Kontaktaufnahme in Bezug auf Genehmigung zum Suchen.

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  • capitano02
    Geselle


    • 17.06.2009
    • 70
    • Keinfundland
    • Fisher m-scope 1266 x

    #1

    Kontaktaufnahme in Bezug auf Genehmigung zum Suchen.

    Hallo zusammen, ich habe heute mit der verantwortlichen Stelle (Untere Denkmalschutzbehörde) über einen Antrag zum Sondeln gesprochen. Ich hatte nicht den Eindruck das es zur Genehmigung kommen wird. Es wurde mir mitgeteilt das den Archäologen relativ wenig an dieser Art Suche liegt. Auch das ich ein frei gefundenes Fundstück ja bereits gemeldet und abgegeben habe, stieß auf wenig Interesse. Sondengänger sind Schatzsucher und haben somit keinen wirklichen Nutzen für die o.g. Behörde.
    Was kann ich da tun ? Habt ihr einen Tip für mich ?
    Gruss Bernd
    Zuletzt geändert von capitano02; 25.06.2009, 15:58.
    ...... CARPE DIEM

    .....mein PC ist spitze weil er 64 Bit hat, .... wenn ich 64 Bit inhaliert habe, kann ich auch alles
  • Praktiker
    Geselle


    • 24.02.2008
    • 63
    • Mittelsachsen
    • ACE 150,

    #2
    Hallo Bernd

    Nach meiner Kenntnis ist die Untere Denkmalschutzbehörde dafür nicht zuständig sondern das Landesamt für Archäologie.
    Die Archäologen sind wahrscheinlich gegenwärtig bis über den Kopf mit Arbeit eingedeckt. Die Betreuung der Sondengänger wird da von so manchem Archäologen (nicht von allen) als zusätzliche Belastung empfunden.
    Nach meiner Erfahrung ist ein schriftlicher Antrag bzw. Anfrage immer besser,
    da darauf in der Regel auch eine schriftliche Antwort folgt.
    Also einfach noch einen Versuch starten - mögl. schriftlich oder per E-mail

    Viel Spaß Roland

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    • ODAS
      Heerführer

      • 19.07.2003
      • 2350
      • Niedersachsen
      • Minelab XT70

      #3
      Zitat von Praktiker
      Hallo Bernd

      Nach meiner Kenntnis ist die Untere Denkmalschutzbehörde dafür nicht zuständig
      ...
      In NDS schon... Anfragen zwecks Genehmigungs sind an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten.

      Gruß,
      ODAS

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      • Foxking
        Bürger


        • 17.08.2008
        • 123
        • Na hier ! Wo denn sonst?
        • Fisher F70, Fisher F4, Fisher Aquanaut,Garrett AT Pro und MD 3050

        #4
        Zitat von ODAS
        In NDS schon... Anfragen zwecks Genehmigungs sind an die Untere Denkmalschutzbehörde zu richten.

        Gruß,
        ODAS
        RICHTIIIIGGGG. Allerdings holen die sich dann Hilfe bei dem zuständigen Landesarchäologen, weil die untere meist aus unkenntnis mit der Anfrage "überfordert" ist. So war es in meinem Fall auch. Die zuständige Landesarchäologin gibt dann der unteren Denkmalschutzbehörde eine "Empfehlung" wie zu verfahren ist. Ob sich die untere dann daran hält ist eine neue Frage.
        Ich persönlich bastel immer noch an meiner Genehmigung, mal sehen wie lange noch.
        Zuletzt geändert von Foxking; 25.06.2009, 21:37.
        Gruß vom Foxking


        "Die Jagd nach dem Sündenbock ist die einfachste!!"


        "im Chat ist`s nett"
        probiert es doch mal!!!!

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        • capitano02
          Geselle


          • 17.06.2009
          • 70
          • Keinfundland
          • Fisher m-scope 1266 x

          #5
          Hallo zusammen, Danke für die Info's, ich glaube in diesem Fall sitzt der Ausschlaggebende bei der Unteren Denkmalschutzbehörde in Göttingen, ich vermute wenn ich mich ans Landesamt wende werden die mich zurück nach GÖ verweisen. Ist hier vielleicht jemand aus der Region der eine Genehmigung bereits erhalten hat ?
          Vielleicht komme ich auf diesem Weg weiter. Ich möchte auf jeden Fall legal handeln, es muß doch einen Weg dahin geben.
          Gruss Bernd
          Zuletzt geändert von capitano02; 26.06.2009, 07:21.
          ...... CARPE DIEM

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          • chabbs
            Heerführer


            • 18.07.2007
            • 12179
            • ...

            #6
            ..den gibt es auch. Eine Genehmigung darf nicht einfach nur mal eben so aus Zeitmangel abgelehnt werden.

            Als ich bei mir im Kreis bei der Denkmalbehörde angerufen habe, wussten die nicht einmal, was ich von denen wollte. Als ich nach einer halben Stunde ca. 3 Mitarbeiter am Telefon verschlissen hatte, konnte mir endlich jemand mitteilen, wer zuständig ist (War aber im Urlaub, deshalb wusste keiner Bescheid) und wie ich vorzugehen hätte. Noch am selben Tag habe ich beim zuständigen Landesdenkmalamt angerufen und unabhängig einen Termin mit dem Kreisarchäologen vereinbart und ihn nach der weiteren Vorgehensweise befragt. Hat alles geklappt.

