Wieder mal ein Anfänger

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  • Cortez
    Lehnsmann

    • 20.08.2001
    • 42
    • Bayern, München

    #1

    Wieder mal ein Anfänger

    Hi

    Ich bin ein totaler Anfänger in der Schatzsucherszene (ja noch einer =) ) und wollte mal fragen wie das jetzt eigentlich genau ist mit dem Rechtlichen ist...(wahrscheinlich hört ihr diese frage jetzt zum dreinundzwanzigtausendsten mal =) )

    Ich weiß natürlich wenn ich auf fremden Grund "arbeite (wie das immer so schön in Lektüren beschrieben ist)" =) muss ich 50% an den Eigentümer abgeben.

    Aber wie ist das z.B. wenn der Eigentümer jetzt nichts weiß von meinen Suchvorgängen und ich ihm den fund melde?
    Habe ich dann immer noch anspruch auf meienn fund, oder kann ich froh sein wenn jener auf eine anzeige verzichtet?

    Außerdem frage ich mich wie das auf gemeindegrund bzw. staatl. grundstücken ist.

    Gibt es eiegntlich soetwas wie ein vorkaufsrecht für den staat in bayern?

    Ich habe auch euren beitrag über das ausfindigmachen von grundstückbesitzern gelesen...
    Kommt wirklich sofort ein eintrag in die akte nur weil man mal nach dem eigentümer des jeweiligen grundes gefragt hat?!

    Zum Abschluss würde es mich noch interessieren ob man sich jetzt schon strafbar macht wenn man ohne erlaubnis im wald sucht oder erst wenn man etwas (wertvolles?) ausgräbt.

    Jemand hat mir einmal erzählt das man sich schon strafbar macht wenn man gezielt nach verborgenen schätzen recherchiert....

    Stimmt das?

    Naja, ich hoffe ich habe hier jetzt kein tabu-thema o.ä. angeschnitten =)

    Würde mich auch sehr freuen Kontakte zu anderen Sondlern zu knüpfen (meine e-mailadresse habt ihr ja), da ich selbst noch relativ unerfahren bin (vor allem im praktischen)

    Ich komme übrigens aus Bayern im Raum München.

    Würde mich freuen was von euch zu hören

    schon mal vielen dank im voraus

    Cortez
    »Das ist es eben, was wir suchen, große Schätze und große Gefahren.«

    Cortez (nach Verbrennung seiner Schiffe)
  • MaMü

    #2
    Gott zum Gruße, Cortez

    Nett dich kennen zu lernen. Bin auch noch nicht lange dabei, aber wenn du mal Bock auf ne Runde sondeln hast, wir sind mittlerweile schon so 3-4 Leutchen aus München, meld dich einfach mal.
    Tip: Lies dich mal so quer durchs ganze Forum, dann wird schnell einiges klarer.

    Kommentar

    • ClausBremen
      Ratsherr

      • 21.07.2001
      • 206
      • Bremen
      • Bounty-Hunter

      #3
      Hallo Cortez,

      erst einmal Glückwunsch zu dem sehr passenden Nick.
      Mach's doch wie er - frag nicht soviel, geh einfach los und erobere. Hätte Cortez damals nach Erlaubnissen, Genehmigungen, Risiken und Nebenwirkungen gefragt, würde seinen Namen heute niemand mehr kennen.

      Über das Teilen des Eigentums an Funden mach Dir doch erst dann Gedanken, wenn Du was (wertvolles) gefunden hast. Kommt selten genug.

      Ein Privateigentümer hat natürlich immer das Recht, Dich von seinem Grund zu weisen. Ebenso ergeben sich verschiedene rechtliche Fragen, wenn Du bei "unerlaubter" Suche auf Privatgrund tatsächlich etwas findest.

      Natürlich bist Du verpflichet, grundsätzlich jeden Fund zu melden. Wenn es nichts "antikes" ist, muss es normalerweise für 12 Monate auf's Fundamt und wenn es "antik" ist, musst Du es - zumindest vorübergehend - der zuständigen unteren Denkmalbehörde zur Verfügung stellen.

      Und gezielt nach Bodendenkmälern suchen darfst Du (natürlich !!) nirgendwo. Macht von uns auch keiner.
      Dafür bedürfte es der Genehmigung durch das Landesdenkmalamt. Und die kriegt kein Hobby-Sucher.

      Solltest Du Schrott, Müll, wertlosen Kram finden (sowas soll vorkommen !), musst Du das natürlich niemandem anzeigen.

      Wann Fundsachen meldepflichtig/abgabepflichtig sind, entscheidet Dein gesunder Menschenverstand. Das ist nicht anders als mit einer Fundsache aus der Strassenbahn oder dem Fussballstadion.

