Rechtliche Situation in der Schweiz?

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  • Steven

    #1

    Rechtliche Situation in der Schweiz?

    Hallo Zusammen

    Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation in der Schweiz aus?
    Gibt es hier Kantonale Unterschiede?

    Besten Dank für Eure Unterstützung

    Steven
    Schweiz
  • Steven

    #2
    Rechtliche Situation in der Schweiz (Zürich)

    Hallo Zusammen

    Bei meiner Recherche bin ich auf ein Merkblatt der Kantonsarchäologie Zürich gestossen:

    Zufällig entdeckte archäologische Funde gehen nach Artikel 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in den Besitz des jeweiligen Kantons über. Der Finder ist verpflichtet, den Fund unverzüglich den zuständigen Behörden zu melden; der Kanton wiederum ist dem ehrlichen Finder gegenüber entschädigungspflichtig.

    Für den Kanton Zürich regeln zusätzliche Artikel im Planungs- und Baugesetz (§203) sowie in der Natur- und Heimatschutzordnung (§28) nähere Einzelheiten.
    Danach stehen archäologische Fundstellen unter Schutz. Sie dürfen nicht verändert werden; eine gezielte Suche nach Fundgegenständen (z.B. durch Grabung) darf nur durch die dafür beauftragten Fachstellen (in der Regel die Kantonsarchäologie) durchgeführt werden.
    Dies heisst namentlich, dass Grabungen durch Dritte und der Einsatz von Metalldetektoren verboten sind. Bei nicht beachten, kann es deshalb eine Strafanzeige nach sich ziehen.

    Kommentar:
    Ich denke, dass die Gesetzgebung in Bayern viel besser ist. Durch das Verbot im Kanton Zürich wird man gezwungen dies heimlich zu tun. Gefundene Objekte verschwinden somit ohne Nutzen für die Archäologie.

    Fazit: Schön weitersuchen aber gut aufpassen!

    Vieleicht kennt jemand ja noch Kantonale Unterschiede, würde mich interessieren.

    Kommentar

    • hannibal

      #3
      Hallo Steven,
      also grundsätzlich ist es erlaubt mit dem Detektor herumzulaufen, es wird allerdings - ich zitiere Amt xxx Prof. Dr. XXX - nicht gerne gesehen. Du darfst einfach nichts finden, was in einem arch. Kontext stehen könnte. Klar ? Darum stelle deinen Detektor auf "nichts-anderes-als-Münzen-suchen". (so nach dem Motto: Was soll ich denn mit dem Graal wenn ich einen 5 Fränkler finden kann ?)

      Nur so als Beispiel: Weiche Drogen wie Haschisch sind in der Schweiz nicht erlaubt. Doch in ganz Zürich gibt es Läden die welches verkaufen ! Und zwar legal ! Klick...klick...???

      Gesetz hin oder her, es gibt sowieso irgendein Gesetz welches das Andere wieder aufhebt usw.

      Solange du eine Kultur und ein Volk nicht um dessen Geschichte beraubst ist es OK.

      Kleiner Tip: Du findest einen spätmittelalterlichen Streitkolben ? Behalte ihn. Du findest den Diskus von Phaistos auf dem Matterhorn, gib ihn lieber ab.

      VERSTAND !

      Gruss, Hannibal.

      Kommentar

      • Grabix

        #4
        Liebe Suchfreunde
        Zur rechtlichen Situation in der Schweiz kann ich auch eine nette Anekdote erzählen. Wie kommt man in der Schweiz zu einer Suchgenehmigung? Man gibt einen sensationellen Fund ab und "erschleicht" sich so Narrenfreiheit!!
        So geschehen bei einem Schatzsucher aus der Westschweiz, der eines Tages einen keltischen Münzprägestempel fand und dieses äusserst rare Stück (weltweit 2 Stück gefunden)der zuständigen Kantonsarchäologie abgab. Heute rennt er in 4 Kantonen in offizieller Mission herum und lässt sich sein Hobby auch noch mit Fr. 40.- pro Stunde bezahlen!!! Nett, was???? Ob er aber auch wirklich alles schön abgibt......?
        Herzliche Grüsse von Grabix

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