MfG Andreas
Ab wann sind...
Einklappen
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Zitat von Subzero..nach dem GesetzZitat von mano511denke ich mal...
scnr
Bandit_911Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.Kommentar
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ja würd ich auch sagen , weil dann kann ja nichts mehr mit passieren in sachen explodieren und soMitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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Muss denn das Hütchen unbedingt auch raus oder nur die Treibladung?
Wie wird das gemacht sage ich mal wenn die so angeboten werden werden die Hütchen maschinell entfernt oder wie geht das von statten?Gibt es Werkzeug dafür?(Kommt jetzt nicht auf dumme Gedanken das ich sowas vor habe)
MfG AndreasKommentar
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werkzeug kannste für alles herstellen.....wenn dat zündhütchen eingeschlagen ist...ist et eben harmlos....Zitat von SubzeroMuss denn das Hütchen unbedingt auch raus oder nur die Treibladung?
Wie wird das gemacht sage ich mal wenn die so angeboten werden werden die Hütchen maschinell entfernt oder wie geht das von statten?Gibt es Werkzeug dafür?(Kommt jetzt nicht auf dumme Gedanken das ich sowas vor habe)
MfG Andreas
hast pn.Kommentar
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Also - wie meine Vorredner auch bei mir momentan nur eine Vermutung.
Wenn Du nur die Hülse meinst, dann reicht es wohl, wenn die Treibladung raus ist.
Eine Patrone besteht normalerweise aus:
Hülse
Geschoss
Pulver
Zündsatz
Wenn das Pulver fehlt, fällt sie nicht unter das WaffG. Denn der Rest ist eh frei verkäuflich.
Wiederlader können leicht Deko-Patronen herstellen, sie haben die entsprechenden Geräte.
Bandit_911Zuletzt geändert von Bandit_911; 27.04.2006, 23:18.Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.Kommentar
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Gut dann werde ich es meinem Kollegen weiter vermitteln denn er hat vor kurzem ne Patrone bekommen (Geschoss,Hülse,ohne Pulver und Zündhütchen nicht angeschlagen) dann dürfte das ja kein Problem sein wenn die Polizei mal bei ihm vorbei kommen würde oder?
Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten!
MfG AndreasKommentar
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Zitat von SubzeroGut dann werde ich es meinem Kollegen weiter vermitteln denn er hat vor kurzem ne Patrone bekommen (Geschoss,Hülse,ohne Pulver und Zündhütchen nicht angeschlagen) dann dürfte das ja kein Problem sein wenn die Polizei mal bei ihm vorbei kommen würde oder?
Ich danke euch für eure hilfreichen Antworten!
MfG Andreas
Eher nicht, kann natürlich in Ausnahmefällen sein, dass die Polizei die Patrone erstmal mitnimmt. Aber da eine Deko-Patrone nicht zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt ist, fehlt schon die erste Eigenschaft aus Unterabschnitt 3 des WaffG.
Dann das fehlende Pulver... dürfte nix passieren.
Bandit_911Falls dir jemals die Schlüssel in einen Fluss voller geschmolzener Lava fallen sollten, vergiss sie. Sie sind weg.Kommentar
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und wat is mit dem KWKG???? bin nicht ganz auf dem laufendem..nur ab bestimmten kaliber ist der besitz von "nur" hülsen auch net erlaubt ..grad die zündplätzchen sind dann das a und o....Zitat von Bandit_911Eher nicht, kann natürlich in Ausnahmefällen sein, dass die Polizei die Patrone erstmal mitnimmt. Aber da eine Deko-Patrone nicht zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmt ist, fehlt schon die erste Eigenschaft aus Unterabschnitt 3 des WaffG.
Dann das fehlende Pulver... dürfte nix passieren.
Bandit_911
wer weis den mal was genaues?????????????????????Zuletzt geändert von Dirk.R.; 28.04.2006, 00:01.Kommentar
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Hab mal gegoogled und in einem anderen Forum folgendes gefunden:
Gesammelt werden kann alle Munition, die nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) fällt und die nicht verboten ist, d.h. Patronen bis zum Kaliber, bei dem schwere Maschinengewehre beginnen. Allerdings keine spezifischen Militärpatronen (mit Leuchtspur, Sprengladung, panzerbrechendem Kern) - auch keine verbotenen Patronen (mit Hohlspitzgeschoß, mit Treibspiegelgeschoß).
Kalibermäßig beginnt KwKG-Munition etwa bei den sMG, d.h. bei ca. 12,5 mm. Ab hier ist die Munition zumindest für den Sammelanfänger tabu. Scharfe Artillerie-Munition ist für den Sammler nicht erlaubt, da diese wiederum dem Sprengstoffrecht unterliegt - außerdem zu gefährlich ist.
(Quelle: http://militaria-fundforum.de/thread.php?threadid=20961)
In dem Thread wird eigentlich alles beantwortet
Suchst Du noch, oder findest Du schon?Kommentar
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Hallo zusammen.
Hülsen können von allen möglichen Kalibern frei erworben werden, wenn diese delaboriert sind. (Ohne Zünd- Spreng- und Treibsätze).
Für normale Handfeuerwaffen können Hülsen und auch Zündhütchen frei erworben werden, da diese mW. frei ab 18 Jahren sind.
(Jedenfalls bekommt man diese Sachen in einschlägigen Katalogen gegen Altersnachweis bestellt ! )
Für im Krieg verwendete Munition - oder Teile davon würde ich mich mal bei Sachkundigen Leuten (Polizeibehörde, Kampfmittelräumdienst, Staatsanwaltschaft oä.) schlau machen.
Wenn die das nicht wissen, dann weiss es keiner !
Ein Tipp : Schriftlich an Behörden gestellte Fragen werden auch schriftlich beantwortet, daher hat man auch für später (Verkauf und so) etwas in der Hand
Gruss SpuleDer denkende Mensch ändert seine Meinung F. N.Kommentar
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Zur Info
Zitat von Zak.... auch keine verbotenen Patronen (mit Hohlspitzgeschoß, mit Treibspiegelgeschoß).
Moin,
Hohlspitz ist nicht verboten. Jäger nutzen sie z.B. wegen der besseren Aufpilzeigenschaft beim Auftreffen auf das Wild.
Außerdem werden sie gerne von Sportschützen ( auch von mir) verwendet.
Beispielsweise die HPBT ( Hollow Point Boat Tail) Geschosse von Herstellern wie Sierra oder Lapua haben sehr gute ballistische Eigenschaften und eine hervorragende Präzission.
Hohlspitzgeschosse kann man bei jedem Büchsenmacher und im Versand (Frankonia, All Jagd, usw.) ganz legal erwerben.
die HülseWer einen Misserfolg nur als kleinen Umweg betrachtet, verliert nie sein Ziel aus den Augen.Kommentar
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Hmmm ich geb der Hülse mal recht. Warum sollte Hohlspitz verboten sein? Ne bessere Stoppwirkung bekommt man doch gar nicht...Das war der uebeltaeter...

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