habe gerade gelesen dass man sich eine "legalisierung" fürs Sondeln besorgen kann. Habe ich da etwas falsch verstanden oder trifft das zu? Wie geht so etwas?
Legalisierung?
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Legalisierung?
Hallo Jungs,
habe gerade gelesen dass man sich eine "legalisierung" fürs Sondeln besorgen kann. Habe ich da etwas falsch verstanden oder trifft das zu? Wie geht so etwas?"Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen"
Zitat Helmut Schmidt (Alt-Bundeskanzler)Stichworte: - -
Du brauchst eine Grabungsgenehmigung nach § 13 Denkmalschutzgesetz.
Hier im Forum heißt das:
Der User sirente63 hat schon einiges darüber geschrieben.
Grüße
Das HemmertZuletzt geändert von Das Hemmert; 16.04.2008, 11:49. -
habsch benutzt nur wusste nicht das es grabgenehmigung heißt."Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen"
Zitat Helmut Schmidt (Alt-Bundeskanzler)Kommentar
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Liebe Grüße, Gypsy


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Wir hören nicht auf zu spielen,weil wir alt werden. Wir werden alt, weil wir aufhören zu spielen.
-oder-
Life is what happens while you are busy making other plans.Kommentar
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hier in brandenburg werden anfragen abgeblockt (da kriegt man dann einen schönen zweiseitigen brief vom landesarchie.persönlich ...)würd mich mal intressieren wie´s in sachsen aussieht !!!???GRUSS STEFAN
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hier gibt keinen genehmigten sondler dabei hat laut presse brandenburg einen seiner bedeutesten goldfunde einem sondler zu verdanken welcher aber nicht öffentl.zur schau gestellt wird laut maz vom sonnabend/sonntag 5/6.januar !!!!da wird nicht zum gespräch oder dergleichen geladen sondern gleich abgelehnt !!!!wie siehts bei euch denn aus in sachsen aus munfrosch wird da auch ohne gespräch gleich abgelehnt !?
gruss stefanGRUSS STEFAN
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Ach was , Hallo erstmal !
Sowohl in Sachsen ( da gibt es eine Zertifizierung für Sondengänger, mit Vorbereitungskurs und Prüfung ) wie auch in Brandenburg gibt es genehmigte Sondler.
Einfach nochmal beim Amt melden und nachfragen.
Ansonsten : www.digs-online.de
Wir helfen gerne.Gut Fund und Besten Gruß !Kommentar
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Für die Sachsen nochmal was von mir, ich bin dabei mal einen Versuch zu starten, habe bloß im Moment wenig Zeit und das muß auch gut vorbereitet werden. Den ersten Kontakt zu einer Mitarbeiterin vom LDA hatte ich schon.
Ente hat Recht, dieser Kurs wird auch in Sachsen angeboten, daß bedeutet aber noch nicht automatisch ne Suchgenehmigung. Wenn ich mal mehr Zeit habe, werde ich mich kümmern, mal schauen was geht.Kommentar
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was soll der kurs kosten? würde da mitmachen."Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat auch das Recht Steuern zu sparen"
Zitat Helmut Schmidt (Alt-Bundeskanzler)Kommentar
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Hallo zusammen,
der Kurs ist das Eine. Die Einstellung in Sachen Sonden gehen, das Andere. Es sollte schon klar sein, daß auch beim Sondieren und dem (ich nenne es Nachgraben) Bergen des Fundes klare Richtlinien gibt. Gabs schon mal zum Thema.
Hier ein Auszug:
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Zitat:Zitat von Wedemärker
"Selbst genehmigte Sondler dürfen auf dem Acker nur im Pflughorizont suchen"
? Wer hat sich das denn einfallen lassen ?
Ist das eine gesetzliche Regel für Sondengänger ? Wenn man Objekte ortet die tiefer als 30 cm liegen muß man liegen lassen ?
welche von den drei Sonden wäre denn nun am eurer Meinung nach am stärksten ?
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Hallo Wedemärker,
mit Pflughorizont ist der Bereich gemeint, der durch Beackerung des Bodens schon etliche Male durchgepflügt wurde. Hierbei werden unter Umständen die Funde aus ihrem Fundzusammenhang gerissen und mehr oder minder im Bereich des "Pflughorizontes" verteilt. Diese Schicht wird auch als "gestörter Boden" bezeichnet. Die Erdschicht, die sich unter dem "gestörten Boden" befindet, bezeichnet man demnach als "gewachsenen" oder auch "ungestörten" Boden. In diesen Schichten lassen sich mit einiger Erfahrung z. B. Gruben, Gräben, Hausgrundrisse und sonstige archäologische Siedlungsstrukturen zweifelsfrei feststellen. Bei den, den Grabungen vorauseilenden Prospektionen, orientiert man sich an den Oberflächenfunden und auch an den bisher bekannten Fundplätzen. Das kann Wiese, Wald und landwirtschaftliche Nutzfläche betreffen. Deshalb ist es auch immer so ein Problem, wenn Funde ausgegraben werden und damit nicht's mehr über den eigentlichen Fundzusammenhang in Erfahrung zu bringen ist.
Hier zum Beispiel http://www.magisch-reisen.de/mythos1.htm wurde der Fundplatz in den vergangenen Jahren mehr als Wiese (Weidefläche) genutzt.
In diesem Fall konnten dort sehr schöne und außerordentlich gut erhaltene Grabbeigaben mit historischem und hohem wissenschaftlichen Wert im Zusammenhang geborgen werden, da im Vorfeld der geplanten Erdgastrasse ein systematisches Vorgehen in archäologischer Hinsicht möglich war.
