Ab wann sind...

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  • Subzero
    Ritter


    • 11.05.2005
    • 369
    • NRW
    • Whites IDX Pro Turbo

    #1

    Ab wann sind...

    Hülsen eigentlich delaboriert?Sprich nach dem Gesetz nicht mehr scharf?


    MfG Andreas
  • mano511
    Bürger

    • 26.07.2002
    • 159
    • ???

    #2
    wenn ohne Treibladung und Zündhütchen,
    denke ich mal...

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    • Bandit_911
      Landesfürst


      • 01.05.2004
      • 687
      • NRW
      • keinen, außer meinen Augen

      #3
      Zitat von Subzero
      ..nach dem Gesetz
      Zitat von mano511
      denke ich mal...



      scnr

      Bandit_911
      Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

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      • Cowboybasti
        Heerführer


        • 07.04.2006
        • 2208
        • Süd-Niedersachsen
        • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

        #4
        ja würd ich auch sagen , weil dann kann ja nichts mehr mit passieren in sachen explodieren und so
        Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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        • Subzero
          Ritter


          • 11.05.2005
          • 369
          • NRW
          • Whites IDX Pro Turbo

          #5
          Muss denn das Hütchen unbedingt auch raus oder nur die Treibladung?
          Wie wird das gemacht sage ich mal wenn die so angeboten werden werden die Hütchen maschinell entfernt oder wie geht das von statten?Gibt es Werkzeug dafür?(Kommt jetzt nicht auf dumme Gedanken das ich sowas vor habe)

          MfG Andreas

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          • Dirk.R.
            Heerführer


            • 25.12.2004
            • 6906
            • Dorf

            #6
            ...

            Zitat von Subzero
            Muss denn das Hütchen unbedingt auch raus oder nur die Treibladung?
            Wie wird das gemacht sage ich mal wenn die so angeboten werden werden die Hütchen maschinell entfernt oder wie geht das von statten?Gibt es Werkzeug dafür?(Kommt jetzt nicht auf dumme Gedanken das ich sowas vor habe)

            MfG Andreas
            werkzeug kannste für alles herstellen.....wenn dat zündhütchen eingeschlagen ist...ist et eben harmlos....

            hast pn.

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            • Bandit_911
              Landesfürst


              • 01.05.2004
              • 687
              • NRW
              • keinen, außer meinen Augen

              #7
              Also - wie meine Vorredner auch bei mir momentan nur eine Vermutung.

              Wenn Du nur die Hülse meinst, dann reicht es wohl, wenn die Treibladung raus ist.
              Eine Patrone besteht normalerweise aus:

              Hülse
              Geschoss
              Pulver
              Zündsatz

              Wenn das Pulver fehlt, fällt sie nicht unter das WaffG. Denn der Rest ist eh frei verkäuflich.

              Wiederlader können leicht Deko-Patronen herstellen, sie haben die entsprechenden Geräte.


              Bandit_911
              Zuletzt geändert von Bandit_911; 27.04.2006, 22:18.
              Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

              Kommentar

              • Subzero
                Ritter


                • 11.05.2005
                • 369
                • NRW
                • Whites IDX Pro Turbo

                #8
                Gut dann werde ich es meinem Kollegen weiter vermitteln denn er hat vor kurzem ne Patrone bekommen (Geschoss,Hülse,ohne Pulver und Zündhütchen nicht angeschlagen) dann dürfte das ja kein Problem sein wenn die Polizei mal bei ihm vorbei kommen würde oder?
                Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten!


                MfG Andreas

                Kommentar

                • Bandit_911
                  Landesfürst


                  • 01.05.2004
                  • 687
                  • NRW
                  • keinen, außer meinen Augen

                  #9
                  Zitat von Subzero
                  Gut dann werde ich es meinem Kollegen weiter vermitteln denn er hat vor kurzem ne Patrone bekommen (Geschoss,Hülse,ohne Pulver und Zündhütchen nicht angeschlagen) dann dürfte das ja kein Problem sein wenn die Polizei mal bei ihm vorbei kommen würde oder?
                  Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten!


                  MfG Andreas

                  Eher nicht, kann natürlich in Ausnahmefällen sein, dass die Polizei die Patrone erstmal mitnimmt. Aber da eine Deko-Patrone nicht zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt ist, fehlt schon die erste Eigenschaft aus Unterabschnitt 3 des WaffG. Dann das fehlende Pulver... dürfte nix passieren.

                  Bandit_911
                  Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.

                  Kommentar

                  • Subzero
                    Ritter


                    • 11.05.2005
                    • 369
                    • NRW
                    • Whites IDX Pro Turbo

                    #10
                    alles kloar dank dir Bandit.

