Hallo in die Runde,
nur mal angenommen, ich entdecke beim Waldspazierung ein vermeintliches Bodendenkmal, z.b. eine Wallanlage. Und als pflichtbewußter Staatsbürger melde ich das auch.
Was passiert eigentlich dann?
Da kommt sicher erst mal einer und begutachtet die Geschichte, klar. Und wenns für interessant befunden wurde, wird mit Sicherheit gebuddelt, auch klar.
Nur:
=> wer bezahlt das eigentlich?
=> hat man als Grundstückseigentümer dann die berühmte Karte gezogen?
=> mach ich mit meiner Meldung einen Grundstückseigentümer möglicherweise unglücklich???
Eigentlich sollte ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtern. Mit dem Juristen-Deutsch hab ich aber so meine Probleme und garantiert hat das Gesetz irgendwo eine Hintertür, die der Laie nicht erkennen kann.
Also, liebe Hobby-Juristen: who can help me?
Gruß vom schönen Niederrhein
cw.team
nur mal angenommen, ich entdecke beim Waldspazierung ein vermeintliches Bodendenkmal, z.b. eine Wallanlage. Und als pflichtbewußter Staatsbürger melde ich das auch.
Was passiert eigentlich dann?
Da kommt sicher erst mal einer und begutachtet die Geschichte, klar. Und wenns für interessant befunden wurde, wird mit Sicherheit gebuddelt, auch klar.
Nur:
=> wer bezahlt das eigentlich?
=> hat man als Grundstückseigentümer dann die berühmte Karte gezogen?
=> mach ich mit meiner Meldung einen Grundstückseigentümer möglicherweise unglücklich???
Eigentlich sollte ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtern. Mit dem Juristen-Deutsch hab ich aber so meine Probleme und garantiert hat das Gesetz irgendwo eine Hintertür, die der Laie nicht erkennen kann.
Also, liebe Hobby-Juristen: who can help me?
Gruß vom schönen Niederrhein
cw.team
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