Fragen zu Nachforschungsgenehmigung in Hessen

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  • MarkK
    Lehnsmann


    • 12.09.2007
    • 44
    • Südhessen

    #1

    Fragen zu Nachforschungsgenehmigung in Hessen

    Zu o.g. Thema hätte ich ein paar Fragen.

    Ich habe mal die Suchfunktion bemüht und auch kräftig in Google gewühlt, weil ich wissen wollte, was es damit auf sich hat und wie das gehandhabt wird.
    Daraus habe ich mir folgendes zusammengereimt und wüsste nun gern, ob ich das richtig vestanden habe:

    - In Hessen darf mit Vorliegen einer Nachforschungsgenehmigung innerhalb eines vorgegebenen Areals gesucht werden.
    Auch die Tiefe, bis zu der gegraben werden darf, ist vorgeschrieben.
    - In der Nähe von Bodendenkmälern darf nicht gesucht werden.
    - Es darf nur auf gestörten Flächen (Äcker, usw.) gesucht werden, die Suche im Wald ist nicht gestattet.
    Dass nur mit Genehmigung des Eigentümers gesucht werden darf, versteht sich von selbst.
    - Die Genehmigung wird immer für ein Jahr erteilt und kann dann auf Antrag verlängert werden.
    - Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist der Nachweis einer gewissen Sachkunde.
    Das Denkmalamt setzt mindestens die Teilnahme an einem Kurs "Einführung in die Geländebegehung" voraus.
    - Im ersten Jahr darf nicht gesondelt werden, sondern es ist nur eine 'optische Suche' erlaubt.
    - Eventuelle Funde müssen registriert und kartiert werden, dem Denkmalamt müssen diese angezeigt und ggf. zur Untersuchung übersandt werden.

    Meine Fragen:
    - Habe ich das so richtig verstanden?
    - Wie sieht die Praxis bei der Erteilung aus, muß die Entsprechende Sachkunde mit Kursen erlangt werden, die zwangsweise über das Denkmalamt laufen, oder kann man diese auch anders erlangen?

    Die entsprechenden Links habe ich mir rausgesucht, diese sind auch recht informativ, aber über die Praxis ist dort leider nicht wirklich viel zu finden...
  • TreasureHunter
    Bürger


    • 14.08.2007
    • 171
    • darmstadt
    • noch keine

    #2
    also, soviel ich weiß, brauchst du in hessen keine genehmigung, außer auf privatgrundstücken. auf bodendenkmälern, darfst du, wie überall natürlich NICHT sondeln!
    nach dem buddeln aber wieder die löscher schliessen.
    gruß

    Kommentar

    • Loenne
      Ratsherr


      • 20.03.2004
      • 267
      • Schleswig-Holstein

      #3
      Hallo,

      natürlich brauchst Du (auch) in Hessen eine Genehmigung. Mit Hessen hast Du allerdings das große Los gezogen, denn dort kommst Du recht einfach an die notwendige Genehmigung.

      Wende Dich bitte einfach bei www.digs-online.de/forum an Indy. Der wird Dir weiterhelfen.

      Ich finde es sehr gut, dass Du Dich schon so umfassend informiert hast!

      Viel Erfolg bei Deinem Antrag und bei der Suche (ob mit den Augen oder dem Detektor).

      Gruß
      Loenne

      Kommentar

      • T 2004
        Heerführer


        • 08.02.2004
        • 1190
        • Niedersachsen

        #4
        Kommt drauf an nach was man suchen möchte. Ich habe für ein gebiet in Hessen wo ich Sondeln wollte mal mit den zuständigen Archäologen Telefoniert, und der sagte mir das du für WWK 2 Sachen keine Genehmigung brauchst. Brauchst nur die Genehmigung von den Grundbesitzer mit dem du dann dein Fund auch teilen musst, sofern er auch was von den Funden abhaben möchte.

        Kommentar

        • Loenne
          Ratsherr


          • 20.03.2004
          • 267
          • Schleswig-Holstein

          #5
          Aber was findest Du auf gestörten Ackerflächen denn an Militaria? OK, die eine oder andere Hülse, aber lohnt das?

          Gruß
          Loenne

          Kommentar

          • T 2004
            Heerführer


            • 08.02.2004
            • 1190
            • Niedersachsen

            #6
            Was man wo findet ist eine Sache, ich wollte hier nur das sagen was ich weiß bzw mir vom Archäologen gesagt wurde.