      Stösst Du beim ungezielten (Betonung auf "un" !) Sondieren jedoch einmal auf ein Bodendenkmal, so darfst Du dass natürlich nicht weiter öffnen oder gar ausräumen - sofern Du es als solches erkennst - sondern Du musst umgehend die zuständige Denkmalbehörde informieren.

      Verantwortungsbewusste Sondengänger (also die meisten von uns) haben immer verschiedene Unterlagen bei sich:

      1.) Telefon-/Fax-/Handy-Nummern der wichtigsten Leute der nächsten Denkmalbehörde, um diese im Fall der Fälle sofort verständigen zu können;

      2.) ein Formular "Fundmeldung" für die Aufnahme von Funddaten einschl. Beschreibung, Ort, Koordinaten, georteter Tiefe usw. usw., so dass man der Denkmalbehörde in schriftlicher Form den meldepflichtigen Fund anzeigen kann.

      Selbst Förster, Bauern und evtl. sogar misstrauische Polizisten werden lockerer, wenn ein Sondengänger ihnen mit solch wichtigen Papieren vor der Nase herumwedelt.

      So - das war ja schon wieder ein ganzer Roman ....

      ... noch Fragen ???

      ClausBremen :BUMM
      Zuletzt geändert von ClausBremen; 23.08.2001, 08:58.
      Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg,
      wenige in Bezug auf das Ziel.
      Friedrich Nietzsche (1844-1900)

      Kommentar

      • Cortez
        Lehnsmann

        • 20.08.2001
        • 42
        • Bayern, München

        #4
        Danke

        Hi ClausBremen

        Vielen Dank erstmal für deinen langen informativen Forumseintrag =)

        Es sind zwar immer noch ein paar fragen offen. Aber ich denke das ist ganz normal für mich als Anfänger wäre ja langweilig wenn man schon alles von geburt an könnte =)

        Übrigens auch danke für das kompliment meinen Nick-Name betreffend =)

        Ich hoffe ich muss nicht noch einen Indianerstamm ausrotten um auf das sagenumwobene "El Dorado" zu stoßen =)

        Bin da übrigens für jede Hilfe sehr dankbar =)

        Würde mich aber echt freuen wenn man sich mit anderen Münchnern mal auf ne Runde sondlen treffen könnte

        auf bald

        Cortez
        »Das ist es eben, was wir suchen, große Schätze und große Gefahren.«

        Cortez (nach Verbrennung seiner Schiffe)

        Kommentar

        • Rabbit
          Landesfürst

          • 09.09.2000
          • 754
          • Bayern
          • Garrett GTI 2500

          #5
          Hallo Cortez,

          herzlich willkommen, Münchener kann es hier nie genug geben.

          Meine Antwort gilt, sofern es um länderspezifische Rechtsfragen geht, für Bayern.

          Theoretisch brauchst du die Erlaubnis des Grundeigentümers (z.B. in Staatsforsten das Forstamt).

          Unterschiedliche Auffassungen gibt es bei der Frage, ob du immer eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung brauchst (bei der unteren Denkmalschutzbehörde des für das Suchgebiet zuständigen Landratsamtes zu beantragen.) Nach meiner Auffassung brauchst du das nur beantragen, wenn du 'weißt oder vermutest oder den Umständen nach annehmen mußt, daß sich dort Bodendenkmäler befinden' (sinngem. Zitat DSchG). Nach Auffassung der Behörden sollste du das immer beantragen. Bearbeitung dauert im Schnitt 3 Monate.


          "Aber wie ist das z.B. wenn der Eigentümer jetzt nichts weiß von meinen Suchvorgängen und ich ihm den fund melde?
          Habe ich dann immer noch anspruch auf meienn fund, oder kann ich froh sein wenn jener auf eine anzeige verzichtet? "

          Wessen sollte er dich anzeigen? Wenn du nichts beschädigt hast und keine Zäune überklettert, so ist dir privatrechtlich nichts anzuhaben. Es besteht natürlich das Risiko, daß er Anspruch auf seinen 50% Anteil erhebt.


          "Gibt es eiegntlich soetwas wie ein vorkaufsrecht für den staat in bayern? " Der Staat hat in Bayern diesbezüglich wenig Möglichkeiten. Vielleicht gibt es ein Vorkaufsrecht. Zumindest gibt es, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, keine Enteignungsklausel (Schatzregal genannt). Das ist entscheidend.

          "Ich habe auch euren beitrag über das ausfindigmachen von grundstückbesitzern gelesen...
          Kommt wirklich sofort ein eintrag in die akte nur weil man mal nach dem eigentümer des jeweiligen grundes gefragt hat?! " Wer schreibt solche Beiträge? In was für eine Akte? Natürlich kannst du fragen. Fraglich ist nur, ob du eine Antwort bekommst. Streng genommen darf dir das keine amtliche Stelle mitteilen (Datenschutz). Einige tun das aber trotzdem.

