zeitgeschichte zählt alles, bei dem die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an Informationen hat.

      Dies gilt allerdings nur mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen können die Folgen sehr unangenehm werden. Die Strafen reichen von erhöhten Honoraranforderungen, über Schadensersatzanforderungen bis zur Vernichtung der Vervielfältigungsstücke.

      In allen anderen Fällen muss eine schriftlichen Freigabeerklärung vorliegen. Dabei sollten die gesetzlichen Regelungen nicht außer Acht gelassen werden.

      (Quelle: Kunst- und Urhebergesetz (KUG) §§ 22 & 23 / Persönlichkeitsrecht / Markengesetz)

      ---------------------

      Der Schutz durch das Urheberrecht ist nicht ein Privileg herausragender Kunstwerke. Aufgrund der Umsetzung von EU-Recht muß nur noch ein individuelles Werk vorliegen, damit ein Foto als sogenanntes Lichtbildwerk (§ 2 Urheberrechtsgesetz - UrhG) urheberrechtlichen Schutz genießt.

      MEHR: http://www.legamedia.net/legapractic...heberrecht.php

      ...und weil ich grade dabei bin, hier mal was zur Impressumspflicht:
      Nachdem zum 01.01.2002 das Teledienstegesetz geändert wurde und hohe Anforderungen an die Information für Anbieter gestellt wurden, haben die Länder es nun geschafft, diese Verschärfung auch in den Mediendienste Staatsvertrag (MDStV) einzuarbeiten...


      Für alle Websitebetreiber ist auch ein Besuch auf
      Nachdem zum 01.01.2002 das Teledienstegesetz geändert wurde und hohe Anforderungen an die Information der Anbieter gestellt werden, haben die Länder es nun geschafft, diese Verschärfung auch in den Mediendienste Staatsvertrag (MDStV) einzuarbeiten. Der neue Mediendienste Staatsvertrag gilt seit 01.07.2002. Wichtig für Betreiber entsprechender Internetangebote ist die Informationspflicht, bei der sie zahlreiche Angaben zum Unternehmen bzw.... Read more »

      immer mal wieder anzuraten.

      Haftung für Links/Disclaimer:
      Zitat: Disclaimer finden sich auf nahezu jeder Website. Meist lauten diese etwa: „Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.:312 O 85/98) entschieden, dass durch das Setzen eines Links eine Verantwortlichkeit für fremde Inhalte in Betracht kommt. Dies kann nur verhindert werden, wenn sich der Seitenbetreiber ausdrücklich von diesen fremden Inhalten distanziert...usw. DAS REICHT NICHT!! Mehr dazu hier http://www.e-recht24.de/artikel/linkhaftung/

      Urheberrecht:
      Zitat: Ein Copyright-Vermerk ist notwendig, damit eine Website dem Schutz des Urheberrechts unterliegt.
      Dies ist falsch. Der Copyright-Vermerk stammt aus dem anglo-amerikanischen Rechtsraum. Hier genossen Werke tatsächlich nur Schutz, wenn diese gekennzeichnet wurden. Ein Urheberrechtsschutz nach Deutschem Recht entsteht unabhängig von einer solchen Kennzeichnung. Dies ist der Fall, wenn ein Werk im Sinne des UrhG vorliegt und dieses Werk eine gewisse Gestaltungshöhe besitzt, also auf jeden Fall unabhängig von einer Copyright-Kennzeichnung. Schaden kann diese Kennzeichnung aber nicht.
      Mehr dazu hier http://www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/

