Kenne mich nich so gut aus ^^
Einklappen
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im Falle eines zufälligem Fundes
Wenn Du überhaupt keinen Detektor hast, mit dem Du weder antike Sachen aufspürst, noch nach irgendetwas aktiv suchst, dann brauchst Du sicher keine Genehmigung.
Erst im Falle eines zufälligem Fundes mußt Du wissen, was es ist, und wo du nachfragen mußt, um eventl. den Finderlohn zu bekommen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.Bürgerliches Gesetzbuch §971 - (1) 1 Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. 2 Der Finderlohn beträgt von dem Werte der...
Alles andere muß Du selbst recherieren, also selber Suchen.
Aneignung
Die Aneignung herrenloser beweglicher Sachen ist in §§ 958-964 BGB geregelt.
§ 958 BGB Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.
kunstpro
Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.Kommentar
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Ich tauche aus der Versenkung auf mit diesem Beitrag^^.
Wollte mich entschuldigen das ich nicht mehr geantwortet hab, obwohl sichs so gehört.
KA, was los war, auf einmal war das Thema sondeln aus meinem Kopf verschwunden wie gesagt, ka was da los war, vielleicht schulstress oder so.^^
Guten Abend liebe Leute, herrzlich willkommen zum Volksfest der Volksmusik.
(Zitat von Florian Silbereisen)Kommentar
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