          "Zum Abschluss würde es mich noch interessieren ob man sich jetzt schon strafbar macht wenn man ohne erlaubnis im wald sucht oder erst wenn man etwas (wertvolles?) ausgräbt." So lange du nicht auf denkmalgeschützten Grund gräbst bist du denkmalschutzrechtlich unangreifbar. Kurzum, keine der beiden Taten ist 'strafbar'. Das Graben auf denkmalgeschützten Grund ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat.

          "Jemand hat mir einmal erzählt das man sich schon strafbar macht wenn man gezielt nach verborgenen schätzen recherchiert.... Stimmt das? " In Bayern sicher nicht. Abstruse Vorstellung. Es gibt aber Bundesländer, wo so etwas Ähnliches gilt. NRW oder so. Allerdings geht es genau genommen nicht um Schätze, sondern um Bodendenkmäler.

          Zusammengefaßt kann man sagen, daß man dieses Hobby in Bayern aufgrund der Geschichte und der Rechtslage so schön ausüben kann wie nur in wenigen Ländern.

          Es würde mich freuen, wenn dich unsere Antworten ermutigen selber zu suchen.

          Viele Grüße
          Rabbit

          Kommentar

          • Cortez
            Lehnsmann

            • 20.08.2001
            • 42
            • Bayern, München

            #6
            Hi Rabbit

            Schön zu hören dass das alles in Bayern zumindest um einiges einfacher scheint als in anderen Bundesländern.

            Wo liegt dfenn der genaue Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

            Sicherlich werde icha uch bald selbst auf Sondengang gehen.
            Aber z.Zt. bin ich wohl noch bei der theorie.

            Ich denke dass sich sogar eine suche auf eigenem grundstüc in meinem fall "lohnen" würde und wenn es nur ist um erstmal zu lernen mit der sonde umzugehen. =)

            Finde es echt toll dass man hier uaf so viel Resonanz trifft

            Auf bald

            Cortez
            »Das ist es eben, was wir suchen, große Schätze und große Gefahren.«

            Cortez (nach Verbrennung seiner Schiffe)

            Kommentar

            • dergel
              Landesfürst

              • 06.08.2000
              • 683
              • LE Sachsen

              #7
              [quote]
              Ich habe auch euren beitrag über das ausfindigmachen von grundstückbesitzern gelesen...
              Kommt wirklich sofort ein eintrag in die akte nur weil man mal nach dem eigentümer des jeweiligen grundes gefragt hat?! " Wer schreibt solche Beiträge? In was für eine Akte? Natürlich kannst du fragen. Fraglich ist nur, ob du eine Antwort bekommst. Streng genommen darf dir das keine amtliche Stelle mitteilen (Datenschutz). Einige tun das aber trotzdem.
              [/qoute]

              Ist mir mehrfach passiert. Angehängt wohl an die Mappe mit den
              Auszügen. Wo genau? Inwieweit die Daten weitgergegeben
              werden oder ob es nur eine Ausrede der Ämtler für
              Datensammelwut ist, keine Ahnung. Erfasst wird's auf alle Fälle
              in den GBA's, wo berechtigtes Interesse zur Einsichtnahme
              nachgewiesen werden muß(eingeschränkter öffentlicher Glaube).

              gf dergel

              Kommentar

              • Cortez
                Lehnsmann

                • 20.08.2001
                • 42
                • Bayern, München

                #8
                wenn man erst mal in so einer akte ist siehts ned all zu gut aus für die schatzsucherkarriere oder?

                Is ja klar dass dann bei der nächsten eigentümernachfrage gleich jeder hellhörig wird....

                Seid ihr eigentlich schon mal von den männern in grün (positiv ;-) ) überrascht worden beim sondeln?

                Auch wenn sie normalerweise nichts gegen einen in der hand haben stel ich mir das bisserl unangenehm vor
                Wie verhält man sich in so einer lage?

                Gruß

                Cortez
                »Das ist es eben, was wir suchen, große Schätze und große Gefahren.«

                Cortez (nach Verbrennung seiner Schiffe)

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                • dergel
                  Landesfürst

                  • 06.08.2000
                  • 683
                  • LE Sachsen

                  #9
                  Flensburg, Finanzamt, Echolon und wer weis wer noch alles
                  Daten sammelt.
                  Aber 90% der Eigentümer bekommt man durch Befragung der
                  ortsansässigen Bevölkerung heraus. Am Besten, Du gehtst
                  für den Anfang mit einem Kumpel der schon Erfahrungen hat auf die Suche. http://schatzsucher.de/Foren/forumdi...3?s=&forumid=9

                  gf dergel

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