Ausgrabungskosten

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  • cw.team
    Einwanderer


    • 03.12.2004
    • 10

    #1

    Ausgrabungskosten

    Hallo in die Runde,

    nur mal angenommen, ich entdecke beim Waldspazierung ein vermeintliches Bodendenkmal, z.b. eine Wallanlage. Und als pflichtbewußter Staatsbürger melde ich das auch.

    Was passiert eigentlich dann?

    Da kommt sicher erst mal einer und begutachtet die Geschichte, klar. Und wenns für interessant befunden wurde, wird mit Sicherheit gebuddelt, auch klar.

    Nur:

    => wer bezahlt das eigentlich?
    => hat man als Grundstückseigentümer dann die berühmte Karte gezogen?
    => mach ich mit meiner Meldung einen Grundstückseigentümer möglicherweise unglücklich???

    Eigentlich sollte ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtern. Mit dem Juristen-Deutsch hab ich aber so meine Probleme und garantiert hat das Gesetz irgendwo eine Hintertür, die der Laie nicht erkennen kann.

    Also, liebe Hobby-Juristen: who can help me?

    Gruß vom schönen Niederrhein

    cw.team
  • SeekandFind
    Banned
    • 23.05.2008
    • 1509
    • Region Cuxhaven
    • Bounty Hunter IV

    #2
    Bin kein Jurist, aber Grundstückseigentümer. Daher kann ich dir sagen, dass niemand froh ist, wenn Eigentum plötzlich zu einem Denkmal wird. Nichts ist schlimmer als ein Denkmalgeschütztes Gebäude, sobald man dort etwas umbauen will.

    Auch ist klar, dass die Option Bauland durch ein Bodendenkmal gestorben ist.

    Kosten für die Ausgrabung wird wohl der Staat tragen.

    Kleine Anekdote aus meiner Heimat in Bayern. Dort wurde auf der grünen Wiese ein riesen Supermarkt (Globus) mit allem drum und dran (McD, Tankstelle, Baumarkt) gebaut. Klar, dass die ortsansässigen Ladenbesitzer stinkig waren, konnten die doch nicht mit kostenlosen Parkplätzen ohne Ende und 2 Minuten zur Autobahn punkten. Bei den Ausschachtungsarbeiten für Fundamente wurden auf einmal römischer Scherben gefunden. Das war dann erst mal das Ende, ein Baustopp wurde verhängt. Einige Zeit später stellte sich heraus, dass diese Scherben überhaupt nicht aus der Region sein können und es konnte weitergebaut werden. Du siehst, solche Dinge werden ernst genommen und habenn massivste Auswirkungen auf den Eigentümer und Nutzer.

    Du musst selbst entscheiden, was du tust. Folgenlos wird es nicht bleiben. Bist du dir so sicher, dass es sich um eine Wallanlage oder dergl. handelt, die noch nicht bekannt ist? Nicht alles was bekannt ist, ist auch in jeder Topo Karte verzeichnet.

    Martin

    Kommentar

    • aquila
      Heerführer


      • 20.06.2007
      • 4522
      • Büttenwarder

      #3
      Ich denke mal, das die Frage sehr hypothetisch ist. Wallanlagen und Ähnliches, die der Laie mit blossem Auge erkennen kann, sind in aller Regel bekannt. Spätestens seit den 30iger Jahren. Ich selbst kenne Grabanlagen, die durch nichts zu mehr zu erkennen sind, aber den Archäologen durchaus bekannt sind.

      Gebraben wird dort ganz selten, eben nur wenn dort gebaut werden soll. Ansonsten beschränkt sich die heutige Archäologie auf moderne Aufklärungsverfahren. Das liegt nicht zuletzt an fehlendem Personal und monitären Mitteln.


      LG Aquila
      Ich sehe verwirrte Menschen.

      Kommentar

      • fleischsalat
        Moderator

        • 17.01.2006
        • 7794
        • Niedersachsen

        #4
        Zitat von SeekandFind
        Bin kein Jurist, aber Grundstückseigentümer. Daher kann ich dir sagen, dass niemand froh ist, wenn Eigentum plötzlich zu einem Denkmal wird. Nichts ist schlimmer als ein Denkmalgeschütztes Gebäude, sobald man dort etwas umbauen will.

        Auch ist klar, dass die Option Bauland durch ein Bodendenkmal gestorben ist.

        Kosten für die Ausgrabung wird wohl der Staat tragen.

        Kleine Anekdote aus meiner Heimat in Bayern. Dort wurde auf der grünen Wiese ein riesen Supermarkt (Globus) mit allem drum und dran (McD, Tankstelle, Baumarkt) gebaut. Klar, dass die ortsansässigen Ladenbesitzer stinkig waren, konnten die doch nicht mit kostenlosen Parkplätzen ohne Ende und 2 Minuten zur Autobahn punkten. Bei den Ausschachtungsarbeiten für Fundamente wurden auf einmal römischer Scherben gefunden. Das war dann erst mal das Ende, ein Baustopp wurde verhängt. Einige Zeit später stellte sich heraus, dass diese Scherben überhaupt nicht aus der Region sein können und es konnte weitergebaut werden. Du siehst, solche Dinge werden ernst genommen und habenn massivste Auswirkungen auf den Eigentümer und Nutzer.

        Du musst selbst entscheiden, was du tust. Folgenlos wird es nicht bleiben. Bist du dir so sicher, dass es sich um eine Wallanlage oder dergl. handelt, die noch nicht bekannt ist? Nicht alles was bekannt ist, ist auch in jeder Topo Karte verzeichnet.

        Martin

        Bei Baumaßnahmen ist es so: Der B-Plan (Bebauungsplan) wird mit dem Verzeichnis der bekannten BDs verglichen. Ist dort etwas bekannt, MUSS der Bauherr die Kosten für eine Untersuchung tragen. Ersatzweise kann er das Bauen auch abblasen oder woanders bauen.
        Die Amtsarchäologie besucht auch Baustellen oder führt baubegleitende Maßnahmen durch (Beispiel: Zug- oder Autobahntrassen).

        Zur Eingangsfrage: Es wird in den wenigsten Fällen gegraben. Wenn das "BD" nicht akut gefährdet ist, dann kann man ewig auf den Beginn der Maßnahme warten.
        Willen braucht man. Und Zigaretten!

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