            Nun, das war NRW, aber dennoch: in der Unteren Denkmalschutzbehörde sitzen oft Leute, die von solchen Dingen keine oder wenig Ahnung haben.

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            • capitano02
              Geselle


              • 17.06.2009
              • 70
              • Keinfundland
              • Fisher m-scope 1266 x

              #7
              Zitat von chabbs
              ..den gibt es auch. Eine Genehmigung darf nicht einfach nur mal eben so aus Zeitmangel abgelehnt werden.
              Hallo, ...was waren Deine Argumente bzw. das Motiv legal Sondengänger werden zu wollen ? Die erste Antwort die ich bekam, war Sondengänger sind im weitesten Sinne Schatzsucher und sind vom Ansatz her weit entfernt von archäologischem Interesse. Mit der Einstellung soll nun der zuständige Archäologe diesen Antrag genehmigen ? Welches Interesse sollte er haben das ich die Genehmigung bekomme ?
              Habe ich das Recht so eine Genehmigung zu bekommen wenn ich mich an Vorschriften und Gesetze halte ? Oder ist das alles eine Frage von Sympathie ? Gibt es da keine klaren Kriterien ?
              Gruss Bernd
              Zuletzt geändert von capitano02; 26.06.2009, 08:01.
              ...... CARPE DIEM

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              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Moin,

                NI erteilt kaum NFG, es gibt aber einige im Raum Kalkriese u. a. Tony Clunn.

                Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde.

                1. Du schließt eine Rechtsschutzversicherung ab, aber als Sondengänger hast Du ja sowieso eine.

                2. Du stellst einen schriftlichen Antrag (KEINE E-Mail). Der Antrag ist formlos zu stellen, Du kannst aber auch einen Vordruck verwenden, den Du per E-Mail ( Redaktion@schatzsucher-magazin.de ) anfordern kannst.

                3. Möglichkeit a) Wenn nach 2 Monaten keine Antwort vorliegt, schreibst Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit an den Landrat.

                3. Möglichkeit b) Du bekommst eine Absage, d. h. man teilt Dir mit, dass Du keine NFG bekommst, dann

                4. Schreibst Du dagegen einen Widerspruch, den sollte aber schon Dein Rechtsanwalt formulieren. (Zwei auf diesem Gebiet profilierte Anwälte kannst Du unter der o. g. E-Mail erfragen)

                5. Wenn der Widerspruch zurückgewiesen wird, verklagst Du die Behörde vor dem Verwaltungsgericht unter Berufung auf das "Mythos-Urteil". Keine Alleingänge - nur mit einem der beiden Rechtsanwälte, die Dir genannt werden. Lass Dich nicht darauf ein einen anderen Anwalt zu nehmen, der Dich z. B. bei Deiner Scheidung oder in einer Verkehrsrechtsache hervorragend vertreten hat.

                Kein Verwaltungsrichter wird ein anderes Urteil fällen, wenn ein Vergleichsurteil besteht.

                Viele Grüße

                Walter
                Redaktion DSM

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                • capitano02
                  Geselle


                  • 17.06.2009
                  • 70
                  • Keinfundland
                  • Fisher m-scope 1266 x

                  #9
                  Danke !

                  Hallo Walter, vielen Dank !
                  Das ist der Fahrplan den ich gesucht habe.
                  Denn mit könnte, hätte , müßte, sollte und dürfte eigentlich, kommt man da nicht wirklich weiter. Den Vordruck werde ich sofort anfordern.
                  Gruss
                  Bernd
                  ...... CARPE DIEM

                  .....mein PC ist spitze weil er 64 Bit hat, .... wenn ich 64 Bit inhaliert habe, kann ich auch alles

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                  • Cowboybasti
                    Heerführer


                    • 07.04.2006
                    • 2208
                    • Süd-Niedersachsen
                    • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

                    #10
                    capitano02 hab die ne pn geschickt, da steht einiges drinne. ansprechpartner dürfte für Göttingen glaube ich Herr Dr. Klaus Grote sein.

                    lg basti
                    Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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                    • capitano02
                      Geselle


                      • 17.06.2009
                      • 70
                      • Keinfundland
                      • Fisher m-scope 1266 x

                      #11
                      Zitat von Cowboybasti
                      capitano02 hab die ne pn geschickt, da steht einiges drinne. ansprechpartner dürfte für Göttingen glaube ich Herr Dr. Klaus Grote sein.

                      lg basti

                      Danke Basti, hab ich bekommen melde mich dann bei Bedarf nochmal.
                      Gruss Bernd
                      ...... CARPE DIEM

                      .....mein PC ist spitze weil er 64 Bit hat, .... wenn ich 64 Bit inhaliert habe, kann ich auch alles

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                      • capitano02
                        Geselle


                        • 17.06.2009
                        • 70
                        • Keinfundland
                        • Fisher m-scope 1266 x

