Im guten Glauben ...

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  • Entetrente
    Bürger

    • 30.03.2001
    • 167
    • Düsseldorf
    • Minelab Souvereign/ MXT

    #1

    Im guten Glauben ...

    So kann es gehen > http://www.digs-online.de/forum/view...?p=10048#10048
    Gut Fund und Besten Gruß !
  • Colin († 2024)
    Moderator

    • 04.08.2006
    • 10262
    • "Oppidum Ubiorum"
    • the "Tejon" (what else..?)

    #2
    echt hart...

    Für den Rentner tut es mir leid das er in eine solche Lage gebracht wurde, aber ihm Naivität vorzuwerfen, kann man eigentlich nur anhand der Auktion deuten...

    aber wie geschrieben, so kann es gehen...

    Gruß Colin


    "In dubio melior est conditio possidentis" - "Im Zweifel verdient der Besitzer Vorzug"



    "Fotowettbewerbgewinner" 02.22 / 12.22 / 07.23 / 04.24
    "Fotowettbewerbmitgewinner" 10.21 / 01.22 / 05.23


    Colin hat uns am 16.07.2024
    nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
    In stillem Gedenken,
    das SDE-Team

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    • curious
      Heerführer


      • 25.04.2004
      • 3859
      • Köln
      • tesoro/ebinger

      #3
      Aktuelle Nachrichten aus Politik, Sport und Wirtschaft aus Thüringen. Dazu Kommentare, Kolumnen und detaillierte Hintergrundberichte aus allen Ressorts der OSTTHÜRINGER ZEITUNG.


      Hier mal der link ohne "Umwege"
      Gruß Alex

      Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
      Woddy Allen
      यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

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      • SolidSnake
        Ritter


        • 25.01.2008
        • 341
        • 59075 Hamm in NRW
        • Garrett ACE 150

        #4
        Eine große Sauerei finde ich das,da klauen die den Rentner die Münzen die er von SEINEM geld GEKAUFT hat,der wird seine Schätzchen nie wieder sehen.

        Nur weil er sich ein paar Münzen im Netz gekauft hat klauen sie ihm sein Eigentum und er bekommt auch noch Ärger.Ich hoffe er bekommt alles was ihm der Staat geklaut hat zurück oder zumindest Schadenersatz.

        Mfg,Snake.
        Ehec-Bakterien sind die gerechte Strafe dafür, dass sich Vegetarier über BSE und Maul- und Klauenseuche lustig gemacht haben.

        Ich suche immer Leute für Erkundungen etc., wer Lust hat und aus Drensteinfurt, Münster, Hamm, Dortmund und Umgebung kommt dann meldet euch, ich hole auch Leute unterwegs ab.

        Kommentar

        • TesoroCibola
          Banned
          • 24.06.2007
          • 1174
          • Afghanistan - Camp
          • DETECTEUR DE METAUX TESORO

          #5
          Richterliche Beschlüsse werden teilweise Blanko unterschrieben, insb. dann wenn der Richter sein Wochenende genießen möchte. Der Staatsanwalt füllt das Blanko-Dokument aus und fertig ist der Durchsuchungsbeschluß.

          Sollten die Münzen auch so unbedeutend sein für den Staat und dessen Gier lohnt es sich sogar eine Münze für 5€ zu beschlagnahmen. Die Sammlung wird der Rentner nicht wieder sehen denn dann würde dem Staat ein Verlustgeschäft entstehen. Natürlich gibts oben drauf noch eine Geldstrafe also doppelter Gewinn für den Staat.

          Traurige Geschichte und für Digs ein gefundenes Fressen
          Verkaufe Suchspule 21x25 Spider (4-Pin Stecker) Preis VB

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          • Gemueselaste
            Ritter


            • 18.05.2004
            • 367
            • Landau
            • UWM 20

            #6
            Allerdings sollte man mit voreiligen Schlüssen warten.

            1. steht nirgends was über den Verfahrensausgang, alles was gäußert wird sind Vermutungen des Autors.

            2. ist es klar das man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, stellt Euch mal auf die Andere Seite: Euch wird das Auto gestohlen, weiterveräußert uznd der neue Besitzer sagt "Gekauft ist Gekauft" und der Einzige der was davon hat seid Ihr die sich n neues Auto kaufen können.

