Antwort vom Kreisarchäologen

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  • lunepi
    Bürger


    • 18.01.2006
    • 161
    • LK ROW
    • ACE 150

    #1

    Antwort vom Kreisarchäologen

    Moin Zusammen,

    Ich hatte mich mal an den Kreisarchi gewendet mit der Frage nach Genehmigung etc. Da es ja schon viel Diskussion dazu gegeben hat ( Der Letzte Thread dazu wurde ja leider schon geschlossen - dabei habe ich schon auf die Grabenkämpfe gewartet ) wollte ich euch die Antwort nicht vorenthalten.


    <Zitat>
    Einfach so losziehen ist rechtlich nicht unbedenklich. Die Gesetzeslage ist in Niedersachsen momentan folgende:
    1. findet jemand ein Objekt, dass keiner Person mehr zugeordnet werden kann, gehört die Hälfte dem Grundeigentümer und die andere Hälfte dem Finder (BGB).
    2. jegliche Art von Erdbewegung oder Grabung sind genehmigungspflichtig 3. alle Funde müssen der zuständigen Behörde gemeldet und zu Dokumentationszwecken vorübergehend überlassen werden 4. nichtgenehmigte Maßnahmen sind entweder eine Ordnungswidrigkeit oder bei Zerstörung des Bodendenkmals ein Straftatbestand

    Da Funde, die mit der Metallsonde getätigt werden, in der Regel mehr oder minder tief im Boden stecken, ist die ganze Aktion genehmigungspflichtig - zumal Sie auch gezielt Bodenfunde suchen.

    Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, empfehle ich, dass Sie einmal hier vorbei kommen und wir über Bergung und Dokumentation von Bodenfunden sowie die rechtlichen Grenzen etc. unterhalten. Ich kann Ihnen dann eine befristete Genehmigung ausstellen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Jahresende oder so) müssten Sie dann die getätigten Funde hier melden (und bekommen sie anschließend zurück).

    Ein spezielles Zertifikat für Metallsuchgeräte gibt es noch nicht, wird aber auf Landesebene diskutiert. Mit dem oben beschriebenen Weg sollten wir aber leben können.
    </Zitat>

    Das hört sich für mich ziemlich gut an und ich werde mir mal ein Termin besorgen. Ich denke mit der Mail ist auch klar wie es um den eigen Grund und Boden bestllt ist. Es es gehört zu hälfte dem Eigentümer (mir) und zur Hälfte mir aber ich muss Funde der zuständigen Behörde melden...

    Grüße
    Lunepi
    Zuletzt geändert von lunepi; 23.07.2008, 06:37.
  • erich 1964
    Heerführer


    • 31.08.2007
    • 4108
    • Raetia - Rätien
    • Cibola SE , Ace 150, Garrett Pro Pinpointer

    #2
    Hallo lunepi!
    Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, empfehle ich, dass Sie einmal hier vorbei kommen und wir über Bergung und Dokumentation von Bodenfunden sowie die rechtlichen Grenzen etc. unterhalten. Ich kann Ihnen dann eine befristete Genehmigung ausstellen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Jahresende oder so) müssten Sie dann die getätigten Funde hier melden (und bekommen sie anschließend zurück).
    Klingt doch symphatisch und entgegenkommend - würd ich sicher nen Termin ausmachen!!
    mfg Erich
    Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!

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    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25923
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      ... die Erkenntnis des letzten Absatzes wird ja in so ziemlich jeder Diskussion zum Besten gegeben. Aber das das bei einigen wenig nutzt, hast Du ja mitbekommen.

      ... und wenn Du den Kontakt erst einmal aufgenommen hast, dann wird auch sehr schnell geklärt sein, daß Du nicht JEDEN Fund vorlegen mußt. Den offensichtlichen Müll wirst Du wohl daheim direkt entsorgen können.
      ... und offensichtliche Neuzeitfunde brauchen die auch nicht.
      Aber das klärt Ihr dann sicher im Detail.

      ... bevor sich jetzt die Bedenkenträger-Fraktion wieder auf den Plan gerufen fühlt, weil das im Original-Wortlauf ja ein Riesenverwaltungsakt werden würde, und man so viel Altmetall doch unmöglich dahin schleppen kann ...

      Und den Passus "jegliche Grabungstätigkeit" ist genehmigungspflichtig braucht auch keiner auf die Tagesordnung zu zerren ...
      Kernaussage ist, daß man sich einer Zusammenarbeit UND Genehmigung NICHT sperrt.
      Wobei unsere lieben "Bedenkenträger" halt immer wieder ein kleines Verständnisproblem mit dem Wort "Zusammenarbeit" haben. Das ist halt keine Einbahnstraße ... Das hat was mit "geben und nehmen" zu tun. Mit Erstgenanntem hat der eine oder andere ja leichte Probleme ...