            Gruß T 2004

            Kommentar

            • Entetrente
              Bürger

              • 30.03.2001
              • 167
              • Düsseldorf
              • Minelab Souvereign/ MXT

              #7
              Hallo T 2004,
              solange du das (vom zuständigen Mann) nicht schriftlich hast, hast du gar nichts. Und da sich immer mehr Neuzeitarchäologen auch für WK1+ WK2 interessieren kann es sehr schnell passieren das auch ebenfalls alle diese Funde meldepflichtig werden.

              Fragt besser SCHRIFTLICH nach !
              Es geht um eure Rechts-Sicherheit.

              Besten Gruß
              Zuletzt geändert von Entetrente; 23.09.2007, 01:39.
              Gut Fund und Besten Gruß !

              Kommentar

              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Zitat von Entetrente
                Hallo T 2004,
                solange du das (vom zuständigen Mann) nicht schriftlich hast, hast du gar nichts. Und da sich immer mehr Neuzeitarchäologen auch für WK1+ WK2 interessieren kann es sehr schnell passieren das auch ebenfalls alle diese Funde meldepflichtig werden.

                Fragt besser SCHRIFTLICH nach !
                Es geht um eure Rechts-Sicherheit.

                Besten Gruß
                Hallo Stefan,

                das ist falsch was Du schreibst und das solltest Du als DIGS-Verantwortlicher auch sehr genau wissen.

                Schriftlich steht es im HDSchG, in der Kommentierung zum HDSchG und im Urteil des VG Wiesbaden vom 03.05.2000. Für die Suche nach Gegenständen aus der Zeit nach 1648 benötigst man in Hessen keine Nachforschungsgenehmigung, also auch nicht für die Suche nach WK II.

                Auch wenn es immer mehr Neuzeitarchäologie gibt, damit in Hessen die WKII Suche melde- und genehmigungspflichtig wird, ist eine Änderung des HDSchG notwendig und die wird es nicht geben.

                Wer in Hessen nach WKII suchen will, sollte einen Antrag auf Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung stellen. Diesem Antrag kann das Landesamt nicht nachkommen, weil es dafür keine Rechtsgrundlage hat. Es kann nämlich nur Genehmigungen für die Suche nach Bodendenkmälern erteilen, die vor 1648 liegen. In der schriftlichen Antwort teilt die Behörde dem Antragsteller mit, dass eine denkmalrechtliche Genehmigung für die WK II Suche nicht notwendig ist. Sie teilt weiterhin mit, dass archäologische Zufallsfunde unmittelbar zu melden sind, Koordinatem Fundbeschreibung usw. und eine Fundmeldung zu erstellen ist.

                Viele Grüße

                Walter

                Kommentar

                • TreasureHunter
                  Bürger


                  • 14.08.2007
                  • 171
                  • darmstadt
                  • noch keine

                  #9
                  sag ich doch!

                  Kommentar

                  • Gypsy
                    Heerführer


                    • 19.09.2006
                    • 2570
                    • Wetterau
                    • Tejon & Goldmaxx

                    #10
                    ich mag hessen
                    Liebe Grüße, Gypsy



                    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
                    -oder-
                    Life is what happens while you are busy making other plans.

                    Kommentar

                    • IG Phoenix
                      Heerführer

                      • 17.05.2002
                      • 1106
                      • Uplengen
                      • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                      #11
                      ...nur zur Info:

                      Am Donnerstag, den 04.10. ist ab 19.00 Uhr Sondengängerstammtisch der IG Phoenix Rhein-Main in der Fuchstanzklause, Reifenberger Str. 73 in Frankfurt-Rödelheim. Jeder der Zeit hat und vorbei schauen möchte ist herzlich eingeladen.

                      Viele Grüße

                      Walter

                      Kommentar

                      • Entetrente
                        Bürger

                        • 30.03.2001
                        • 167
                        • Düsseldorf
                        • Minelab Souvereign/ MXT

                        #12
                        Zitat von IG Phoenix
                        Hallo Stefan,

                        das ist falsch was Du schreibst ..........

                        Hallo Walter,
                        gabst du den Tipp es dir schriftlich geben zu lassen ?

                        Das tat ich auch.


                        DAS ist Allgemeingültig. Und gilt in jedem Bundesland.


                        Besten Gruß
                        Gut Fund und Besten Gruß !

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