                        #12
                        Hallo zusammen, ich muß doch nochmal nachhaken.
                        Ich habe natürlich zwischenzeitlich weiter recherchiert, da kam mir der eine oder andere Bericht vor die Nase. Wenn ich richtig aufgepasst habe, dann ist es in Hessen so, das man für das suchen auch mit einer Sonde, nach WK I bzw. WK II oder genauer gesagt Gegenständen nach 1648 keine Nachforschungsgenehmigung braucht. Man braucht die Erlaubnis des Grundstückbesitzers und muß sich natürlich an das HDSchG halten, d.h. z.B was die Fundmeldung usw. betrifft. Da ich direkt an der Landesgrenze H / NI lebe, würde es mir wenig ausmachen 500 Meter weiter links zu suchen .
                        Wohnen tue ich aber 500 Meter weiter rechts, also in Niedersachsen. Wenn ich nun einen Antrag an das LfDH stelle mit dem Wunsch nach WK I / WKII Gegenständen zu suchen, sollte ich doch die Bestätigung bekommen das es für das suchen von Gegenständen der Zeit nach 1648 keiner Genehmigung bedarf, wohl aber Zufallsfunde archäologischer Art sofort zu melden sind, oder ? Kann ich das als wohnhafter Niedersachse so machen ?
                        Gruss Bernd
                        ...... CARPE DIEM

                        .....mein PC ist spitze weil er 64 Bit hat, .... wenn ich 64 Bit inhaliert habe, kann ich auch alles

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                        • Caddy
                          Banned
                          • 10.05.2008
                          • 2194
                          • Vorpommern

                          #13
                          Zitat von capitano02
                          Hallo zusammen, ich muß doch nochmal nachhaken.
                          Ich habe natürlich zwischenzeitlich weiter recherchiert, da kam mir der eine oder andere Bericht vor die Nase. Wenn ich richtig aufgepasst habe, dann ist es in Hessen so, das man für das suchen auch mit einer Sonde, nach WK I bzw. WK II oder genauer gesagt Gegenständen nach 1648 keine Nachforschungsgenehmigung braucht. Man braucht die Erlaubnis des Grundstückbesitzers und muß sich natürlich an das HDSchG halten, d.h. z.B was die Fundmeldung usw. betrifft. Da ich direkt an der Landesgrenze H / NI lebe, würde es mir wenig ausmachen 500 Meter weiter links zu suchen .
                          Wohnen tue ich aber 500 Meter weiter rechts, also in Niedersachsen. Wenn ich nun einen Antrag an das LfDH stelle mit dem Wunsch nach WK I / WKII Gegenständen zu suchen, sollte ich doch die Bestätigung bekommen das es für das suchen von Gegenständen der Zeit nach 1648 keiner Genehmigung bedarf, wohl aber Zufallsfunde archäologischer Art sofort zu melden sind, oder ? Kann ich das als wohnhafter Niedersachse so machen ?
                          Gruss Bernd
                          Ich weiss ja nicht , wo Du das recherchiert hast , aber wenn ich mir das HDschG anschaue (Danke an Dirk) , sind § 19 u.§ 21 ziemlich eindeutig .

                          Ich kann mir auch nicht recht vorstellen , das es da eine bestimmte Grenze ( Ende 30jähriger Krieg) gibt.

                          Lasse mich aber eines besseren belehren . Interessant.

                          Gruss vom Caddy
                          Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

                          Kommentar

                          • capitano02
                            Geselle


                            • 17.06.2009
                            • 70
                            • Keinfundland
                            • Fisher m-scope 1266 x

                            #14
                            Zitat von Caddy
                            Ich weiss ja nicht , wo Du das recherchiert hast , aber wenn ich mir das HDschG anschaue (Danke an Dirk) , sind § 19 u.§ 21 ziemlich eindeutig .

                            Ich kann mir auch nicht recht vorstellen , das es da eine bestimmte Grenze ( Ende 30jähriger Krieg) gibt.

                            Lasse mich aber eines besseren belehren . Interessant.

                            Gruss vom Caddy
                            Hallo, u. a. von hier : http://www.schatzsucher.de/Foren/arc...p?t-35449.html
                            hört sich an als wüßte man dort wovon man spricht

                            Gruss Bernd
                            ...... CARPE DIEM

                            .....mein PC ist spitze weil er 64 Bit hat, .... wenn ich 64 Bit inhaliert habe, kann ich auch alles

                            Kommentar

                            • Caddy
                              Banned
                              • 10.05.2008
                              • 2194
                              • Vorpommern

                              #15
                              Sauber im Archiv gekramt

                              Aber ob Dich solche Aussagen rechtlich schützen .... ich weiss nicht so recht.

                              Aber frag doch mal dort nach : http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=52538
                              Beitrag 10


                              PS: Dirk , bitte mal dort die Überschrift verbessern (ich weiss was er denkt wenn er das liest ,,Kleinkarierter Krümelkacker ,,)
                              Zuletzt geändert von Caddy; 26.06.2009, 14:27.
                              Tolles Teil! Wenn es doch nur sprechen könnte

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