                    MfG Andy

                    Kommentar

                    • Dirk.R.
                      Heerführer


                      • 25.12.2004
                      • 6906
                      • Dorf

                      #11
                      Zitat von Bandit_911
                      Eher nicht, kann natürlich in Ausnahmefällen sein, dass die Polizei die Patrone erstmal mitnimmt. Aber da eine Deko-Patrone nicht zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt ist, fehlt schon die erste Eigenschaft aus Unterabschnitt 3 des WaffG. Dann das fehlende Pulver... dürfte nix passieren.

                      Bandit_911
                      und wat is mit dem KWKG???? bin nicht ganz auf dem laufendem..nur ab bestimmten kaliber ist der besitz von "nur" hülsen auch net erlaubt ..grad die zündplätzchen sind dann das a und o....

                      wer weis den mal was genaues?????????????????????
                      Zuletzt geändert von Dirk.R.; 27.04.2006, 23:01.

                      Kommentar

                      • Zak
                        Landesfürst


                        • 18.04.2006
                        • 722
                        • BW
                        • Minelab X-Terra 70, White's Classic I.D.

                        #12
                        Hab mal gegoogled und in einem anderen Forum folgendes gefunden:

                        Gesammelt werden kann alle Munition, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) fällt und die nicht verboten ist, d.h. Patronen bis zum Kaliber, bei dem schwere Maschinengewehre beginnen. Allerdings keine spezifischen Militärpatronen (mit Leuchtspur, Sprengladung, panzerbrechendem Kern) - auch keine verbotenen Patronen (mit Hohlspitzgeschoß, mit Treibspiegelgeschoß).

                        Kalibermäßig beginnt KwKG-Munition etwa bei den sMG, d.h. bei ca. 12,5 mm. Ab hier ist die Munition zumindest für den Sammelanfänger tabu. Scharfe Artillerie-Munition ist für den Sammler nicht erlaubt, da diese wiederum dem Sprengstoffrecht unterliegt - außerdem zu gefährlich ist.

                        (Quelle: http://militaria-fundforum.de/thread.php?threadid=20961)

                        In dem Thread wird eigentlich alles beantwortet
                        Suchst Du noch, oder findest Du schon?

                        Kommentar

                        • Spule
                          Ritter


                          • 23.05.2004
                          • 446
                          • NRWestfalen
                          • Garrett (abgelegt), White´s,Tesoro....

                          #13
                          Hallo zusammen.

                          Hülsen können von allen möglichen Kalibern frei erworben werden, wenn diese delaboriert sind. (Ohne Zünd- Spreng- und Treibsätze).

                          Für normale Handfeuerwaffen können Hülsen und auch Zündhütchen frei erworben werden, da diese mW. frei ab 18 Jahren sind.
                          (Jedenfalls bekommt man diese Sachen in einschlägigen Katalogen gegen Altersnachweis bestellt ! )

                          Für im Krieg verwendete Munition - oder Teile davon würde ich mich mal bei Sachkundigen Leuten (Polizeibehörde, Kampfmittelräumdienst, Staatsanwaltschaft oä.) schlau machen.
                          Wenn die das nicht wissen, dann weiss es keiner !

                          Ein Tipp : Schriftlich an Behörden gestellte Fragen werden auch schriftlich beantwortet, daher hat man auch für später (Verkauf und so) etwas in der Hand


                          Gruss Spule
                          Der denkende Mensch ändert seine Meinung F. N.

                          Kommentar

                          • Hülse
                            Heerführer


                            • 28.08.2004
                            • 2147
                            • aus dem tiefen, dunklen Pfälzer-Wald
                            • XP Deus, OGF-L, WF-KOG und Wünschelrute

                            #14
                            Zur Info

                            Zitat von Zak
                            .... auch keine verbotenen Patronen (mit Hohlspitzgeschoß, mit Treibspiegelgeschoß).

                            Moin,

                            Hohlspitz ist nicht verboten. Jäger nutzen sie z.B. wegen der besseren Aufpilzeigenschaft beim Auftreffen auf das Wild.
                            Außerdem werden sie gerne von Sportschützen ( auch von mir) verwendet.
                            Beispielsweise die HPBT ( Hollow Point Boat Tail) Geschosse von Herstellern wie Sierra oder Lapua haben sehr gute ballistische Eigenschaften und eine hervorragende Präzission.
                            Hohlspitzgeschosse kann man bei jedem Büchsenmacher und im Versand (Frankonia, All Jagd, usw.) ganz legal erwerben.


                            die Hülse
                            Wer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.

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                            • uebeltaeter
                              Ritter


                              • 05.07.2005
                              • 414
                              • Berlin
                              • MD 3009

                              #15
                              Hmmm ich geb der Hülse mal recht. Warum sollte Hohlspitz verboten sein? Ne bessere Stoppwirkung bekommt man doch gar nicht...
                              Das war der uebeltaeter...

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