      Danke für die Info!
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

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      • El Manganito
        Bürger


        • 02.11.2006
        • 188
        • Ilfeld/Süd-Harz
        • in Arbeit!

        #4
        Da habt Ihr aber noch nicht in Thüringen nachgefragt. Da soll es viel schlimmer zugehen. Sondengehen ist dort grundsätzlich verboten, habe ich jedenfalls aus berufener Quelle gehört . Vielleicht weiß da jemand mehr.
        Dagegen klingen ja die oben verlesenen Angebote aus Niedersachsen
        wie aus einem Sondengängerschlaraffenland .
        Zuletzt geändert von El Manganito; 23.07.2008, 07:24.
        Glück Auf !
        Jürgen

        Moral ist die positive Balance des Verstandes!
        J.W., 25.04.2004

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        • aurora
          Ritter


          • 24.06.2007
          • 352
          • Pfalz
          • Tiny, Minipuls3, Cibola SE

          #5
          Na, das hört sich doch gut an, glückwunsch!!
          Was michnoch interessieren würde ist, was du denen geschrieben hast, also die orginal mail *neugierig sei*

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          • lunepi
            Bürger


            • 18.01.2006
            • 161
            • LK ROW
            • ACE 150

            #6
            Zitat von El Manganito
            Sondengehen ist dort grundsätzlich verboten, habe ich jedenfalls aus berufener Quelle gehört . Vielleicht weiß da jemand mehr.
            Dann würde ich ja einfach mal fragen, satt Quellen zu trauen. Was verdammt ist dabei? Es tut nicht weh, keiner beisst auch in Thüringen nicht...
            Das schlimmst was passieren kann ist, das man es amtlich hat, dass man illegal unterwegs ist. Also alle Zweifel beseitigt

            Und ehrlich gesagt, ich kann damit super gut leben Funde vorzulegen ( kann intressant werden ) und die begrenzte Erlaubnis sehe ich auch nicht als Problem an. Wenn ich mich ordentlich benehme, steht dem Hobby nix im Weg.

            Geben und nehmen - ich gebe sorgnix völlig recht....


            Gruß Lunepi

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            • SeekandFind
              Banned
              • 23.05.2008
              • 1509
              • Region Cuxhaven
              • Bounty Hunter IV

              #7
              Zitat von lunepi
              Moin Zusammen,

              Ich hatte mich mal an den Kreisarchi gewendet mit der Frage nach Genehmigung etc.
              Danke für diese Informationen!

              Martin

              Kommentar

              • Dackelfreund
                Heerführer


                • 25.11.2006
                • 4708
                • .........
                • -------------

                #8
                Zitat von Sorgnix
                ... die Erkenntnis des letzten Absatzes wird ja in so ziemlich jeder Diskussion zum Besten gegeben. Aber das das bei einigen wenig nutzt, hast Du ja mitbekommen.

                ... und wenn Du den Kontakt erst einmal aufgenommen hast, dann wird auch sehr schnell geklärt sein, daß Du nicht JEDEN Fund vorlegen mußt. Den offensichtlichen Müll wirst Du wohl daheim direkt entsorgen können.
                ... und offentsichtliche Neuzeitfunde brauchen die auch nicht.
                Aber das klärt Ihr dann sicher im Detail.

                ... bevor sich jetzt die Bedenkenträger-Fraktion wieder auf den Plan gerufen fühlt, weil das im Original-Wortlauf ja ein Riesenverwaltungsakt werden würde, und man so viel Altmetall doch unmöglich dahin schleppen kann ...

                Und den Passus "jegliche Grabungstätigkeit" ist genehmigungspflichtig braucht auch keiner auf die Tagesordnung zu zerren ...
                Kernaussage ist, daß man sich einer Zusammenarbeit UND Genehmigung NICHT sperrt.
                Wobei unsere lieben "Bedenkenträger" halt immer wieder ein kleines Verständnisproblem mit dem Wort "Zusammenarbeit" haben. Das ist halt keine Einbahnstraße ... Das hat was mit "geben und nehmen" zu tun. Mit Erstgenanntem hat der eine oder andere ja leichte Probleme ...


                Danke für die Info!
                Jörg


                auch ehrenamtliche mitarbeiter sind gerne gesehen.
                ich sage nur gelbe Nummerschilder

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                • lunepi
                  Bürger


                  • 18.01.2006
                  • 161
                  • LK ROW
                  • ACE 150

                  #9
                  Zitat von aurora
                  Na, das hört sich doch gut an, glückwunsch!!
                  Was michnoch interessieren würde ist, was du denen geschrieben hast, also die orginal mail *neugierig sei*
                  Nicht das auf dem nächst Archäologentreffen alle sich über SPAMs mit folgenden Inhalt beklagen....