      Schutz des Domainnamens:
      Alles, was Sie zur Domain wissen müssenHeutzutage läuft alles über das Internet: Einkaufen, Socializing mit Freunden und Bekannten, Wegbeschreibungen und Adressen herausfinden, Marketing oder mit einem Unternehmen per Mail in Kontakt treten.Ein Webauftritt ist für Selbstständige, Unternehmen und Agenturen daher unabdingbar. Aber wie kommen Sie an eine Internetadresse? Welcher Name ist für Ihre Domain ideal und verletzt keine Markenrechte? Worauf müssen Sie beim Domainkauf achten? All dies und mehr lesen Sie in unseren folgenden Artikeln:So können Sie Ihre Domain absichernÜber Website-Baukästen und große Hosting-Anbieter können Sie in Nullkommanichts Ihre Domain registrieren. Dazu sollten Sie allerdings im Vorfeld die Markenrechte gecheckt haben. Nicht jeder Domainname ist auch erlaubt. Außerdem ist es von Vorteil, Ihre Domain abzusichern. Mittels SSL-Verschlüsselung bieten Sie einen hohen Sicherheitsstandard für Ihre Nutzer. Mehr zu diesen Themen haben wir Ihnen in diesen Beiträgen zusammengefasst:Alles, was Sie zum Hosting wissen müssenWollen Sie Ihre Website selbst hosten oder benötigen Sie einen Hosting-Anbieter? Welche Hosting-Anbieter gibt es und wie unterscheiden sie sich voneinander? Was ist ein Server und brauche ich einen, um meine Website zu hosten? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden:Was müssen Sie beim Hosten Ihrer Website beachten?Selbstverständlich gibt es zahlreiche rechtliche Fallstricke, über die Sie stolpern können, wenn Sie eine Domain erstellen und eine Website hosten wollen. Das wohl wichtigste Gesetz in Bezug auf das Internet und den Datenschutz ist die DSGVO. Die Liste an gesetzlichen Vorschriften, die Sie für Ihren Internetauftritt einhalten müssen, ist lang. eRecht24 bringt für Sie Licht ins Dunkel! Unsere Artikel helfen Ihnen bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Website:Wann haften Sie für fremde Inhalte auf Ihrer Website?Links zu fremden Webseiten setzen oder Bilder und Videos von dritten Personen veröffentlichen ist Online Gang und Gäbe. Aber wie sieht es mit der Haftung aus, wenn Sie rechtswidrige Inhalte verlinken? Schützt ein Disclaimer vor rechtlichen Sanktionen und Abmahnungen? Wir klären auf!


      Alle Quellen: www.e-recht24.de

      Panoramafreiheit nur für Fotos von der Straße aus

      Die gesetzliche Regelung, daß Aufnahmen von geschützten Werken (Gebäude, Denkmäler), die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen befinden, ohne Zustimmung des Urhebers hergestellt und vertrieben werden dürfen, erstreckt sich nur auf die Wiedergabe des Werkes, wie es Passanten von der Straße aus mit eigenen Augen sehen können. Dies ist nicht mehr gedeckt, wenn der Blick von einem für das allgemeine Publikum unzugänglichen Ort erfolgt.

      Bundesgerichtshof, 5. Juni 2003, Az: I ZR 192/00

      Noch Fragen?
      MUHNS
      "Das Wesen von Ebbe und Flut ist in einem Glas Wasser nicht ablesbar." (GUNKL)

      Kommentar

      • Muhns
        Landesfürst

        • 22.08.2002
        • 755

        #4
        Unter den oben angegebenen Gesichtspunkten war es, wenn man es ganz genau nimmt, nicht korrekt von mir, beispielsweise das Bild von Claus in den Seewerkpartythread zu posten, ohne vorher sein schriftliches Einverständnis einzuholen, da er als Einzelperson darauf abgebildet ist. Da aber dazu aufgerufen wurde, Bilder zu posten, habe ich sein stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt (...und ich tue das, weil ich ein absolut reines Gewissen habe...) bzw. im Falle von Sorgnix eine Zensur vorgenommen, um die Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen.

        MUHNS
        "Das Wesen von Ebbe und Flut ist in einem Glas Wasser nicht ablesbar." (GUNKL)

        Kommentar

        • Claus
          • 24.01.2001
          • 6219
          • Bernau bei Berlin
          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

          #5
          Im Nachhinein

          mein Einverständnis erklärend

          (aber nur, wenn du mir das Sorgnixbild in unzensierter Version schickst... )

          claus
          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

          Kommentar

          • Robbells († 2021)
            Heerführer


            • 11.08.2004
            • 2823
            • Berlin
            • nun ja ...ja auch ich hab einen MD 3009...

            #6
            is it a right copy ?

            Hallo Sucher,

            vielen dank für eure Infos.

            Wenn ich meine Fotos vom Bernsteinzimmer ins Netz schicke mach ich natürlich mein Copy... drauf.

            Ich fang schon mal an zu Suchen.....

            Bye Robbells

            ++++Fotowettbewerbsgewinner Februar 2019, Januar 2020 und Oktober 2020 ++++

            Robbels hat uns am 10.08.2021
            völlig überraschend für immer verlassen.
            In stillem Gedenken,
            das SDE-Team

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