Nachtrag: Ich vergaß zu erwähnen, daß die Ausstellung zur Zeit nicht mehr aktuell ist.
Beste Grüße vom waldschrat01
Auszug Ende.
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Wer dieses nicht berücksichtigt, hat lediglich nur die Genehmigung mit technischen Hilfsmitteln zu suchen. Mehr nicht. Es geht den Archäologen bei der "Legalisierung" darum, die Sondengänger in ihre Arbeit hinsichtlich einer gemeinsamen Kooperation mit einzubeziehen, die auf Dauer auch Erfolge bringt, um im Miteinander neue Fundplätze zu entdecken. Damit wird man auch der Wissenschaft gerecht und es können ebenfalls durch diese gemeinsame Zusammenarbeit neue Erkenntnisse gewonnen werden. Z. B. Handelsstrukturen, Lebensweise, Verbreitung von Kulturen usw. Vor unserer Zeit bis in die Gegenwart. Zusammenhänge von Ereignissen durch Lokalisierung neuer Fundplätze werden klarer und am besten ist es, wenn sich dieses noch durch zeitlich bestimmbare Fundobjekte belegen läßt. Dazu eignen sich ebenfalls auch Sonden hervorragend.
Diese Einstellung muß ein ernsthafter Sondengänger verinnerlichen, ansonsten nutzt ihm und der Allgemeinheit, die Genehmigung nicht's. Lediglich seiner Vitrine.
Dieses möchte ich mal anmerken, denn wenn solch eine Zusammenarbeit in Zukunft nicht fruchtet, hat es sich bestimmt irgendwann mal wieder mit den Genehmigungen erledigt
Auch in Mecklenburg bestehen seitens der Archäologen Absichten, eine Zusammenarbeit mit Sondengängern anzustreben. Doch auch hier gibt es klare Vorgaben und Richtlinien. Natürlich nur in Verbindung eines Lehrganges mit erfolgreichem Abschluß. Wer allerdings letzendlich in den Genuß der Genehmigung kommen wird, ist bestimmt auch eine Vertrauenssache. Andere Vorgehensweisen können diese beiderseitige Entwicklung nur hemmen. Leider bekomme ich manchmal das Gefühl, daß es nur um das Finden von Objekten als Solches geht 
Bedenkt also bitte, daß es nicht nur um eine "Buddelerlaubnis" geht, sondern um ernsthafte Mitarbeit. Auch dabei kann man Spaß haben.
Beste Grüße vom waldschrat01
P.S. Hallo Wedemärker,
ich habe Dich nur zitiert, weil Du damals eine der wichtigsten Kernfragen gestellt hattest
Zuletzt geändert von waldschrat01; 17.04.2008, 12:20.Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.Kommentar
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Soweit war ich noch nicht, gut Ding will Weile haben.
Und einfach so mal "anmelden" ist nicht, Du mußt Dein Vorhaben auch genau begründen und wie der Waldschrat schon bemerkt hat gehts da nicht nur um ne Erlaubnis zum "Buddeln", da hängt noch mehr dran. Genehmigung von Eigentümer, Beantragung des Gebietes deiner Nachforschung, Kontakt zu einem zuständigen Archäologen, Funddokumentierung, Fundmeldung......Kommentar
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Danke ogrikaze,
kleiner Nachtrag von mir für die Interessierten oder noch Zweifelnden.
Wie wichtig ein ordnungsgemäßes Vorgehen beim Auffinden und Bergen von Funden ist, wird noch einmal in dem von mir vorher eingestellten Link deutlich.
Hier ein Auszug aus dem Text:
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............Obwohl natürlich nach so langer Zeit keine Textilien erhalten geblieben sind, konnte anhand der am Halsschmuck haften gebliebenen Resten, die durch die Bronze konserviert wurden, nachgewiesen werden, dass sie vermutlich einen Schleier aus Wildseide getragen hat. Ihr Oberkörper war von einem Lederumhang mit Zierknöpfen und einem hemdartigen Obergewand mit einer Bortenverzierung bedeckt gewesen. An Armen und Beinen sowie am Hals trug sie meisterlich gefertigten Schmuck. Alle Schmuckstücke weisen deutlich sichtbare Gebrauchspuren auf und zeigen, dass sie über einen längeren Zeitraum getragen wurden.............
Quelle:http://www.magisch-reisen.de/mythos1.htm
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Bei einem normalen Bergen und einer sofortigen nachfolgenden Reinigung des bronzenen Halskragens wären die Seidenreste, die sich an ihm befunden haben, nicht nachgewiesen worden und demzufolge auch keine Handelsbeziehungen zu anderen Kulturen.
Gruß waldschrat01Zuletzt geändert von waldschrat01; 17.04.2008, 15:11.Es ist besser zu schweigen und alle glauben zu lassen, man sei ein Trottel, als den Mund aufzumachen und alle Zweifel zu beseitigen.Kommentar
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Genehmigung
also, ich musste meine Genehmigung schlussendlich beim Hochbauamt beantragen(nach verwirrenden Aussagen vom Förster *mach doch, was du willst, aber stör nicht die Tiere im Wald*
Das konnte ich so nicht glauben und hab jetzt halt meine Genehmigung für mein Kreisgebiet mit sämtlichen Ortsteilen für 57,50€
Natürlich nur bis zur bewussten Pflugtiefe und Verpflichtung zur Meldung*lol
Da ich in NRW wohne, werd ich brav alles melden, weil laut Gesetz alles mindestens hälftig mir gehört, so kann ich entspannt rumlaufen:-)es geht immer weiterKommentar





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