Ich bin ein totaler Anfänger in der Schatzsucherszene (ja noch einer =) ) und wollte mal fragen wie das jetzt eigentlich genau ist mit dem Rechtlichen ist...(wahrscheinlich hört ihr diese frage jetzt zum dreinundzwanzigtausendsten mal =) )
Ich weiß natürlich wenn ich auf fremden Grund "arbeite (wie das immer so schön in Lektüren beschrieben ist)" =) muss ich 50% an den Eigentümer abgeben.
Aber wie ist das z.B. wenn der Eigentümer jetzt nichts weiß von meinen Suchvorgängen und ich ihm den fund melde?
Habe ich dann immer noch anspruch auf meienn fund, oder kann ich froh sein wenn jener auf eine anzeige verzichtet?
Außerdem frage ich mich wie das auf gemeindegrund bzw. staatl. grundstücken ist.
Gibt es eiegntlich soetwas wie ein vorkaufsrecht für den staat in bayern?
Ich habe auch euren beitrag über das ausfindigmachen von grundstückbesitzern gelesen...
Kommt wirklich sofort ein eintrag in die akte nur weil man mal nach dem eigentümer des jeweiligen grundes gefragt hat?!
Zum Abschluss würde es mich noch interessieren ob man sich jetzt schon strafbar macht wenn man ohne erlaubnis im wald sucht oder erst wenn man etwas (wertvolles?) ausgräbt.
Jemand hat mir einmal erzählt das man sich schon strafbar macht wenn man gezielt nach verborgenen schätzen recherchiert....
Stimmt das?
Naja, ich hoffe ich habe hier jetzt kein tabu-thema o.ä. angeschnitten =)
Würde mich auch sehr freuen Kontakte zu anderen Sondlern zu knüpfen (meine e-mailadresse habt ihr ja), da ich selbst noch relativ unerfahren bin (vor allem im praktischen)
Ich komme übrigens aus Bayern im Raum München.
Würde mich freuen was von euch zu hören
schon mal vielen dank im voraus
Cortez



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