            3. Durchsuchungsbeschlüsse sind die Hohe Kunst der Strafprozessordnung und ich kenne keinen Fall in dem so ein Dokument blanko vorgefertigt wird um das WE zu genießen - es gibt den Fall der "Gefahr im Verzug" doch das liegt hier nicht vor und dort gelten auch sehr strenge Regeln, sowohl vor der Dusu, als auch danach.

            4. nur weil etwas beschlagnahmt wird heisst es nicht, dass es ins Eigentum des Staates übergeht - wie hier vermutet wird.

            5. und nur weil jem. behauptet ein unbeschriebenes Blatt zu sein stimmt das nicht in jedem Fall - ihr wisst ja, Pferde und Apotheken.

            Also mal wieder runterkommen, abwarten und nicht immer gegen den Staat schimpfen, schließlich möchten wir Deutschen ja auch unsere durch Allierte geraubte Beutekunst wieder an die Wand hängen können.

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            • samson
              Heerführer

              • 03.10.2000
              • 1785
              • Eich bei Worms
              • Whites DFX, XP Deus

              #7
              Sagen wir mal so: Wenn man etwas derartiges ersteigert, ohne einen 100%ig wasserdichten Herkunftsnachweis, muss man damit rechnen illegale Ware zu erhalten.
              Wenn ich ein Navigationssystem bei EGAY ersteigere, wo der Anbieter in Polen oder Litauen sitzt, kann ich ja ebenfalls davon ausgehen, wenig Freude damit zu haben.

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              • Bingo
                Heerführer

                • 06.10.2001
                • 2553
                • Siegen
                • In einem Archiv nicht erforderlich

                #8
                Zitat von curious
                Der link funzt bei mir leider nicht.

                Bingo

                Kommentar

                • Bingo
                  Heerführer

                  • 06.10.2001
                  • 2553
                  • Siegen
                  • In einem Archiv nicht erforderlich

                  #9
                  Zitat von Gemueselaste
                  Allerdings sollte man mit voreiligen Schlüssen warten.


                  Zitat von Gemueselaste
                  2. ist es klar das man an Diebesgut kein Eigentum erwerben kann, stellt Euch mal auf die Andere Seite: Euch wird das Auto gestohlen, weiterveräußert uznd der neue Besitzer sagt "Gekauft ist Gekauft" und der Einzige der was davon hat seid Ihr die sich n neues Auto kaufen können.
                  Das entspricht der gesetzlichen Regelung. Ein gutgläubiger Erwerb im Sinne von § 932 BGB ist an gestohlenen, verloren oder sonst abhanden gekommenen Gegenständen nicht möglich. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 935 BGB. Diese Vorschrift dient dem Schutz des Eigentums Dritter.

                  Zitat von Gemueselaste
                  3. Durchsuchungsbeschlüsse sind die Hohe Kunst der Strafprozessordnung und ich kenne keinen Fall in dem so ein Dokument blanko vorgefertigt wird um das WE zu genießen - es gibt den Fall der "Gefahr im Verzug" doch das liegt hier nicht vor und dort gelten auch sehr strenge Regeln, sowohl vor der Dusu, als auch danach.
                  Ein Dursuchungsbeschluss muss von der Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht beantragt werden. Ein Richter prüft dann autonom, ob die Voraussetzungen für den Erlass vorliegen. Es ist keinesfalls so, dass dem Antrag in jedem Fall stattgegeben wird.

                  Zitat von Gemueselaste
                  4. nur weil etwas beschlagnahmt wird heisst es nicht, dass es ins Eigentum des Staates übergeht - wie hier vermutet wird.

                  Also mal wieder runterkommen, abwarten und nicht immer gegen den Staat schimpfen, schließlich möchten wir Deutschen ja auch unsere durch Allierte geraubte Beutekunst wieder an die Wand hängen können.
                  In vollem Umfang anschließend.

                  Bingo

                  Kommentar

                  • curious
                    Heerführer


                    • 25.04.2004
                    • 3859
                    • Köln
                    • tesoro/ebinger

                    #10
                    Zitat von Bingo
                    Der link funzt bei mir leider nicht.

                    Bingo
                    Muß am Brouser liegen, bei mir geht es. (firefox)
                    Gruß Alex

                    Selbst eine kaputte Uhr geht zweimal am Tag richtig.
                    Woddy Allen
                    यहां तक कि एक टूटी हुई घड़ी ठीक दो बार एक दिन है. वुडी एलेन

                    Kommentar

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