Verbots-Gesetz in Niedersachsen
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Verbots-Gesetz in Niedersachsen
Hallo ich hab gelesen, dass es per Gesetz verboten ist im Wald in Niedersachsen mit Metalldektoren zu suchen. Jedoch kann ich diesen Abschnitt nicht im Denkmalpflegegesetz lesen. hat vielleicht jemand das Aktenzeichen oder weitere Infos zu den Gesetz??? vielen Dank
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Der Abschnitt ist auch nicht explizit im DSchG erwähnt. Da Dir die Lage aber scheinbar bekannt ist (Waldverbot), hier nochmal das Urteil.
Achtung: In dem Urteil ist das Wort "Grabungsgenehmigung" erwähnt, was in diesem Fall falsch ausgedrückt ist. Man braucht eine Genehmigung "Zur Suche nach historischen Gegenständen mit dem Metalldetektor". Eine Grabungsgenehmigung ist etwas ganz anderes (Bodeneingriff größer), was man als Privatperson nicht bekommt!Willen braucht man. Und Zigaretten! -
Moin,
in diesem Urteil wird bestätigt, dass die Denkmalschutzbehörde keine NFG für die Suche im Wald ausstellen muss - sie darf sie aber ausstellen, wenn sie will, sie will aber nicht.
Viele Grüße
WalterKommentar
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Moin,http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...9920045491%20L
Der Abschnitt ist auch nicht explizit im DSchG erwähnt. Da Dir die Lage aber scheinbar bekannt ist (Waldverbot), hier nochmal das Urteil.
Achtung: In dem Urteil ist das Wort "Grabungsgenehmigung" erwähnt, was in diesem Fall falsch ausgedrückt ist. Man braucht eine Genehmigung "Zur Suche nach historischen Gegenständen mit dem Metalldetektor". Eine Grabungsgenehmigung ist etwas ganz anderes (Bodeneingriff größer), was man als Privatperson nicht bekommt!
oh, danke für den Linkzu diesem Urteil. Hatte nicht gewusst wo das zu finden ist.
Ich denke aber, dass du falsch liegst. Es geht um die Grabungsgenehmigung. Egal wo du in NDS nach historischen Sachen suchen und graben willst brauchst du eine "Ausgrabungsgenehmigung nach § 12 1 NDSchG". Völlig unerheblich ist wo (Wald, Feld, Acker eigenes oder fremdes Grundstück) Es geht um die Absicht und den Willen "historische" Dinge auszubuddeln. Wer mit einer Metallsonde unterwegs ist will genau das! ( So steht es auch in der Begründung von diesem Urteil ). Und dafür braucht man eine Genehmigung! Diese bekommt man von der Denkmalschutzbehörde. Wenn die einem eine ausstellt für den Wald - gut. Wenn nicht, dann ist das wohl nicht einklagbar ( siehe Urteil).
Es ist also völlig unerheblich ob Wald oder nicht. Man braucht in NDS ein Genehmigung zum graben nach Bodendenkmälern. Wer mit Sonde unterwegs ist, dem wird genau diese Absicht unterstellt. ( Und ehrlich gesagt, wer möchte nicht den Schatz der Nibelungen finden
)
Gruß LunepiKommentar
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Kommentar
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hallo
also das die suche im wald mit metalldetektoren verboten ist wird damit begründet, das 90% aller bodendenkmäler, auch unentdeckte bis jetzt, in waldflächen liegen und zu finden sind. und da diese waldflächen größten teils ungestört sind, also ungestörter boden , ist es klar das man da nur schaden anrichten würde, anderst auh einem acker.
so wurde es im landesdenkmalamt in hannover gesagt als da diese infoveranstaltung für sondengänger war.
und wie schon sooooo oft im forum diskutiert..........:::::
wer mit einem metalldetektor sucht, braucht eine genehmigung, sobald er in den boden eingreift um das objekt zu bergen. egal ob der sondengänger dann sagt - ich suche ja nur nach WKII - das is ganz egal. er nimmt wie jeder andere sondengänger bei der suche automatisch in kauf, auf historische dinge oder denkmäler zu stoßen, und aus dem grund braucht man die suchgenehmigung nach §12 ( und evtl. § 11) DschG.
Das manche Archis keine genehmigungen erteilen , das ist deren eigene schuld.
Aber die sondengänger, die die möglichkeit haben eine genehmigung zu bekommen , die sollten diese auf jeden fall nutzen , und nicht denken , dann bin ich ja " unter kontrolle".
oder habt ihr was zu verbergen?
soweit mir bekannt, dürfte es in niedersachsen kein großes problem mehr sein eine genehmigung zu bekommen. Einfach die zuständige untere denkmalschutzbehörde mal anrufen und fragen.Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar





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