                  <Zitat>
                  Ich habe mir eigentlich in erster Linie wegen eines verloren gegangen Eherings einen Metalldetektor zugelegt. Ich habe aber schon immer mal mit dem Gedanken gespielt das Geld aus zugeben. Nun ist das Gerät da und ich würde wohl gerne mal damit im Raum XXXX mal losziehen. Da ich aber schon länger im Internet in den einschlägigen Foren lese und meine Frau Geschichte studiert hat, ist mir die besondere Verantwortung im Umgang mit eventuellen Funden und den Fundstellen bewusst.
                  Daher die Frage, darf ich in der Umgebung von XXXX suchen? Wenn ja gibt es Stellen wo nicht? Brauch ich grundsätzlich eine Genehmigung von Ihnen oder reicht die Nachfrage bei dem entsprechenden Grundbesitzer aus?
                  Oder gibt es sonst noch Dinge die ich beachten muss?
                  Viele Fragen, aber einfach so losziehen wollte ich auch nicht.
                  </Zitat>


                  Gruß Lunepi

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                  • El Manganito
                    Bürger


                    • 02.11.2006
                    • 188
                    • Ilfeld/Süd-Harz
                    • in Arbeit!

                    #10
                    Hi lunepi,
                    also, ich bin seit einigen Jahren Bodendenkmalpfleger und Mitglied im Geschichtsverein Nordhausen und bin natürlich auch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde NDH in Kontakt, und wenn von dort die Information kommt, dass das Sondengehen in Thüringen verboten ist, gehe ich von einem hohen Wahrheitsgehalt aus. Deswegen brauche ich mich über eine Zusammenarbeit, was Sondenfunde betrifft, mit den Behörden in Thüringen nicht zu unterhalten.
                    Richtig ist Euer Hinheis, sich genauer zu erkundigen, vor allem schriftliche Gesetzesaussagen zu sichten. Das werde ich tun. Danke!
                    Ich habe übrigens alle Funde, die ich bisher gemacht habe, bisher leider ohne Detektor, der UDB vorgelegt. Wir stehen in engen Kontakt.
                    Glück Auf !
                    Jürgen

                    Moral ist die positive Balance des Verstandes!
                    J.W., 25.04.2004

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                    • lunepi
                      Bürger


                      • 18.01.2006
                      • 161
                      • LK ROW
                      • ACE 150

                      #11
                      Hm, ok. Aber wie gesagt, fragen kostet nix. Hier falls du es nicht schon hast ein Link. Da steht nix von verboten im Allgemeinen, sondern nur von "Du brauchst eine Genehmigung und alles was du findest gehört erstmal pauschal uns". So weit natürlich nur mein privater juristischer Sachverstand
                      Ein Volljurist wird das anders sehen und der Denkmalpfleger noch mal anders und ob es eine Genehmigung auf Grund einer freundlichen Nachfrage steht dort leider auch nicht. Aber eine grundsätzliches Verbot kann ich auch nicht entdecken.

                      Gruß Lunepi

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                      • lunepi
                        Bürger


                        • 18.01.2006
                        • 161
                        • LK ROW
                        • ACE 150

                        #12
                        Moin Zusammen,

                        hatte gestern ein super Gespräch mit dem Kreisarchäologen. Eine Stunde haben wir über Funde, Fundbehandlung, Dokumentation und Rechtliches unterhalten. Das war zum einen sehr lehrreich und zum anderen auch super spannend.
                        Jetzt habe ich die schon angekündigte Genehmigung mit einer Befristung. Aber er hat schon angedeutet, dass es ein geben und nehmen ist. Wenn ich alle Funde vorzeige (behalten darf ich alle , er muss sie nur registrien) dann wird die Genehmigung verlängert, erweitert und es könnten noch mehr detailiertere Tipps rausspringen.
                        Ich muss sagen ich mehr als zufrieden. Ich kann nur jedem raten sich einfach mal mit dem zuständigen Archi zu unterhalten.
                        Da er das gerade ins Netzgestellt hat, hier gibt es Formblätter zur Funddokumentation. Da er auch eine Openoffice Version abgelegt hat, kann man das schnell anpassen an den eigenen LK.

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                        • Dackelfreund
                          Heerführer


                          • 25.11.2006
                          • 4708
                          • .........
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                          #13
                          na also geht doch,hoffe so mancher sondler traut sich jetzt auch.
                          gruss micha
                          ich sage nur gelbe Nummerschilder

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