Moin Zusammen,
Ich hatte mich mal an den Kreisarchi gewendet mit der Frage nach Genehmigung etc. Da es ja schon viel Diskussion dazu gegeben hat ( Der Letzte Thread dazu wurde ja leider schon geschlossen - dabei habe ich schon auf die Grabenkämpfe gewartet
) wollte ich euch die Antwort nicht vorenthalten.
<Zitat>
Einfach so losziehen ist rechtlich nicht unbedenklich. Die Gesetzeslage ist in Niedersachsen momentan folgende:
1. findet jemand ein Objekt, dass keiner Person mehr zugeordnet werden kann, gehört die Hälfte dem Grundeigentümer und die andere Hälfte dem Finder (BGB).
2. jegliche Art von Erdbewegung oder Grabung sind genehmigungspflichtig 3. alle Funde müssen der zuständigen Behörde gemeldet und zu Dokumentationszwecken vorübergehend überlassen werden 4. nichtgenehmigte Maßnahmen sind entweder eine Ordnungswidrigkeit oder bei Zerstörung des Bodendenkmals ein Straftatbestand
Da Funde, die mit der Metallsonde getätigt werden, in der Regel mehr oder minder tief im Boden stecken, ist die ganze Aktion genehmigungspflichtig - zumal Sie auch gezielt Bodenfunde suchen.
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, empfehle ich, dass Sie einmal hier vorbei kommen und wir über Bergung und Dokumentation von Bodenfunden sowie die rechtlichen Grenzen etc. unterhalten. Ich kann Ihnen dann eine befristete Genehmigung ausstellen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Jahresende oder so) müssten Sie dann die getätigten Funde hier melden (und bekommen sie anschließend zurück).
Ein spezielles Zertifikat für Metallsuchgeräte gibt es noch nicht, wird aber auf Landesebene diskutiert. Mit dem oben beschriebenen Weg sollten wir aber leben können.
</Zitat>
Das hört sich für mich ziemlich gut an und ich werde mir mal ein Termin besorgen. Ich denke mit der Mail ist auch klar wie es um den eigen Grund und Boden bestllt ist. Es es gehört zu hälfte dem Eigentümer (mir) und zur Hälfte mir aber ich muss Funde der zuständigen Behörde melden...
Grüße
Lunepi
Ich hatte mich mal an den Kreisarchi gewendet mit der Frage nach Genehmigung etc. Da es ja schon viel Diskussion dazu gegeben hat ( Der Letzte Thread dazu wurde ja leider schon geschlossen - dabei habe ich schon auf die Grabenkämpfe gewartet

<Zitat>
Einfach so losziehen ist rechtlich nicht unbedenklich. Die Gesetzeslage ist in Niedersachsen momentan folgende:
1. findet jemand ein Objekt, dass keiner Person mehr zugeordnet werden kann, gehört die Hälfte dem Grundeigentümer und die andere Hälfte dem Finder (BGB).
2. jegliche Art von Erdbewegung oder Grabung sind genehmigungspflichtig 3. alle Funde müssen der zuständigen Behörde gemeldet und zu Dokumentationszwecken vorübergehend überlassen werden 4. nichtgenehmigte Maßnahmen sind entweder eine Ordnungswidrigkeit oder bei Zerstörung des Bodendenkmals ein Straftatbestand
Da Funde, die mit der Metallsonde getätigt werden, in der Regel mehr oder minder tief im Boden stecken, ist die ganze Aktion genehmigungspflichtig - zumal Sie auch gezielt Bodenfunde suchen.
Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, empfehle ich, dass Sie einmal hier vorbei kommen und wir über Bergung und Dokumentation von Bodenfunden sowie die rechtlichen Grenzen etc. unterhalten. Ich kann Ihnen dann eine befristete Genehmigung ausstellen. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt (Jahresende oder so) müssten Sie dann die getätigten Funde hier melden (und bekommen sie anschließend zurück).
Ein spezielles Zertifikat für Metallsuchgeräte gibt es noch nicht, wird aber auf Landesebene diskutiert. Mit dem oben beschriebenen Weg sollten wir aber leben können.
</Zitat>
Das hört sich für mich ziemlich gut an und ich werde mir mal ein Termin besorgen. Ich denke mit der Mail ist auch klar wie es um den eigen Grund und Boden bestllt ist. Es es gehört zu hälfte dem Eigentümer (mir) und zur Hälfte mir aber ich muss Funde der zuständigen Behörde melden...
Grüße
Lunepi
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